Aufrufe
vor 2 Jahren

Die Europawahl im Blick

Ausgabe 5/2019

16 Titelthema

16 Titelthema Europawahl am 26. Mai 2019 Über unsere Zukunft entscheiden Frieden, Demokratie, Zusammenarbeit: Dafür steht Europa, dafür steht die Europäische Union. Am 26. Mai 2019 wird das Europäische Parlament gewählt, die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger aller Mitgliedstaaten. Zahlreiche Entscheidungen, die dort getroffen werden, entfalten Wirkung auf unseren Alltag und auf das Berufsleben, insbesondere der freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Hier sind Keyfacts zu Europa und zur Wahl. Viele politische Entscheidungen, die für die Bürgerinnen und Bürger der 28 EU-Staaten verbindlich sind, fallen nicht mehr in den jeweiligen Hauptstädten, sondern in den europäischen Gremien in Brüssel oder Straßburg. Der Einfluss der EU nimmt kontinuierlich zu, die Wahlbeteiligung nimmt dagegen ab: In Deutschland lag sie 2014 bei 48,1 Prozent (EU: 43,1 Prozent; Europawahl 1994: Deutschland 60 Prozent, EU 56,7 Prozent). Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt wird. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. Zwei Drittel der in Deutschland gültigen Rechtsnormen gehen unmittelbar oder mittelbar auf Beschlüsse der EU zurück. In Deutschland werden 2019 96 Europaabgeordnete gewählt. Das sind genauso viele wie bei der Europawahl 2014. Deutschland hat aufgrund der höchsten Bevölkerungszahl unter den Mitgliedstaaten die meisten Abgeordneten. In Deutschland werden die Europaabgeordneten auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Quellen: Landeszentralen für politische Bildung Baden-Württemberg und Berlin Die Organe der Europäischen Union entscheiden beispielsweise über den Preisrahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Abgasgrenzwerte für Kraftfahrzeuge, den zulässigen Geräuschpegel von Rasenmähern oder Verbraucherschutzstandards. Zahlreiche Entscheidungen betreffen den Gesundheitsbereich: z. B. von der Dienstleistungsrichtlinie über die Hygieneverordnung und die Quecksilberverordnung bis hin zur Datenschutz-Grundverordnung. Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ist die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die von der EU als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen wird. Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Wahlberechtigte hat eine Stimme und muss, abhängig von der Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl ist möglich. Gewählt werden können die Parteien, die im Mitgliedsland zur Wahl antreten. Es gibt aktuell keine länderübergreifenden Listen. Auf Europaebene gibt es die Zusammenarbeit von Parteien, die sich in ihren Positionen nahestehen. In Deutschland gibt es für die Wahl zum Europäischen Parlament keine 5-Prozent-Hürde wie bei Bundestags- und Landtagswahlen. Benötigt werden so viele Stimmen, wie für einen Sitz notwendig sind. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern. Europawahl heißt: Mitbestimmen, wie sich die Europäische Union entwickelt, welche Abgeordneten die Mitgliedsländer vertreten, wer Politik gestaltet und wer die politischen Entscheidungen trifft. Deshalb: Jede Stimme ist wichtig – wählen gehen am 26. Mai 2019. » guido.reiter@kzvbw.de ZBW 5/2019 www.zahnaerzteblatt.de

Titelthema 17 Die Die Europäische Union Beitrittsjahr Beitrittsjahr Belgien 1958 Belgien 1958 Deutschland 1958 Deutschland Frankreich 1958 1958 Frankreich Italien 1958 1958 Italien Luxemburg 1958 1958 Luxemburg Niederlande 1958 1958 Niederlande Dänemark 1958 1973 Dänemark Großbritannien 1973 1973 Großbritannien Irland 1973 1973 Irland Griechenland 1973 1981 Griechenland Portugal 1981 1986 Portugal Spanien 1986 1986 Spanien Finnland 1986 1995 Finnland Österreich 1995 1995 Österreich Schweden 1995 1995 Schweden Estland 1995 2004 Estland Lettland 2004 2004 Lettland Litauen 2004 2004 Litauen Malta 2004 2004 Malta Polen 2004 2004 Polen Slowakei 2004 2004 Slowakei Slowenien 2004 2004 Slowenien Tschechien 2004 Tschechien Ungarn 2004 Ungarn Zypern 2004 Zypern Bulgarien 2004 2007 Bulgarien Rumänien 2007 Rumänien Kroatien 2007 2013 Kroatien 2013 1 zum Teil vorläufig oder geschätzt 1 zum 2 kaufkraftbereinigt Teil vorläufig oder geschätzt 2 kaufkraftbereinigt Quelle: Eurostat Quelle: Eurostat 13011 © Globus 13011 © Globus Einwohner BIP 1,2 2017 pro Kopf Einwohner 2018 1 Mio. BIP in Tausend 1,2 2017 Euro pro Kopf 2018 1 in Mio. in Tausend Euro 11,4 Mio. 11,4 Mio. 82,9 82,9 67,2 67,2 60,5 60,5 0,6 0,6 17,1 17,1 5,8 5,8 66,2 66,2 4,8 4,8 10,7 10,7 10,3 10,3 46,7 46,7 5,5 5,5 8,8 8,8 10,1 10,1 1,3 1,3 1,9 1,9 2,8 2,8 0,5 0,5 38,0 38,0 5,4 5,4 2,1 2,1 10,6 10,6 9,8 9,8 0,9 0,9 7,1 7,1 19,5 19,5 4,1 4,1 35,0 Tsd. € 35,0 Tsd. € Gründungsmitglieder 37,1 Gründungsmitglieder 37,1 31,2 31,2 28,9 28,9 75,9 75,9 38,4 38,4 38,4 38,4 31,7 31,7 54,3 54,3 20,2 20,2 23,0 23,0 27,6 27,6 32,7 32,7 38,1 38,1 36,3 36,3 23,6 23,6 20,0 20,0 23,5 23,5 29,3 29,3 20,9 20,9 22,9 22,9 25,5 26,9 25,5 26,9 SCHWEDEN 20,3 SCHWEDEN 20,3 25,4 FINNLAND FINNLAND ESTLAND 14,8 25,4 LETTLAND ESTLAND DÄNEMARK LITAUEN 14,8 18,8 LETTLAND GROSSBRITANNIEN DÄNEMARK LITAUEN 18,8 18,5 GROSSBRITANNIEN NIEDERLANDE POLEN 18,5 IRLAND DEUTSCHLAND NIEDERLANDE POLEN BELGIEN TSCHECHIEN IRLAND DEUTSCHLAND LUXEMBURG BELGIEN SLOWAKEI FRANKREICH ÖSTERREICH TSCHECHIEN LUXEMBURG UNGARN SLOWAKEI FRANKREICH SLOWENIEN ÖSTERREICH RUMÄNIEN UNGARN SLOWENIEN KROATIEN RUMÄNIEN BULGARIEN KROATIEN PORTUGAL ITALIEN BULGARIEN SPANIEN PORTUGAL ITALIEN GRIECHENLAND SPANIEN GRIECHENLAND MALTA ZYPERN MALTA ZYPERN Grafik: dpa www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2019

Ausgaben des Zannärzteblatt BW

© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz