Berufspolitik 31 Anzeige Erweiterter Bundesvorstand. Die Mitglieder des Erweiterten Bundesvorstandes in der Sitzung in Bonn. schusses Dr. Dr. Heiner Schneider und der stellv. Bundesvorsitzende Dr. Peter Bührens erläuterten die Zahlen. So habe es 2019 unvorhersehbare Mehrausgaben und Mindereinnahmen gegeben. Die Planabweichungen beruhten zum Teil aber auch auf nicht wiederholbaren Einmaleffekten und auf buchtechnischen Größen sowie Rückstellungen, so Dr. Bührens. Für das Jahr 2021 wurde ein Sparhaushalt vorgelegt, und ein weiterer Sparkatalog soll erarbeitet werden, um eine Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Im Nachgang der Sitzung wurden die bis dahin vorliegenden Abstimmungsunterlagen an alle Delegierten verschickt. Die Delegierten des Landesverbandes Baden-Württemberg trafen sich am 16. September in Stuttgart zur intensiven Beratung der vorliegenden Anträge. Der stellv. Bundesvorsitzende Dr. Peter Bührens war der Einladung des Landesvorsitzenden gefolgt und stand für Auskünfte zu den Resolutionen und Anträgen sowie für Erläuterungen zum Geschäftsbericht 2019 und Haushaltsplan 2021 zur Verfügung. Umlaufverfahren. Bis zum 8. Oktober musste dann die schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren stattfinden, an welcher mehr als 140 der 165 Delegierten teilnahmen. Die Delegierten entlasteten den Vorstand mit großer Mehrheit und beschlossen mehrheitlich den vorgelegten Sparhaushalt 2021. „Auch die mit großer Mehrheit positiv abgestimmten politischen Anträge sind für uns eine Bestätigung und gleichzeitig Motivation, für die Kollegen und gerade auch für die nächste Generation ein freiberufliches Arbeitsumfeld zu schaffen, das diesen Namen wirklich verdient“ betonte die stellv. Bundesvorsitzende Dr. Gudrun Kaps-Richter. Dass die Konsensfindung bei der diesjährigen Hauptversammlung in ihrer besonderen Form fehlte, bedauerte der Bundesvorsitzende Harald Schrader. „Wir nehmen die Resolutionen als Arbeitsauftrag und stellen sie erneut auf den Prüfstand. Wir wollen auch die Delegierten mitnehmen, die jetzt einzelnen Überschriften oder Sätzen nicht zustimmen konnten und deshalb die Resolutionen abgelehnt haben.“ Info Dr. Joachim Härer, Landesvorsitzender FVDZ Baden-Württemberg Die Resolutionen und Anträge der Hauptversammlung sind unter www.fvdz. de/hv-beschluesse.html veröffentlicht. Macht Krach. Macht Hoffnung. Spenden Sie Saatgut. brot-fuer-die-welt.de/ ernaehrung www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2020
32 Fortbildung Ein Fall aus der Poliklinik der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe Sofortversorgung mit Zygoma-Implantaten Im vorliegenden Fall wird über eine 62-jährige Patientin mit nicht erhaltungsfähiger Restbezahnung sowie ausgeprägter Oberkieferkammatrophie berichtet. Um eine gewünschte Sofortversorgung mit Sofortbelastung des Oberkiefers zu ermöglichen, wurden vier Zygoma-Implantate inseriert. Vorgeschichte und Therapieentscheidung. Eine 62-jährige Patientin stellte sich der Poliklinik der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe vor. Grund der Konsultation war die Behandlung einer insuffizienten Oberkieferrestbezahnung. In einem Beratungsgespräch wurde der Patientin nach Entfernung der nicht erhaltungswürdigen Restbezahnung ein implantatgetragener herausnehmbarer Zahnersatz empfohlen. Für die Erreichung dieses Behandlungsziels sollte eine Rekonstruktion des atrophierten Kieferkamms erfolgen. Notwendige Implantate sollten drei Monate nach Kieferkammrekonstruktion inseriert werden. Für die Behandlungsdauer wurden neun bis zwölf Monate veranschlagt. Die Patientin verunsicherte der