20 Berufspolitik 3. Landesweiter SuB-Erfahrungsaustausch Ein menschlicher und wirtschaftlicher Gewinn Kaum ein Bundesland hat vergleichbare Strukturen in der Altersund Behindertenzahnheilkunde: In Baden-Württemberg gibt es 41 Senioren- und Behindertenbeauftragte. Sie sind sowohl erste Anlaufstelle für Kollegen als auch Ansprechpartner für Pflegeeinrichtungen, die einen Kooperationszahnarzt für ihre Einrichtung suchen. Einmal im Jahr lädt die Landeszahnärztekammer ihre Senioren- und Behindertenbeauftragten zu einem Erfahrungsaustausch ein. Die Beauftragten erhalten Informationen aus erster Hand zu gesetzlichen Neuerungen und Kooperationsverträgen sowie aktuellen Entwicklungen in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde. Ein Impulsreferat zur internen Fortbildung rundet das alljährliche Treffen ab. „Eine engagierte Streiterin für das Thema Alters- und Behindertenzahnheilkunde auf KZV-Seite“. Mit diesen Worten begrüßte LZK-Referent für Alterszahnheilkunde, Dr. Elmar Ludwig die Vorstandsvorsitzende der KZV BW, Dr. Ute Maier, als erste Referentin des Tages. „Das ist eine gute Konstellation und wir sind in Baden-Württemberg außergewöhnlich gut aufgestellt“. Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen, Individualprophylaxe für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, G-BA-Krankentransport-Richtlinie … über das SGB V gibt es zahlreiche Bezugspunkte zum Vertragszahnarztrecht und zur KZV im Bereich der Alters- und Behindertenzahnheilkunde. Entsprechend groß ist jedes Jahr das Interesse der Senioren- und Behindertenbeauftragten an den Verantwortung. Dr. Catherine Kempf unterstrich in ihrem Referat die Bedeutung von Allgemeinerkrankungen und der Polypharmazie für die zahnärztliche Behandlung. Ausführungen aus erster Hand durch die KZV-Vorsitzende. In diesem Jahr präsentierte Dr. Maier eine vergleichende Auswer- tung der DMS-V-Studie für jüngere und ältere Senioren. Dr. Maier ging ebenfalls auf den Stand der Umsetzung von § 22 a SGB V ein und kündigte ein Ende der Beratungen im G-BA sowie die Umsetzung im BEMA voraussichtlich zum 1. Juli 2018 an. Was den aktuellen Stand der abgeschlossenen Kooperationsverträge betrifft, konnte sie die Zahl von 331 abgeschlossenen Verträgen im Bereich der KZV BW bekanntgeben. Dabei hat die Mehrheit der 230 Zahnärztinnen und Zahnärzte einen bis drei Kooperationsverträge abgeschlossen. Abschließend berichtete die KZV- Vorsitzende über die Vertragssituation und bat die Beauftragten um ihre Teilnahme am Zahnärzte-Praxis-Panel ZäPP. Kompetenz. LZK-Referent für Behindertenzahnheilkunde, Dr. Guido Elsäßer gilt als ein Experte im Bereich der Behindertenzahnheilkunde in Deutschland. Dies hat ihn auch in die Arbeitsgruppe der KZBV zur Umsetzung des § 22 a SGB V geführt. Aus diesen Sitzungen konnte Dr. Elsäßer in Ergänzung zu den Ausführungen von Dr. Maier berichten, dass einzig die Frequenz der Entfernung der harten Zahnbeläge noch zu den strittigen Fragen im G-BA gehört. Während KZBV und Patientenvertreter die Entfernung Gruppenbild. Die Senioren- und Behindertenbeauftragten mit den Referentinnen und Referenten. ZBW 10/2017 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 21 Tradition. Dr. Ute Maier informierte über gesetzliche Neuerungen, Kooperationsverträge und Verträge mit Krankenkassen. Kompetenz. Dr. Guido Elsäßer berichtete über aktuelle Entwicklungen in der Behindertenzahnheilkunde. Engagement. Dr. Elmar Ludwig forderte die Beauftragten auf, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort für die Arbeit in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde zu gewinnen. Fotos: Mader bei Bedarf bis zu viermal im Jahr fordern, beharren die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen auf der Entfernung nur einmal im Jahr und fordern entsprechende evidenzbasierte Studien. Das Handbuch der Mundhygiene der BZÄK wurde überarbeitet – federführend daran beteiligt waren beide LZK-Referenten. Derzeit läuft die Bedarfsabfrage der BZÄK, voraussichtlich im Herbst werden die neuen Pflegehandbücher