Kursprogramm September / November 2020 Jetzt online anmelden unter fortbildung.kzvbw.de Strukturierte Fortbildung PARODONTOLOGIE & PERIIMPLANTÄRE THERAPIE, Teil 1-3 (Kurs-Nr.: 20FKZ40501) 25.11.-28.11.2020 Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 3.400.- 27.01.-30.01.2021 19.03.-20.03.2021 101 Fortbildungspunkte Update Kinderzahnheilkunde (Kurs-Nr.: 20FKZ31318) Prof. Dr. Christian H. Splieth, Greifswald 7 Fortbildungspunkte (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 275.- Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gem. StrlSchV (Kurs-Nr.: 20FKZ30819) Dr. Burkhard Maager, Denzlingen 27 Fortbildungspunkte Minimalinvasive vollkeramische Therapiekonzepte (Kurs-Nr.: 20FKZ30920) Prof. Dr. Petra Gierthmühlen, Düsseldorf 8 Fortbildungspunkte (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 530.- (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 375.- Craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD)-Wie viel und welche Diagnostik ist nötig? (Kurs-Nr.: 20FKZ30125) Univ.-Prof. Dr. Peter Ottl, Rostock (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 375.- 8 Fortbildungspunkte € 325.- bei Buchung von beiden Kursen, siehe 17.10.2020 Okklusionsschienen bei CMD-Patienten: Warum und wie? (Kurs-Nr.: 20FKZ30126) Univ.-Prof. Dr. Peter Ottl, Rostock (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 375.- 8 Fortbildungspunkte € 325.- bei Buchung von beiden Kursen, siehe 16.10.2020 Hands-On: 3D-Druck im Praxisalltag und Labor (Kurs-Nr.: 20FKZ30927) Dr. Christian Wesemann, Berlin 8 Fortbildungspunkte (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 375.- Aktuelle Komposite - Möglichkeiten und Grenzen. Praktischer Arbeitskurs. (Kurs-Nr.: 20FKZ31028) Prof. Dr. Jürgen Manhart, München (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 595.- 15 Fortbildungspunkte 23.9.2020 24.09.-26.09.2020 26.9.2020 16.10.2020 17.10.2020 17.10.2020 23./24.10.2020 FFZ Fortbildungsforum Zahnärzte Merzhauser Straße 114-116 79100 Freiburg Fon: 0761 4506-160/-161 Fax: 0761 4506-460 Mail: info@ffz-fortbildung.de Web: www.ffz-fortbildung.de
Leitartikel 7 Digitalisierung für Patienten und Praxen erfolgreich gestalten Unser zentraler Grundsatz bei der KZBV lautet: Gestalten statt verwalten. Dieses Motto gilt insbesondere für die Digitalisierung, die wir als Chance verstehen, einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen zu schaffen, die Gesundheitskompetenz unserer Patienten zu stärken und Bürokratielasten in Zahnarztpraxen zu bewältigen. Das Thema bewegt also den gesamten Berufsstand und auch die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg. Herzstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die Telematikinfrastruktur (TI). Sie ist sinnvoll und wird von uns grundsätzlich befürwortet. Die Tatsache, dass inzwischen rund 95 Prozent der Zahnarztpraxen angeschlossen sind, zeigt, dass wir uns hier auf der Zielgeraden befinden. Fristendruck und Sanktionsandrohungen, wie wir sie seitens des Gesetzgebers immer wieder erleben, sind jedoch kontraproduktiv und demotivierend für eine erfolgreiche Zielerreichung. Erst kürzlich fand die Anhörung zum Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) statt. Hier erreichten wir einen wichtigen Schritt: Die Politik hat unsere Forderung nach einer konkreten Regelung zu den Verantwortlichkeiten der Praxen beim Thema Datenschutz weitgehend aufgegriffen: Zahnärzt*innen sind demnach weder für die zentrale TI noch für die Anwendungsinfrastruktur entsprechender Dienste verantwortlich. Die Verantwortlichkeit der Zahnärzt*in endet somit „vor dem Konnektor“. Dies entbindet Praxen von einem zunächst vorgesehenen Umfang an Verantwortlichkeit, den sie gar nicht hätten wahrnehmen können. Viele der mit dem PDSG einhergehenden Änderungen und Neuerungen sind grundsätzlich richtig und wichtig. Es birgt an einigen Stellen jedoch immer noch das Risiko, dass im Berufsstand das Vertrauen in die Digitalisierung verloren geht, statt dringend nötige Akzeptanz zu schaffen. Daher sehen wir noch einigen Änderungsbedarf. Dies betrifft vor allem die noch einmal erweiterten Protokollierungspflichten der Zahnärzt*innen für Zugriffe auf personenbezogene Daten der Versicherten in TI-Anwendungen sowie Unterstützungspflichten der Praxen bei datenschutzrechtlichen Ansprüchen der Versicherten gegenüber Kassen und im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte. In diesen Punkten fordern wir praxistaugliche Ausgestaltungen, die den Kolleg*innen keinen Mehraufwand verursachen. Bei der Ausgestaltung der Digitalisierung setzen wir auch auf die baldige Nutzung von TI-Anwendungen, die einen echten Mehrwert für Patient*innen und Praxen haben. So unterstützt der elektronische Medikationsplan (eMP) die Praxen bei dem sicheren Verschreiben von Medikamenten. Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) können medizinisch relevante Informationen auf der eGK gespeichert und in Notfallsituationen, aber auch im regulären Behandlungsablauf schnell durch Zahnärzt*innen ausgelesen werden. In ausgewählten Zahnarztpraxen – auch in Baden-Württemberg – ist zudem die Testphase für den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen, vormals KOM- LE) fast erfolgreich abgeschlossen. Damit können künftig digitale Dokumente und Nachrichten schnell und zuverlässig über ein sicheres E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden. Aber KIM kann noch mehr: Wir haben uns schon länger dafür stark gemacht, dass auch den KZVen die sichere Kommunikation mit den Praxen ermöglicht wird. Die KZVen können ihren Mitgliedern so künftig auch eine Abrechnung über KIM anbieten. Geplant ist darüber hinaus, elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren inklusive des Heil- und Kostenplans über KIM umzusetzen – eine administrative Erleichterung für alle Praxen. Zudem setzt sich die KZBV dafür ein, dass auch Dentallabore als Kommunikationspartner für Praxen über KIM erreichbar sind und dass künftig die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Kassen über das System erfolgt. Ein allgemeiner Leitfaden zur TI sowie spezifische Leitfäden zu den TI-Anwendungen eMP/AMTS, NFDM und KIM sollen Sie bei der Umsetzung unterstützen und können von der Webseite der KZBV heruntergeladen werden. Foto: AdobeStock/Stockfotos-MG Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) www.zahnaerzteblatt.de ZBW 7/2020
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