Ausblick auf den langen Behandlungszeitraum ohne festen Zahnersatz sehr. Der Wunsch nach einer schnellen festsitzenden Lösung aufgrund der bevorstehenden Zahnlosigkeit war groß. Anamnese und Patientenanliegen. Die Patientin hatte zum Vorstellungszeitpunkt keine Schmerzen im Bereich der Oberkieferzähne. Auch die verkürzten Zahnreihen im 2. und 3. Quadranten hatte die Patientin gut toleriert. Jedoch berichtete sie, dass es zu einer spürbaren Lockerung der Oberkieferzähne gekommen sei, worunter sie erheblich leiden würde. Ihr Wunsch war es, wieder feste Zähne im Oberkiefer zu haben. Im Unterkiefer sah die Patientin keinen Behandlungsbedarf der verkürzten Zahnreihe. Die allgemeinmedizinische Anamnese war unauffällig. Klinischer Befund. Der allgemeinzahnmedizinische Befund zeigte einen insuffizienten, prothetisch versorgten Oberkiefer. Die bestehenden Brücken von 14, 15 mit Fotos: Dr. Michael Korsch Abb. 1 Röntgenologogischer Ausgangsbefund. Ausgeprägte Kieferkammatrophie im Oberkieferprämolarenbereich und -molarenbereich. Die verkürzte Zahnreihe im 3. Quadranten bestand schon viele Jahre und wurde gut toleriert. Anhänger 16, 13-11 sowie 21-23, 24 wiesen einen erhöhten Lockerungsgrad mit putridem Exsudat auf. Die Sondierungstiefen waren mit ≥ 5 mm deutlich erhöht. Die Unterkieferzähne waren bis auf Zahn 47 unauffällig. Das bestehende Freiende im 2. und 3. Quadranten wurde von der Patientin gut toleriert. Zahn 47 wies eine Furkationsbeteiligung von Grad III auf. Diese Furkation war durch die Patientin gut zu reinigen. Der röntgenologische Befund zeigte anhand des Ausgangs-OPGs eine ausgeprägte Oberkieferatrophie im Prä- und Molarenbereich (Abb. 1). Ein DVT zeigte einen schmalen Kieferkamm Regio 12-22. Des Weiteren lag ein erweiterter lokaler Knochenabbau an Zahn 47 mit einhergehender freier Furkation vor. Im Oberkiefer lagen insuffiziente Brücken vor. Die restliche Bezahnung wies keine Besonderheiten auf. Die Diagnose lautete: nicht erhaltungsfähige Zähne 15, 14, 13, 11, 21, 23, 24, beidseitige Freiendsituation im Oberkiefer mit ausgeprägter Kieferkammatrophie, einseitige Freiendsituation im linken Unterkiefer, Zahn 47 mit Furkationsbeteiligung Grad III. Behandlungsrisiken und Optionen. Bei der o. g. Diagnose sind folgende Behandlungsoptionen möglich: 1. Totalprothese: Entfernung der Restbezahnung im Oberkiefer sowie Herstellung eines rein gingival getragenen herausnehmbaren Zahnersatzes: Diese Therapie entspricht der konventionellen prothetischen Versorgung. Vorteil dieser Therapie ist eine sehr kurze Behandlungsdauer und die Vermeidung chirurgischer Interaktion. Zu den Nachteilen zählen ein nicht vorhersehbarer Prothesenhalt mit möglichen Druckstellen und Schmerzen als Folge. Des Weiteren kann die Ausdehnung einer Vollprothese über Kieferkamm und Gaumen als Hindernis für die Geschmacksempfindung wahrgenommen werden. Die Patientin war darauf bedacht, einen herausnehmbaren Zahnersatz zu vermeiden. 2. Festsitzender Zahnersatz unter Einsatz von Implantaten: Entfernung der Restbezahnung im Oberkiefer. Drei Monate später beidseitige Kieferkammerhöhung im Bereich des Sinus maxillaris sowie Kieferkammverbreiterung im Frontzahnbereich mittels Knochenblocktransplantaten. Drei bis vier Monate nach Kieferkammrekonstruktion Implantatinsertion Regio 15, 13, 23, 25. Nach weiteren drei bis vier Monaten Freilegung der Implantate und Herstellung eines festsitzenden implantatgetragenen Zahnersatzes. Diese Therapie geht mit einer umfangreichen augmentativen und implantologischen Behandlung einher. Der ZBW 12/2020 www.zahnaerzteblatt.de
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