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Das Schiedsamt hat gesprochen – was nun?

Ausgabe 12/2018

50 Namen und Nachrichten

50 Namen und Nachrichten Hebammen Spahn wertet sie zu Akademikerinnen auf CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nutzt gerne Medien, um mit wichtigen Ankündigungen gesundheitspolitisch zu punkten. Mitte Oktober verkündete die Presse seine Pläne, die in Deutschland arbeitenden Hebammen zu Akademikerinnen zu machen. Der Minister legt mit diesem Vorhaben gleich mehrere Problemfelder ad acta. Zum einen gibt er den jahrzehntelangen Forderungen der Berufsträgerinnen nach und arbeitet erfolgreich einen Punkt aus dem schwarzroten Koalitionsvertrag ab, wertet die Geburtshilfe in Deutschland auf und setzt eine EU-Richtlinie um, nach der die Ausbildung für das Berufsfeld bis zum 18. Januar 2026 reformiert sein muss. Wie die Heilerbringer strebten auch die Hebammen nach der Akademisierung. Vorbilder aus der ganzen Welt halfen bei der Argumentation und der Umsetzung von Modellvorhaben. Die ausländischen Kolleginnen waren als „Midwives“ oder „Sage femmes“ weiter. Die Studienmöglichkeiten in Deutschland für Hebammen haben sich seit 2008, als in Osnabrück der erste Bachelorstudiengang in „Midwifery“ startete, erheblich erweitert. Inzwischen gibt es, dank einer Modellklausel im Hebammengesetz, bereits drei primärqualifizierende Modellstudiengänge in Bochum, Fulda und Berlin. Das heißt, sowohl die staatliche Hebammen- als auch die Bachelorprüfung werden an der Hochschule abgenommen. Seit September 2009 wird außerdem ein European Master of Science-Abschluss in „Midwifery“ an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angeboten. Zahlreiche weitere Studiengänge im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften richten sich ebenfalls explizit an studieninteressierte Hebammenschülerinnen bzw. bereits examinierte Hebammen. Hier wurden meist Modelle entwickelt, bei denen das Studium eng mit der Ausbildung an einer Fachschule verzahnt ist. A+S aktuell Medizinisches Personal Deutschland in der Spitzengruppe Was haben Deutschland, Island und Kuba gemeinsam? Sie gehören zu den 15 Ländern der Welt mit dem meisten medizinischen Personal. Das geht aus einer der weltweit größten Gesundheitsstudien hervor, die in der britischen Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht wurde. Berücksichtigt wurde die Zahl der Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen im Vergleich zur Einwohnerzahl. Einen Rückschluss auf die Qualität der medizinischen Versorgung lasse die Studie mit Daten aus dem Jahr 2017 nicht zu, betonen die Autoren. Sorgen bereitet den Wissenschaftlern, dass fast die Hälfte aller 195 untersuchten Länder mit einem Mangel an medizinischem Personal zu kämpfen hat. Hier standen im vergangenen Jahr weniger als zehn Ärzte und weniger als 30 Krankenschwestern und Hebammen pro 10.000 Einwohner zur Verfügung. Die Forscher bewerteten die Länder auf einer Skala von 0 bis 100 in der Spitzengruppe, zu der Deutschland gehört, erzielten alle 15 Staaten den Bestwert. Die Versorgung mit medizinischem Personal wurde in der zuletzt alle zwei Jahre erscheinenden Studie mit dem Titel „Global Burden of Disease“ (etwa: Weltweite Krankheitslast) zum ersten Mal untersucht. Im Unterschied dazu analysieren die Forscher in dem Projekt bereits seit den Neunzigerjahren die wichtigsten Gesundheitsrisiken der Welt. Für alarmierend halten sie, dass mehr als die Hälfte der weltweit 56 Millionen Todesfälle im Jahr 2017 auf nur vier weitgehend vermeidbare Faktoren zurückging: hoher Blutdruck, Rauchen, hohe Blutzuckerwerte und Übergewicht. Die Lebenserwartung der Menschen stieg zwar im globalen Mittel, sie unterschied sich regional und je nach Geschlecht aber stark. 2017 geborene Mädchen haben eine Lebenserwartung von 75,6 Jahren, Jungen von 70,5 Jahren. Zum Vergleich: Im Deutschland lag die Lebenserwartung im selben Jahr jeweils mehr als sieben Jahre höher für Mädchen bei 83 Jahren und für Jungen bei 78,2 Jahren. dpa Zitat „Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti, (1921 - 2017), Schweizer Pfarrer, Schriftsteller und Lyriker Nachfolger gesucht Patientenbeauftragter geht Foto: dpa Gesundheitsminister Jens Spahn muss sich nach einem neuen Patientenbeauftragten umsehen. Nach nur knapp einem halben Jahr gibt der bisherige Amtsinhaber Dr. rer. oec. Ralf Brauksiepe den Job auf. Der 51-jährige CDU-Politiker, der vorher Staatssekretär im Verteidigungs- und im Arbeitsministerium war, wechselt in die Geschäftsführung des in Essen ansässigen Wohnungsunternehmens Vivawest, das über 120.000 Wohnungen an Rhein und Ruhr hält und bundesweit drittgrößter Wohnungsanbieter ist. Brauksiepe, der allem Anschein nach ohne Karenzzeit wechselt, gibt auch sein Bundestagsmandat auf. Seine Ernennung zum Patientenbeauftragten hatte seinerzeit für Verwunderung gesorgt, weil Brauksiepe bis dahin nichts mit Gesundheitspolitik zu tun hatte. dfg/IZZ ZBW 12/2018 www.zahnaerzteblatt.de

