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Die Europawahl im Blick

Ausgabe 5/2019

Landeszahnärztekammer

Landeszahnärztekammer BaWü Körperschaft des Öffentlichen Rechts AKADEMIE FORTBILDUNGSANGEBOT. Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de Mai 2019 Kurs Nr. 8814/6 Punkte Kooperation mit Pflegeeinrichtungen – mehr Chancen als Risiken Referent: Dr. Elmar Ludwig, Ulm Datum: 10.05.2019 Kurshonorar: 250 € für ZÄ, 200 € für ZFA’s Kurs Nr. 8863/10 Punkte Bohren ist nicht alles - auch abrechnen will gelernt sein Referentin: Alexandra Pedersen, Bodman-Ludwigshafen Datum: 10.05.2019 Kurshonorar: 300 € Kurs Nr. 8877/14 Punkte Moderatorentraining für Leiter von Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätszirkeln Referent: Prof. Dr. Winfried Walther, Karlsruhe Datum: 10.-11.05.2019 Kurshonorar: 600 € Kurs Nr. 8926/9 Punkte Modul H2 - Schwerpunkt: Aufbereitung von semi/-kritischen Medizinprodukten Referent: Dr. Christian Engel, Karlsruhe Datum: 18.05.2019 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 6281/13 Punkte imp 4: Integration von chirurgischen und prothetischen Maßnahmen in der Implantologie Referenten: Dr. Jochen Klemke, M.A., Speyer Dr. Florian Troeger, M.A., Überlingen Datum: 17.-18.05.2019 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8865/8 Punkte „Implantologie… mal ehrlich“ Alltagstaugliche chirurgische und prothetische Behandlungskonzepte Referenten: Prof. Dr. Matthias Karl, Homburg Dr. Constanze Steiner, Homburg Datum: 24.05.2019 Kurshonorar: 400 € Juni 2019 Kurs Nr. 8839 Der richtige Ton an der Rezeption... ist der Anfang einer guten Praxis Referentin: Brigitte Kühn, Tutzing Datum: 28.06.2019 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8792/14 Punkte Frontzahnästhetik in der Praxis: Komposit statt Keramik? Referent: Prof. Dr. Gabriel Krastl, Würzburg Datum: 28.-29.06.2019 Kurshonorar: 800 € Kurs Nr. 8821/16 Punkte Parodontale Regeneration Referent: Prof. Dr. Axel Spahr, Sydney Datum: 28.-29.06.2019 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8857/8 Punkte Der spezielle Patient – wenn das Problem nicht nur der Zahn ist Referentin: PD Dr. Anne Wolowski, Münster Datum: 29.06.2019 Kurshonorar: 300 € Juli 2019 Kurs N. 8843/13 Punkte Funktions- und Schmerztherapie in der zahnärztlichen Praxis Referenten: Prof. Dr. Hans-Jürgen Schindler, Karlsruhe Prof. Dr. Jens Türp, M.A., M.Sc., Basel Datum: 12.-13.07.2019 Kurshonorar: 600 € Kurs Nr. 8866/9 Punkte Bleaching – Trend in der modernen Zahnheilkunde - für das Praxisteam! Referent: Prof. Dr. Thomas Wrbas, Freiburg Datum: 13.07.2019 Kurshonorar: ZÄ 250 €, 200 € ZFA

