Neu! Ortsunabhängig, interaktiv, zertifiziert Webinar Praxis Hygiene 2019 Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis 9 Fortbildungspunkte Ihre Referenten: Dr. A.-R. Ketabi, M. Sc., Stuttgart und Andrea Krämer, Heilbronn Die nächsten Webinare: Modul H2 (8 UE) Schwerpunkt „Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten“ 24. 7. 2019 I 9 – 17 Uhr I 180 € Modul H3 (8 UE) Schwerpunkt „Aufbereitung von semi-/kritischen Medizinprodukten“ 27. 11. 2019 I 9 – 17 Uhr I 180 € Anmelden, einloggen, fortbilden! Jetzt anmelden auf zfz-stuttgart.de Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
[ZBW_09_Titel,1,25.08.2005,ZBW,1,TIT,1] ZAHNAERTZEBLATT-05_Kontrolle Lay-ZBW_09_Titel 05.09.2005 9:52 Uhr Seite 1 Leserforum 49 Leitartikel Hierarchie und LEITARTIKEL Beteiligung: Der Governance-Ansatz Die Zukunft hat begonnen ahn ärzte blatt Titelthema Wählermeinung/ TITELTHEMA Umfrageaktion zur Bundestagswahl 2005 Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte im Blickpunkt Baden- Württemberg Informationen » aus mit der Informationen Zahn-, Mund- aus und der Kieferheilkunde Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Zahnärztekammer Außerordentliche VV: Eine neue FREIBERUFLICHKEIT liberale Berufsordnung Zu Besuch bei jungen Praxisgründern » Ein natürlicher Prozess 3/2019 9.2005 Fortbildung Zahnerhaltung durch Wurzelspitzenresektion BERUFSPOLITIK Aktiv auf dem Landeskongress Gesundheit ZBW 3/2019, S. 15 ff. Vertretung von Zahnärztinnen in den Führungsgremien in Baden-Württemberg Mit Interesse haben wir Ihren Artikel zur BZÄK-Bundesversammlung 2018 im Zahnärzteblatt Baden-Württemberg in der Ausgabe 3/2019 gelesen. Wir freuen uns sehr, dass das Thema so ausführlich aufbereitet wurde. Gleichwohl möchten wir Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass sich der Ausschuss Beruflicher Nachwuchs, Familie und Praxismanagement der Bundeszahnärztekammer ausdrücklich nicht für eine feste Quote in den Körperschaftsgremien ausgesprochen hat. Der Ausschuss hatte sich vielmehr explizit gegen eine Quotenregelung ausgesprochen. Die Forderung nach einer 30-Prozent-Quote wurde vom „Verband der Zahnärztinnen“ gestellt, was jedoch keinen Einfluss auf die Anträge bei der BZÄK-Bundesversammlung hatte. Im Wortprotokoll der Bundesversammlung heißt es unsererseits dazu: „[…] Frauen zur Selbständigkeit bewegen. Die Gesundheitsministerkonferenz war der Anstoß dazu, dass wir heute hier unsere Anträge präsentieren. Da wurde geprüft, eine von uns allen nicht gewünschte Geschlechterquote zu implementieren. Die Forderung ist, sowohl in den Kammern als auch zum Beispiel in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen, also in den Körperschaften – auch die Krankenkassen waren angesprochen –, Frauenquoten einzuführen. Wir haben uns im Ausschuss dagegen ausgesprochen. Wir möchten gerne die Frauen fördern, dass wir auch eine gewisse Freiwilligkeit haben […]. Es geht hier nicht darum, eine Quote zu machen. Ich sage es noch zweimal: Es geht nicht darum, eine Quote einzuführen. Es geht nicht darum, eine Quote einzuführen. Wir wollen jungen Kolleginnen und Kollegen den Weg in die Standespolitik ermöglichen. Momentan ist es einfach ein Fakt, wie ich es Ihnen in meinem Vortrag vorgestellt habe, dass wir ein Defizit an jungen Frauen haben, die in unserer Kolle- genschaft momentan einen hohen Anteil haben, hier aber nicht repräsentiert werden. Das ist einfach ein Appell, den ich an die Bundesversammlung und damit auch an die Landeszahnärztekammern senden möchte, jungen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in die Berufspolitik zu ermöglichen. Ich meine, es geht nur durch forcierte Mentoringprojekte, wie wir das auch machen, in denen man junge Kolleginnen und Kollegen huckepack nimmt und sie mit auf die einzelnen Versammlungen und ähnliche Dinge führt. Ich möchte einfach nur sensibilisieren. Ich möchte, noch einmal gesagt, keine Quote. […].“ Dr. Klaus Bartling Präsident der ZÄKWL (Zahnärztekammer Westfalen-Lippe) und Ausschussvorsitzender, FZÄ Sabine Steding, Vorstandsmitglied ZKN (Zahnärztekammer Niedersachsen) und stellv. Ausschussvorsitzende » LESERFORUM Schreiben Sie uns. Oder diskutieren Sie mit unter info@zahnaerzteblatt.de Bitte geben Sie Namen und Anschrift an. Amtliche Mitteilungen Weiterbildungsstätte Nach § 35 des Heilberufe-Kammergesetzes i. V. m. §§ 9 und 11 der Weiterbildungsordnung wurde folgendes Kammermitglied zur Weiterbildung ermächtigt: Oralchirurgie Dr. Dr. László Seper Schützenstraße 32 77933 Lahr Dr. Martin Böck Ottmannshofer Straße 44 88299 Leutkirch Dr. Dr. Martin Hirsch Basteistraße 37 89073 Ulm Die anerkennungsfähige Weiterbildungszeit beträgt gem. § 24 Abs. 1 und Abs. 4 der Weiterbildungsordnung 2 Jahre. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2019
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