20 Titelthema Sicherer Datenaustausch innerhalb der Telematikinfrastruktur Kommunikation im Medizinwesen: KOM-LE wird zu KIM Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sollen künftig sektorenübergreifend sensible Gesundheitsinformationen über ein sicheres Verfahren ausgetauscht werden können. Dies ist in der Sache nichts wirklich Neues – zunächst einmal wurde seitens der Gematik der alte und etwas sperrige Name KOM-LE (Kommunikation der Leistungserbringer) ersetzt, damit der Dienst an Bekanntheit gewinnt. Seit einigen Wochen läuft der Testbetrieb in 16 ausgewählten Zahnarztpraxen, darunter auch in vier Praxen aus Baden-Württemberg. Ab dem 3. Quartal 2020 soll KIM bundesweit an den Start gehen. Über den sicheren Kommunikationsdienst KIM werden in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärzt*innen und Angehörige anderer Heilberufe untereinander sowie mit Einrichtungen wie den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und weiteren Institutionen im Gesundheitswesen medizinische Daten, etwa elektronische Arztbriefe oder Röntgenbilder, sicher austauschen können. Dabei ist eine Verschlüsselung der Daten vom Absender bis zum Empfänger („end-to-end“) sichergestellt. Die Gematik betont dazu: „Kartenbasierte Verschlüsselung macht ein unberechtigtes Mitlesen nachweislich unmöglich.“ Deshalb können KIM-Nachrichten auch nicht unbemerkt verfälscht und manipuliert werden und die Identitäten der Kommunikationspartner werden zweifelsfrei geprüft. Elektronische Signatur. Durch die neue Konnektoren- Generation in Verbindung mit dem elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) wird auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglicht. Die mit dem elektronischen Zahnarztausweis erstellbare QES ist der handschriftlichen Unterschrift auf Papier rechtlich gleichgestellt, wodurch medizinische Dokumente wie zum Beispiel Befundberichte rechtssicher elektronisch unterschrieben werden können. Der von den Landeszahnärztekammern herausgegebene eHBA ist die Voraussetzung, um die volle Funktionalität von KIM und der QES nutzen zu können. Einsatzmöglichkeiten. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen können ihren Mitgliedern künftig auch die KZV-Abrechnung über KIM anbieten. Geplant ist darüber hinaus, das Antragsund Genehmigungsverfahren mittels elektronischem Heil- und Kostenplan über KIM umzusetzen. Zudem macht sich die KZBV dafür stark, dass auch Dentallabore als Kommunikationspartner für Praxen über KIM erreichbar sind. Ebenso wird künftig die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen über das System erfolgen. Perspektive. Mit dem Testbetrieb dieses Systems kommt die Telematikinfrastruktur (TI), die sich in den letzten Jahren allzu häufig durch Pannen und Verzögerungen ausgezeichnet hat, einen großen Schritt voran. Auch der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer bezeichnete unlängst KIM als „wichtigen Schlüsseldienst der TI“. Jetzt wird es darauf ankommen, mögliche Probleme im Testbetrieb zu identifizieren und rechtzeitig vor dem bundesweiten Start zu beseitigen. Dipl.- Volkswirt Christoph Besters, stellvertretender Vorsitzender der KZV Baden-Württemberg, ergänzt dazu: „Gerade im Austausch mit hochsensiblen Patientendaten ist eine funktionierende und sichere digitale Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen absolut notwendig. Wir freuen uns, dass Baden-Württemberg eines der vier Bundesländer ist, in denen der neue TI-Kommunikationsdienst KIM getestet wird. Als KZV können wir so schon jetzt wichtige Informationen dazu gewinnen, wie ein späterer Einsatz in der Fläche ausgestaltet werden kann und muss.“ Dr. Holger Simon-Denoix Info Die KZBV hat dazu einen Leitfaden mit weiterführenden Informationen zu KIM sowie Anwendungsbeispielen aus der Zahnarztpraxis veröffentlicht. https://bit. ly/3fRspEO. ZBW 7/2020 www.zahnaerzteblatt.de