ausgeliefert. „Zwischen Bundesjugendspielen und Kirchentag“ – so beschrieb Dr. Elsäßer die Special Olympics Baden-Württemberg, die von 17. bis 19. Mai in Offenburg stattgefunden haben. Dr. Elsäßer ist regionaler Koordinator des Special Smiles Programm, des Gesundheitsprogramms, in dessen Rahmen die Athleten augen- und zahnärztlich untersucht werden. Derzeit laufen die Beratungen über eine Kooperationsvereinbarung zwischen Special Olympics BW und der LZK BW. Abschließend verwies Dr. Elsäßer für interessierte Einsteiger in die Behindertenzahnheilkunde noch auf den Intensivkurs im ZFZ Stuttgart, bei dem er als Referent aktiv ist. Außerdem gab er den SuBs den Ratschlag, mit den Behindertenbeauftragten, die es in jedem Landkreis gibt, Kontakt aufzunehmen. „Das sind Ihre Ansprechpartner vor Ort!“ Schatz und Verantwortung. „Mit wie vielen Kissen schlafen Sie?“ Dies wäre eine angemessene Kontrollfrage, um das Risiko eines kardiologischen Notfalls einschätzen zu können. Das sagte die Münchner Fachärztin für Anästhesiologie Dr. Catherine Kempf, die das diesjährige Fachreferat beim landesweiten Erfahrungsaustausch hielt. Fast die Hälfte aller Notarzteinsätze in der Zahnarztpraxis sind auf kardiologische Notfälle zurückzuführen. „Da hilft nur eines – aktualisieren Sie Ihre allgemeinmedizinische Anamnese!“ Dann lasse sich vermeiden, dass diese Patienten zu flach im Behandlungsstuhl gelagert werden, „das schafft das Herz nicht mehr“. Nicht die Krankheit an sich, sondern die Schwere der Krankheit sei entscheidend für Risiko und Therapie. 72 Prozent der über 65-Jährigen nehmen täglich fünf bis sieben Medikamente. „Sie müssen nach den Medikamenten, die Ihre Patienten einnehmen, fragen“, appellierte Dr. Kempf, „und die Wechselwirkungen beachten!“ Falsche Dosierung sei noch immer der häufigste Fehler und führe zu Niereninsuffizienz, so die Münchner Expertin. „Oft erkennt der Zahnarzt als erster eine systemische Erkrankung – das ist doch ein großer Schatz und zugleich eine immense Verantwortung!“ Königsdisziplin. Mit einem leidenschaftlichen Appell für das Engagement in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde, das in jeder Hinsicht sowohl ein menschlicher wie auch wirtschaftlicher Gewinn sei, forderte Dr. Ludwig die Senioren- und Behindertenbeauftragten auf, in persönlichen Gesprächen bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort für die Arbeit in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde und den Abschluss von Kooperationsverträgen zu werben. „Die Alterszahnheilkunde ist die Königsdisziplin – bei der demografischen Entwicklung in Deutschland muss und wird sich jede allgemeinzahnärztliche Praxis in diesem Bereich engagieren müssen!“ Über Fortbildungen an den vom Arbeitskreis initiierten Intensivkursen und Curricula der kammereigenen Fortbildungsinstitute im Land könne der Zugang geebnet werden. Mit der Überarbeitung und Aktualisierung des Handbuches für die Seniorenund Behindertenbeauftragten haben die Beauftragten eine To-Do-Liste an die Hand bekommen. Hier sind alle relevanten Netzwerkpartner aufgeführt, zu denen es nach und nach Kooperationen aufzubauen gilt, z. B. die Teams der Heimaufsicht, die im Rahmen der Heimnachschau auf das Betreuungsangebot der LZK BW hinweisen können. „Es wäre sehr bedauerlich, wenn es uns nicht aus eigener Kraft gelingt, die Menschen mit Unterstützungsbedarf zu betreuen und wir dann am Ende vom Staat vorgeschrieben bekommen, wie wir es zu machen haben“. Dr. Ludwig betonte, dass der Abschluss eines Kooperationsvertrages nicht vorrangig ein karitatives Engagement darstelle, es gehe vielmehr um die richtige Organisation und Integration in die Praxis. Und die Hilfestellung dazu leistet der Arbeitskreis Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung der LZK. Das nächste landesweite Treffen für die Senioren- und Behindertenbeauftragten der LZK BW findet am 21. April 2018 in Stuttgart statt. » mader@lzk-bw.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2017
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