Berufspolitik 27 Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg 2021 Stresstest für unser Gesundheitswesen – was lernen wir aus der Corona-Krise? Die Coronapandemie fordert unser Gesundheitswesen in vielfältiger Weise heraus. Einerseits verdeutlicht sie das insgesamt hohe Niveau unserer Gesundheitsversorgung, gerade auch im europäischen wie internationalen Vergleich. Andererseits legt die Coronapandemie aber auch systemische Mängel offen und provoziert verfassungsrechtliche Problem- und Fragestellungen ebenso wie ethische Grundsatzdebatten. Was dieser Stresstest für unser Gesundheitswesen bedeutet und welche Lehren daraus gezogen werden können, soll am 15. Januar 2021 auf dem 6. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg interdisziplinär – und erstmals rein digital – diskutiert werden. Zu den Hauptreferenten gehören der Virologe Prof. Dr. med. Hend- rik Streeck und der Tübinger Verfassungsrechtler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. jur. habil. Ferdinand Kirchhof. Zudem stellen sich die gesundheitspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen den kritischen Fragen der Teilnehmer*innen und geben einen Ausblick, welche Schwerpunkte sie nach der Landtagswahl im März 2021 setzen wollen. Der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg 2021 steht wieder unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. BÄK Nordwürttemberg Info Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof Foto: Uni Tübingen Prof. Dr. Hendrik Streeck Foto: Frank Burkhardt Die Anmeldung zum digitalen und interaktiven Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg 2021 ist über www.lk-gesundheit.de möglich. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Programm und vielfältige Impressionen zurückliegender Ausgaben. Anzeige „Man muss Glück teilen, um es zu multiplizieren.“ Marie von Ebner-Eschenbach 2015/1 www.sos-kinderdoerfer.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2020 SKD_Anzeige_IM0_Mini_92x25_sw_RZ.indd 1 22.04.15 15:51
28 Berufspolitik ZäPP: Erhebung über wirtschaftliche Lage der Praxen läuft weiter Aufwandspauschale verdoppelt: Teilnahme weiter möglich Die Einreichungsfrist des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) wurde vom Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) verlängert – so können nun weiterhin bis Ende Januar Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg an der Erhebung teilnehmen. Seit September wird die diesjährige ZäPP-Erhebung durchgeführt, die dabei entstehende Datenbasis zur Kostenstruktur in den Praxen gibt Aufschluss über die zahnärztlichen Interessen im Land und ist eine wichtige Grundlage, um die Zahnärzteschaft in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen stark zu vertreten. Inmitten der Coronapandemie sind diese Daten wichtiger denn je, die Teilnahme von möglichst vielen Praxen daher umso bedeutsamer. Die gewonnene wissenschaftlich fundierte Datenbasis ist unverzichtbar für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wie auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Zum einen wird dadurch die Verhandlungsposition gegenüber der Kassen gestärkt, da die offiziellen Preissteigerungsindizes – insbesondere bei der Steigerung der Hygienekosten – nicht die tatsächliche Kostenentwicklung in den Zahnarztpraxen widerspiegeln. Zum anderen fordern die Krankenkassen zunehmend valide Datengrundlagen in den Verhandlungen. Für eine belastbare Argumentationslinie ist daher die regelmäßige Teilnahme vieler Praxen von enormer Bedeutung. Da immer wieder Praxen aus dem Panel fallen, z. B. aufgrund der Rückgabe der Zulassung, ist es ganz wichtig, dass auch Praxen an der Erhebung teilnehmen, die bisher noch nicht teilgenommen haben. Hohes Niveau. Ziel ist es, die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Praxen so auf einem dauerhaft hohen Niveau zu halten. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt! Im Zuge der Fristverlängerung erfolgt nochmals eine Erinnerung durch das Zi, an der ZäPP-Erhebung teilzunehmen. Die zur Teilnahme nötigen Unterlagen können beim Zi gegebenenfalls nochmals angefordert werden, alternativ kann auch der Online-Fragebogen unter www. zäpp.de genutzt werden. Es gilt selbstverständlich weiterhin: Die Anonymität der Teilnehmenden ist garantiert. Durch die Pseudonymisierung der Erhebungsdaten ist eine nachträgliche Zuordnung der Daten zu bestimmten Praxen ausgeschlossen. Coronaeinbruch. Zusätzlich wird bei der Befragung in diesem Jahr die Einschätzung der Zahnärzt*innen auf die Auswirkungen der Coronapandemie in den Blick genommen. Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen durch COVID-19 ist 2020 ein besonderes Jahr – und ein besonders schweres für Zahnärzt*innen. Vor dem Hintergrund der Krise ist eine stabile Datenbasis also umso wichtiger, um die massiven Folgen für Zahnarztpraxen realistisch abbilden zu können. Die Beantwortung der Sonderfragen, die hierfür in den Erhebungsunterlagen zu finden sind, ist freiwillig und wirkt sich nicht auf die finanzielle Anerkennung aus, die für die Einsendung des vollständigen ZäPP-Fragebogens geboten wird. Die Sonderfragen zielen im Besonderen auf die veränderten Einnahmen, Patientenzahlen und Kosten gegenüber den Vorjahresquartalen. Doppelte Aufwandspauschale. Eine Teilnahmepflicht am ZäPP besteht nicht, die Rücksendung der Unterlagen zahlt sich aber in vielerlei Hinsicht aus. Um einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme zu setzen, wurde nun sogar die Aufwandspauschale in Baden- Württemberg verdoppelt: Statt 250 Euro für Einzelpraxen und 350 Euro für Berufsausübungsgemeinschaften, wird die Beteiligung bei ZäPP nun mit 500 beziehungsweise 700 Euro entschädigt. Darüber hinaus lohnt sich die Teilnahme für den Praxisalltag, da die Teilnehmenden nach Abschluss der Befragung Kontrollund Planungsinstrumente an die Hand bekommen: ein individueller Praxisbericht und eine Chefübersicht, die die Entwicklung der Kostenstruktur individuell zusammenfasst und für die Finanzplanung der kommenden Jahre genutzt werden kann, runden so die Vorteile einer Teilnahme ab. Der Vorteil für alle Praxen, die letztes Jahr bereits an der Befragung des Zi teilgenommen haben: Sie müssen nur die Daten für 2019 angeben! Benedikt Schweizer Info Die Website des ZäPP (www. zäpp.de) bietet weiterführende Informationen, Hilfestellungen und begleitende Unterlagen. Darüber hinaus ist die Treuhand stelle des Zi für die Zahnärzteschaft erreichbar unter 030 4005-2444 oder über kontakt@zi-treuhandstelle.de. ZBW 12/2020 www.zahnaerzteblatt.de
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