Ihre Daten für die Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung! Das Zahnärzte Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine bundesweite Datenerhebung zur wirtschaftlichen Situation und zu den Rahmenbedingungen in Zahnarztpraxen. Etwa 35.500 Praxen haben dafür einen Fragebogen erhalten. Sie haben auch Post bekommen? – Dann machen Sie mit! ● Für den Berufsstand! Das ZäPP dient Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als Datenbasis für Verhandlungen mit Krankenkassen. ● Vorteil für Sie! Finanzielle Anerkennung für Ihre Mitarbeit ● Vorteil für Sie! Kostenloser Praxisbericht für einen Vergleich Ihrer Praxis mit dem bundesdeutschen Durchschnitt ● Vorteil für Sie! Kostenlose Chefübersicht für Ihre Finanzplanung ● Wir garantieren Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Daten! Sie haben Fragen zum ZäPP? Weitere Informationen im Internet unter www.kzvbw.de · www.kzbv.de/zaepp · www.zäpp.de Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen. Für Rückfragen bei Ihrer KZV Baden-Württemberg: Telefon: 0711 7877-178 E-Mail: frank.pfeiffer@kzvbw.de Ansprechpartner: Frank Pfeiffer Um Rücksendung der Unterlagen wird bis zum 30. November 2020 gebeten. Ansonsten erreichen Sie bei Bedarf die Treuhandstelle des mit ZäPP beauftragten Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) unter der Rufnummer 030 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr. Oder E-Mail an kontakt@zi-treuhandstelle.de Unterstützen Sie das ZäPP – In Ihrem eigenen Interesse!
30 Berufspolitik Im Umlaufverfahren durchgeführt FVDZ-Hauptversammlung der „anderen Art“ Die Hauptversammlung (HV) des FVDZ fand in diesem Jahr nicht in gewohnter Form statt. Coronabedingt hätte eine Präsenzveranstaltung nur mit großem Aufwand und hohem Risiko geplant werden können, sodass der Erweiterte Bundesvorstand (EV) in einer Videokonferenz im Juni beschloss, die HV im Umlaufverfahren (gem. Art. 2 § 5 Abs. 3 des „Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“) durchzuführen. Am 4. und 5. September fand in Bonn eine Sitzung des EV, als eine Art „kleine HV“, statt. Die HV-Delegierten bekamen die Möglichkeit die Diskussion der Beschlussvorlagen, welche später zur Abstimmung gestellt werden sollten, per Livestream zu verfolgen. Sie waren per Chat-Kontakt mit ihren Landesvorsitzenden verbunden, sodass sie eigene Anmerkungen, Fragen und Vorschläge einfließen lassen konnten. Zu Beginn der Sitzung wurde der Antrag zweier Landesverbände ausführlich diskutiert, welche die Verschiebung der HV forderten, um sie als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Als Begründung wurde die fehlende Diskussionsmöglichkeit von Resolutionen, Anträgen und Haushalt für die Delegierten angeführt. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt und die Sitzung daraufhin in einen öffentlichen Teil mit politischen Inhalten und einen nichtöffentlichen Teil für Satzungsund Haushaltsfragen gesplittet. Zudem bot der stv. Bundesvorsitzende Dr. Peter Bührens den Landesverbänden an, als Ansprechpartner bei den Delegiertenversammlungen vor Ort für eine Aussprache zur Verfügung zu stehen. Bericht Bundesvorsitzender. Der anschließende Bericht des Bundesvorsitzenden Harald Schrader handelte schwerpunktmäßig von der Coronapandemie und der Enttäuschung und Empörung der Zahnärzteschaft über die nicht vorhandene Wertschätzung seitens der Politik. Dies mache sich auch in den immer weiter fortschreitenden Einschränkungen der Rechte der freiheitlichen Berufsausübung bemerkbar. Der Bundesvorstand brachte hierzu drei Resolutionen ein und stellte die Forderungen des FVDZ für eine zukunftsorientierte Gesundheitspolitik vor. Neben den politischen Resolutionen stand auch die Telematikinfrastruktur (TI) im Mittelpunkt der Anträge. Der Gesetzgeber wird darin aufgefordert alle Sanktionen zur Durchsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen zurückzunehmen und zukünftig auf derartige Maßnahmen zu verzichten. Die KZBV wird aufgefordert, die vollständige Kostenübernahme für die IT-Sicherheitsrichtlinie mit den Krankenkassen auszuhandeln. In weiteren Anträgen wurden die Anpassung der Honorierung in der GOZ, die Abschaffung des Zuzahlungsverbots in der GKV sowie die Einführung einer Hygienepauschale zur Deckung der stark gestiegenen Hygienekosten gefordert. Auch die Delegierten und die Landesverbände hatten die Möglichkeit, bis 18. September eigene Anträge zur Abstimmung einzureichen. Kassenprüfung. Großes Interesse bestand am Bericht des Kassenprüfers Dr. Oliver Speyer zum Geschäftsjahr 2019 und den Erläuterungen zum Haushalt 2021. Die Kassenprüfung gab keinen Anlass zur Beanstandung, die Überschreitung des Haushaltsplanansatzes 2019 warf jedoch Fragen auf. Der Vorsitzende des Haushaltsaus- Delegierte. Die Hauptversammlung des FVDZ konnte in diesem Jahr nicht in gewohnter Form durchgeführt werden. Stattdessen fand am 4. und 5. September in Bonn eine Sitzung des Erweiterten Bundesvorstands als eine Art „kleine Hauptversammlung“ statt. Fotos: Sabine Schmitt ZBW 12/2020 www.zahnaerzteblatt.de
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