Sonderthema 21 Corona-Warn-App steht zur Verfügung Kein Allheilmittel Seit April dieses Jahres arbeiten SAP und die Deutsche Telekom im Auftrag der Bundesregierung an der Entwicklung der sogenannten Corona-Warn-App, die nun heruntergeladen werden kann. Ziel der App ist es, SARS-CoV-2-Infektionsketten so schnell wie möglich zu identifizieren. Dies soll gelingen, indem die App-Benutzer, die mit weiteren infizierten Benutzern der App in Kontakt gekommen sind, schnell und zuverlässig über ihr Smartphone informiert werden, dass sie möglicherweise dem Virus ausgesetzt waren und sich über notwendige Quarantäne-Maßnahmen informieren können. Die App, die sowohl für IOS, als auch für Android angelegt ist, erfasst mithilfe der Bluetooth-Technologie Daten von anderen nahegelegenen Mobiltelefonen. Um die Schutzrechte der Nutzer zu wahren, meldet sich die App nicht in Echtzeit, sondern zeitverzögert. Dabei nutzt die Software eine spezielle Bluetooth-Technologie, um andere Smartphones in der Nähe zu erkennen, welche die App ebenfalls installiert haben. Anonymisiert tauschen die Geräte verschlüsselte Daten über die Dauer und die physische Distanz ihres Zusammentreffens aus. Der genaue Ort des Zusammentreffens wird nicht übertragen. Die Daten werden lokal auf jedem Gerät gespeichert, um den Zugriff und die Kontrolle über Daten durch Behörden oder andere Personen zu verhindern. Die geltenden Datenschutzstandards werden erfüllt und zudem – so die Aussage der Entwickler – wird ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleistet. Open-Source-Software. Bei ihrer Auftragsvergabe beschloss die Bundesregierung, die Corona- Warn-App für Deutschland als sogenannte Open-Source-Software entwickeln zu lassen. Dies bedeutet, dass der Quelltext öffentlich und von Dritten über den netzbasierten Dienst GitHub eingesehen, geändert und genutzt werden kann. Damit haben theoretisch alle Interessierten die Möglichkeit, Teil der sogenannten Entwicklergemeinschaft zu sein. Auf diese Weise wolle man zeigen, dass die Datenschutzbedenken der Menschen berücksichtigt und die Akzeptanz der App zudem erhöht würde. „In diesem Projekt halten wir uns strikt an die Grundsätze der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), um die Privatsphäre der Benutzer zu schützen“, bestätigt Axel Sturm, Chief Operating Officer des SAP- Standorts Berlin. „Wir verarbeiten nur die erforderlichen Daten – ausschließlich, um Benutzer darüber zu informieren, ob sie in engen Kontakt mit anderen infizierten Benutzern gekommen sind, ohne die Identität des anderen preiszugeben“. Zusammenarbeit. Während die Deutsche Telekom bei der Umsetzung dieses Projekts das Netzwerk und die Mobiltechnologie zur Verfügung stellt, das Backend für die App betreibt und ausführt, zeichnet SAP für die App-Entwicklung, das Framework und die zugrunde liegende Plattform verantwortlich. Das Logo für die App soll laut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ein rot-blaues „C“ mit Coronavirus-Spitzen sein. Den Namen „Corona-Warn-App“ hat gemäß entsprechenden Meldungen des ZDF zufolge Kanzlerin Angela Merkel ausgesucht. Das Design und erste Werbeslogans stammen von einer Agentur. Kurz vor Redaktionsschluss war der Download in den App-Stores von Google und Apple verfügbar. Keine Kompatibilität. Problematisch ist allerdings die Kompatibilität mit den Corona-Apps anderer Länder. Mitte Mai startete die StopCovid-App im französischen Nachbarland und lässt angeblich keinen Austausch mit dem deutschen Produkt zu. Laut einer Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Linklaters vom 20. Mai verfügen inzwischen bereits 40 Länder wie beispielsweise Norwegen, Australien und Polen über freiwillige Corona-Apps zur Kontaktverfolgung. Die Regierungen in China, Indien und Katar verpflichten ihre Bürger gar, die gestellten Apps zu nutzen. Die dabei gemachten Erfahrungswerte sind jedoch nicht unbedingt zufriedenstellend. So verkünden zwar viele Länder den Download der entsprechenden Apps durch die Bevölkerung, allerdings mangle es an den erfolgten Benachrichtigungen für Kontaktpersonen. Allheilmittel? Fraglich bleibt vor Installation der App, ob man als User wirklich wissen will, wie vielen Virenträgern man beim nachmittäglichen Spaziergang begegnet oder im Supermarkt so nahegekommen ist, dass eine Quarantäne angedacht werden sollte. Und selbst wenn der Virologe Christian Drosten Anfang April sagte, eine App sei für ihn das bevorzugte Werkzeug, stellt diese mit Sicherheit kein Allheilmittel dar, sondern bestenfalls einen Baustein von vielen im Kampf gegen das Virus. Abstand halten, sowie unterstützend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren bleiben wohl wesentlichere Mittel gegen die Verbreitung. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Warn-App allerdings auch bei vergleichsweise wenig Nutzern sinnvoll. „Je mehr Menschen da mitmachen, desto nützlicher wird sie sein“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. „Jeder, der zusätzlich mitmacht, ist eine Hilfe, um Kontaktketten nachzuverfolgen.“ Cornelia Schwarz www.zahnaerzteblatt.de ZBW 7/2020
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