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Das Schiedsamt hat gesprochen – was nun?

Ausgabe 12/2018

WINTERAKADEMIE2019 26.

WINTERAKADEMIE2019 26. Januar 2019 Mövenpick Hotel Stuttgart Airport ZFZ Stuttgart Mara Epple Herdweg 50 70174 Stuttgart Anmeldeschluss 22.01.2019 Ihre Anmeldung senden Sie bitte per Fax an (0711) 22 71 641 oder in einem Fensterkuvert an: Kursgebühren Zahnärztinnen / Zahnärzte 335 € Vorbereitungsassistenten 235 € * Studierende 170 € * * bitte Nachweise mitschicken Ja, ich melde u. g. Teilnehmer zur Winter-Akademie 2019 an. Die Teilnehmer erhalten entsprechend der aktuell gültigen Punktebewertung von Fortbildungen der BZÄK/DGZMK/KZBV 7 Punkte. Ja, ich möchte regelmäßig den ZFZ-Newsletter des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart zugesendet bekommen. Der ZFZ-Newsletter enthält Informationen über neue und aktuelle Fortbildungen. Teilnehmer (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Titel Vorname Name Privatanschrift Kursgebühr in € 1 2 3 Frau Herr Frau Herr Frau Herr Sie möchten mehr Teilnehmer anmelden? Einfach diese Anmeldung kopieren und Teilnehmer eintragen. Anschrift Rechnungsempfänger Rechnungsträger Titel Vorname Name (Ansprechpartner) Frau Herr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Tel. E-Mail Praxisstempel/Datum/Unterschrift Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung geht Ihnen schnellstmöglich zu. Für weitere Informationen oder Fragen erreichen Sie uns auch telefonisch unter (0711) 22 71655. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahnmedizinischen FortbildungsZentrum Stuttgart finden Sie unter www.zfz-stuttgart.de Einfach heraustrennen, ausfüllen und faxen! Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten vom ZFZ Stuttgart elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Kontaktaufnahme im Rahmen des o.g. Kurses verwendet werden. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht. Ich kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem ZFZ Stuttgart, Herdweg 50, 70174 Stuttgart widerrufen. Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts

Praxis 47 Foto: Fotolia/magele-picture Alle Jahre wieder! Mitarbeiter-Unterweisung Die Unterweisung der Mitarbeiter ist ein Dauerthema in jeder Zahnarztpraxis mit häufig wiederkehrenden Fragen: Welche Themen müssen unterwiesen werden? Wer darf die Unterweisung durchführen? Welche Zeitabstände sind zu beachten? Wie wird die Unterweisung dokumentiert? Was sind Unterweisungsmodule und wie können sie genutzt werden? Diese Fragen sollen durch den folgenden Beitrag beantwortet werden. Unterweisungsthemen. Diese sind in der Zahnarztpraxis z. B.: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung; Arbeitsschutz & Unfallverhütung; Biologische Arbeitsstoffe; Brandschutz; Druck- und Elektrogeräte; Erste Hilfe; Gefahrstoffe; Medizinprodukte; Hygiene; Persönliche Schutzausrüstung; Röntgen und ggf. Jugendschutz. Wer darf unterweisen? Der Praxisinhaber oder eine von ihm beauftragte Person, die im Besitz der entsprechenden Fachkenntnisse zur Durchführung der Unterweisung ist (Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Unterweisungen bleibt stets beim Praxisinhaber!). Wann? Die Unterweisung ist vor Arbeitsaufnahme, regelmäßig einmal jährlich (d. h. nach spätestens 12 Monaten; bei Jugendlichen zwischen 15 bis 17 Jahren: halbjährlich, also spätestens nach 6 Monaten) und ggf. bei wesentlichen Änderungen (z. B. neue Arbeitsverfahren, geänderte Regelwerke) durchzuführen und zu dokumentieren. Dokumentation. Für die Dokumentation der Unterweisungen steht Ihnen eine Muster-Unterweisungserklärung im „PRAXIS-Handbuch“ der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Muster-Unterweisungserklärung finden Sie auf der Homepage der LZK BW in der Online-Version des PRAXIS-Handbuchs unter der Schaltfläche „3.1 Qualitätssicherung: Anhang“ >>> „3.1.8 Unterweisungen“ >>> „3.1.8.1.1 Unterweisungserklärung“. In der Muster-Unterweisungserklärung können pro Seite alle regelmäßig stattfindenden Unterweisungen für bis zu acht Mitarbeiter der Praxis dokumentiert werden. Die Dokumentation der Unterweisungsinhalte erfolgt durch Ankreuzen des jeweils geschulten Themenbereichs. Die unterweisende Person verfügt über ein Unterschriftenfeld inkl. einem Eingabefeld für das Datum des Unterweisungsabschlusses. Unterweisungsmodule. Das PRAXIS-Handbuch der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt für die praxisrelevanten Unterweisungsthemen (z. B. Brandschutz, Gefahrstoffe) jeweils themenspezifische Muster- Unterweisungsmodule für die Durchführung der Mitarbeiter-Unterweisungen zur Verfügung. Die Muster-Unterweisungsmodule finden Sie auf der Homepage der LZK BW in der Online-Version des PRAXIS-Handbuchs unter der Schaltfläche „3.1 Qualitätssicherung: Anhang“ >>> „3.1.8 Unterweisungen“ >>> „3.1.8.2 Unterweisungsmodule im pdf-Format“ und „3.1.8.3 Unterweisungsmodule im ppt- Format“. Die themenspezifischen Unterweisungsmodule (im *.pdf- bzw. *.ppt-Dateiformat) können auch direkt per Hyperlink aus der Muster-Unterweisungserklärung geöffnet werden. Praxistipp. Im Rahmen der arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung kann für jede Mitarbeiterin festgelegt werden, welches Unterweisungsthema erforderlich ist und welches nicht (eine reine Verwaltungsmitarbeiterin in der Praxis benötigt z. B. keine Unterweisung „Biologische Arbeitsstoffe“). Aus diesem Grund wurde die bereits beschriebene Muster-Unterweisungserklärung im PRAXIS-Handbuch der LZK BW um eine Tabelle erweitert, die diese personenbezogene Festlegung der Unterweisungsthemen ermöglicht. Ihre LZK-Geschäftsstelle www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2018

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