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Digitalisierung für Patienten und Praxen erfolgreich gestalten

Ausgabe 7/2020

12. Mai — 4. oktober

12. Mai — 4. oktober 2020 EINE SAMMLUNGSGESCHICHTE DER FAMILIE BURDA Die Bilder der Brüder Andy Warhol, The Three Gentlemen (Details), 1982 © The Andy Warhol Foundation for the Visual Arts, Inc. / Licensed by Artists Rights Society (ARS), New York

Editorial 3 Foto: AdobeStock/Robert Kneschke Abbildung: ZÄ Maxi Müller » Titelthema. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen gilt vielen als ein wichtiger Motor für mehr Effizienz in diesem Bereich. Worin der Eine jedoch noch immer eine abstrakte Entwicklung sieht, erkennt der Andere bereits immense Vorteile. Denn mehr Effizienz bedeutet nicht nur Geld zu sparen, sondern kann auch bessere Medizin und Versorgung heißen. Wo die Digitalisierung aktuell in Deutschland steht, welche Rolle die Coronakrise dabei spielt, wie weit der Ausbau der Telematikinfrastruktur gediehen ist und was dies für die Zahnmedizin bedeutet, können Sie in der vorliegenden Ausgabe des Zahnärzteblatts lesen. Dass digitale Transformation auch Vertrauen, Mut und Leidenschaft fordert, postuliert Prof. Dr. Andréa Belliger im Interview. Die schweizer Digitalexpertin und Leiterin des Instituts für Kommunikation & Führung (ikf) erlebt das Gesundheitswesen in Deutschland als solide, gut organisiert und mit einer hohen Versorgungsqualität. Zwar steige unter Ärzten das Wissen um die Thematik und die Offenheit gegenüber der Digitalisierung, die konkrete Anwendung und die Integration in Versorgungsprozessen seien hingegen noch nicht weit fortgeschritten. Die Digitalisierung verändert die Versorgung auf drastische Weise, weshalb man dabei vor allem das Wohl der Patient*innen nicht aus dem Auge verlieren sollte. Elektronische Gesundheitsakte oder Robotik darf und muss daher kontrovers diskutiert werden. Der Blick über den Tellerrand lohnt sich deshalb nicht nur, sondern ist meines Erachtens auch unerlässlich, denn Deutschland führt die Entwicklungen in Sachen Digitalisierung bedauerlicherweise nicht federführend an. Ein Blick auf die globale Entwicklung schärft daher den Blick. » Sonderthema. Noch immer befinden wir uns in Zeiten, in denen man Schutz mit FFP buchstabiert und sich der Rettungsschirm für die Zahnärzteschaft eher als Fallschirm für den freien Fall entpuppt und nicht als Schutzschirm. Am Ende der Debatten um die Unterstützung der Zahnmedizin stand lediglich eine Liquiditätshilfe, die zu 100 Prozent zurückgezahlt werden muss – sofern sie in Anspruch genommen wird. Die Zahnärzt*innen und ihre Praxisteams hielten die Versorgung der Bevölkerung vom ersten Tag der Epidemie an aufrecht und bauten zudem Behandlungszentren in Kliniken und zahnärztliche Schwerpunktpraxen für die Akutund Notfallversorgung von Patient*innen auf, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert waren oder als Verdachtsfall unter Quarantäne gestellt wurden. Der Versorgungsauftrag wurde erfüllt – die Systemrelevanz hingegen scheint unerreichbar. Wie die kammereigenen Fortbildungseinrichtungen die Herausforderung Corona meisterten, wie der Stand bei der Corona-Warn-App ist und in welcher Phase sich der Impfstoff zum Schutz vor COVID-19 befindet, lesen Sie ab Seite 21. » Rehabilitation eines Erosionsgebisses. Zahnhartsubstanzverluste aufgrund des direkten Einflusses von Säuren auf die saubere Zahnhartsubstanz sind ein häufiges Erscheinungsbild und treten in den industrialisierten Ländern mit einer Prävalenz von etwa 20 bis 40 Prozent auf. Durch exogene oder endogene Säureeinflüsse können erhebliche Defekte an den Zähnen verursacht werden. Dadurch können sowohl die Ästhetik als auch die Funktion der Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Rehabilitation von Erosionsgebissen stellt den Zahnarzt oder die Zahnärztin immer wieder vor Herausforderungen, da auf der einen Seite größere Anteile der Zahnhartsubstanz durch den Zahnverschleiß verloren gegangen sind, andererseits die übrige Zahnhartsubstanz jedoch in der Regel kariesfrei ist. ZÄ Maxi Müller und Prof. Dr. Nadine Schlüter haben sich mit der Thematik eingehend befasst und Therapien ausgearbeitet. Cornelia Schwarz www.zahnaerzteblatt.de ZBW 7/2020

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