Namen und Nachrichten 51 Kritik an Dentalketten Zahnärztlicher Kinderpass Multiplikatoren. Diese wenden sich Systemrisiko zu Lasten Neuauflage jetzt wegen der Bestellung an das: Informationszentrum Zahngesundheit (IZZ) Baden-Württemberg des Patientenschutzes erhältlich Königstraße 26, 70173 Stuttgart Tel: 0711/222966-0 Fax: 0711/222966-20 E-Mail: PresseIZZ@t-online.de Außerdem steht der Zahnärztliche Kinderpass unter www.izz-on.de als Download zur Verfügung. IZZ Der Dachverband der Europäischen Zahnärzte (CED) hat auf seiner Vollversammlung in Brüssel hat Mitte November scharfe Kritik an von Finanzinvestoren betriebenen Dentalketten geäußert. Eine mit großer Mehrheit der CED-Delegierten verabschiedete Entschließung warnt angesichts gravierender Negativbeispiele aus Frankreich, Spanien und Großbritannien vor einer zunehmenden Kommerzialisierung zahnärztlicher Leistungen in Europa. Das CED sieht den Patientenschutz akut in Gefahr. Die vertrauliche Beziehung besteht stets zwischen Zahnarzt und Patient, so das CED in seiner Entschließung. Finanzielle Überlegungen dürften diese Vertrauensbeziehung sowie die Behandlungsentscheidungen nicht beeinflussen. Aus Sicht des CED besteht im Falle großer Dentalketten zudem ein inhärentes Systemrisiko für die zahnärztliche Versorgung: Wenn Ketten oder Kapitalgesellschaften, die die zahnmedizinische Versorgung einer Region ganz oder teilweise sicherstellen, ihre Tätigkeit einstellen müssen, bestehe ein akutes Versorgungsrisiko. Dieses Problem ist in einigen EU-Mitgliedstaaten bereits aufgetreten. Sollten Dentalketten in einzelnen EU-Mitgliedstaaten bereits heute rechtlich zulässig sein, dann empfiehlt das CED, dass diese Ketten nur von Zahnärzten geleitet werden, die auch in den Unternehmen arbeiten. Dr. Peter Engel, Mitglied der deutschen CED-Delegation und Präsident der BZÄK, begrüßt die Entschließung zu den Dentalketten: „Wir haben bereits heute besorgniserregende Entwicklungen bei den Dentalketten in vielen EU- Mitgliedstaaten. Auch in Deutschland sind Dentalketten auf dem Vormarsch. Wir dürfen nicht die gleichen Fehler machen wie andere Länder. Patientenschutz muss vor Rendite-Interessen gehen“, so Engel. BZÄK Der vom LZK-Prophylaxeausschuss erarbeitete Zahnärztliche Kinderpass ist wieder in einer Neuauflage erhältlich. Über 330.000 Exemplare wurden in den vergangenen zehn Jahren in Baden-Württemberg verteilt. Die Autoren Prof. Dr. Johannes Einwag, Dr. Bernd Krämer und Dr. Renate Lüllwitz-Hoch haben den Zahnärztlichen Kinderpass entwickelt, der inhaltlich und organisatorisch die Schwerpunkte der präventiven zahnärztlichen Betreuung in der Schwangerschaft und in den ersten beiden Lebensjahren enthält. Es sind zwei Untersuchungen in der Schwangerschaft (3. und 8. Monat) vorgesehen sowie zwei weitere im 6. und 20. Lebensmonat des Kindes. Der Pass ist selbsterklärend, d. h. er enthält alle Informationen über die durchzuführenden Maßnahmen. Enthalten sind auch die sechs Untersuchungen zur zahnärztlichen Vorsorge (U5 U9) vom 6. bis zum 64. Lebensmonat, die in den ärztlichen Kinder-Richtlininien neugeregelt vorgesehen sind. Wer den Kinderpass den betreffenden Patientinnen bzw. Eltern von Kleinkindern in seiner Praxis anbieten möchte, kann ihn über den Formularservice des jeweiligen Zahnärztehauses bestellen. Neben den regionalen Arbeitsgemeinschaften für Zahngesundheit sind Hebammen, Entbindungsstationen, Frauen- und Kinderärzte weitere Kritik an der UPD Beratungsangebot nun bei Hedge-Fonds? Die gesetzlichen Kassen finanzieren mit neun Millionen Euro jährlich die Unabhängige Patientenberatung (UPD), eine Million geben Privatkassen dazu, damit die gemeinnützige GmbH ihrem gesetzlichen Auftrag nach kostenloser Beratung von Kassen- und Privatpatienten nachkommen kann. Nach einer europaweiten Ausschreibung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen hatte zum 1.1.2016 der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis die Beratung und Aufklärung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen übernommen. Seither befürchten Kritiker einen Verlust der Unabhängigkeit, da Sanvartis u. a. Call-Center für Kassen und Pharmafirmen betreibt. Die Zweifel wurden verstärkt als vor wenigen Wochen das Firmengeflecht noch unübersichtlicher wurde, nachdem Sanvartis Teil eines Hedgefonds wurde. „Careforce und Sanvartis Group CH schließen sich zum größten Vertriebs- und Multichannel-Kommunikationsanbieter im deutschen Gesundheitswesen zusammen", so die Pressemitteilung. „Die Art und Weise, wie der Deal gelaufen ist und von der UPD eben nicht kommuniziert wurde, schwächt das Vertrauen in deren Unabhängigkeit", meinte SPD-Patientenbeauftragte Martina Stamm- Fiebich. Auch Ärzte-Vertreter geben ihrer Sorge Ausdruck: „Wahrscheinlich kann nur ein kompletter Neuanfang der gesetzlich in Auftrag gegebenen Patientenberatung verlorenes Vertrauen wiederherstellen", so Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. ard/IZZ www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2018

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