Leitartikel 7 Freiberuflichkeit in Europa stärken Die Europawahl am 26. Mai steht vor der Tür. Ob Finanz-, Flüchtlings- oder Brexit-Krise, Europa hat zweifellos bei vielen Europäern an Vertrauen verloren. Auch deshalb, weil insbesondere die EU-Kommission mit immer mehr Initiativen in die Länderkompetenzen der Nationalstaaten eingreift, so auch im Gesundheitsbereich. Die Bestrebungen der EU-Kommission zum Abbau berufsrechtlicher Regulierungen, um neue Wachstumsimpulse zu setzen, schlagen eine gefährliche Richtung ein. Es gilt, sich nicht überrollen zu lassen, sondern partizipativ entgegenzusteuern. Wie agiert die Kammer und was muss getan werden, um das hohe Gut der Freiberuflichkeit für Gesellschaft und Profession zu stärken? Die von der EU-Kommission angestrebte Deregulierung für den europäischen Gesundheitsbereich betrifft die deutschen Heilberufe immer stärker. Deutschlands Spitzenposition, was die zahnärztliche Versorgungsqualität betrifft, beruht zu großen Teilen auf dem deutschen Kammermodell und dem Fundament freiberuflicher Strukturen, die sich seit Jahrzehnten, auch aus Gründen des Patientenschutzes, bewährt haben. Dieses hohe Gut wird durch die Intentionen der EU- Kommission, den Gesundheitsbereich für den Binnenmarkt zu öffnen, aufs Spiel gesetzt und ist deshalb äußerst kritisch zu sehen, denn damit werden Kommerzialisierung und Profitstreben Tür und Tor geöffnet. Die sich in ganz Europa ausbreitenden renditeorientierten Dentalketten großer fremdfinanzierter Kapitalgesellschaften tendieren zu einer negativen Veränderung der zahnärztlichen Versorgungssituation mit Therapieentscheidungen, die durch maximale Renditeüberlegungen zulasten der Patienten gehen. Zudem gibt es Stimmen innerhalb der EU-Kommission, die die Notwendigkeit einer Kammermitgliedschaft in Frage stellen oder Honorarordnungen als Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie bewerten. Dies wird deutlich am Beispiel des gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), das einen Präzedenzfall darstellt. Konkret werden deutsche Mindest- und Höchstgebührenfestlegungen für Planungsleistungen als Wettbewerbshindernis betrachtet, was der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen ebenso bewertet. Damit wird kein Vertrauen geschaffen. Vielmehr wird hier massiv gegen das seit 2009 im Lissabonner Vertrag verankerte Subsidiaritätsrecht verstoßen und damit neuer Ärger provoziert. Den Intentionen der europäischen Exekutive kann nur das EU-Parlament mit seiner Kontrollfunktion wirksam und gezielt entgegenwirken. Vor dieser Prämisse gilt es aus Sicht der Kammer aktiv zu werden und antizipativ mitzugestalten. Dies geschieht am besten, indem man die EU-Parlamentarier direkt vor Ort kontaktiert. In den von Mitgliedern des LZK-Vorstandes in Straßburg geführten Gesprächen mit Vertretern der EVP-Fraktion aus Baden-Württemberg im März war auch wieder Dr. Andreas Schwab, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), anwesend, der auf unsere Initiative hin im letzten Jahr mit großem Engagement dazu beitrug, dass den Gesundheitsberufen eine „Sonderrolle“ zugebilligt wurde. In meinen im April in Brüssel und Berlin geführten Gesprächen habe ich ebenso unsere Anregungen und Impulse des Berufsstandes verständlich dargelegt, insbesondere zu der Frage, wie die Freiberuflichkeit in Europa gestärkt werden kann. Entscheidend ist hierzu die bereits unter den freiberuflichen Spitzenverbänden vieler Mitgliedstaaten abgestimmte „Charter for Liberal Professions“, der das EU-Parlament zustimmen muss, damit sie an Gewicht gewinnen wird. Ziele sind die Festlegung einheitlicher Definitions- und Wertekriterien der Freien Berufe, um ihren hohen Nutzen für die Gesellschaft europaweit besser begreifbar zu machen. Die Kammer hat diese Forderung erneut ins Spiel gebracht und auf die klar formulierten Vorschläge des Council of European Dentists (CED) und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hingewiesen. Zudem ist auch der Forderungskatalog der Bundeszahnärztekammer ein Gradmesser, an dessen Umsetzung sich die EU-Parlamentarier nach der Wahl messen lassen müssen. Dazu gehören beispielsweise die Sicherstellung der freien zahnärztlichen Berufsausübung im Interesse der Patienten, der Erhalt der bewährten Strukturen der Selbstverwaltung sowie eine konsequente Entbürokratisierung, um unzumutbare bürokratische Belastungen in den Zahnarztpraxen zu reduzieren. Die Kammer – Ihr Partner bleibt in allen europapolitischen Fragen für Sie am Puls der Zeit und versucht persönlich und vor Ort Lösungen zu erreichen, die einer unbeschwerten zahnärztlichen Berufsausübung nicht im Wege stehen. Dafür stehen, kämpfen und handeln wir. Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2019

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