42 Praxis GOÄ-Nrn. 2381 und 2382 Einfache und schwierige Hautlappenplastiken Eine Haut- und damit auch eine Schleimhaut-Lappenplastik stellt eine Maßnahme der plastischen Weichgewebschirurgie dar. Mit „Plastik“ wird eine Operationstechnik bezeichnet, die das Wiederherstellen oder die Verbesserung von Form und/oder Funktion von Körperteilen zum Ziel hat (griechisch: plastike = Wiederherstellung). Die Plastik eines Hautlappens bzw. Schleimhautlappens dient somit der Wiederherstellung bzw. der Verbesserung der Form und insbesondere auch der Funktionen der Haut bzw. der Schleimhaut. Einfache Hautlappenplastiken unterscheiden sich von schwierigen Hautlappenplastiken darin, dass bei schwierigen Lappenplastiken Schleimhautteile bzw. -schichten aufwendig in ihrer Lage zueinander bewegt (z. B. gedreht, geschwenkt, gedehnt, verschoben usw.) werden müssen, während bei einfachen Lappenplastiken darauf verzichtet werden kann. Gestielte schwierige Schleimhautlappen nach GOÄ-Nr. 2382 werden aus einem Gewebeareal geschaffen, welches in der unmittelbaren Nachbarschaft des zu deckenden Defekts liegt. Durch geeignete Schnittführung wird dieses Gewebeareal zu einem in begrenztem Umfang beweglichen Lappen, der nach anschließender Dehnung, Drehung, Verschiebung oder Ähnlichem auf den zu deckenden Defekt aufgebracht und in geeigneter Weise (z. B. Naht, Gewebekleber, Druckverband) dort fixiert wird. Charakteristisch an dieser Lappenbildung ist die verbleibende Gewebsbrücke zwischen dem verschobenen Lappen und dem Entnahmebezirk, die sogenannte Stielung, über die die Blutversorgung des Lappens gewährleistet wird. Risikopatienten. Eine grundsätzliche Unterstützung der Wundheilung durch Lappenplastik ist bei gewöhnlichen zahnärztlichen Eingriffen bei Nichtrisikopatienten nicht nötig. In Abhängigkeit vom allgemeinmedizinischen Risikoprofil eines operierten Patienten und vom Umfang des durchgeführten Implantologie. Haut- und Schleimhautlappenplastiken werden häufig in der zahnärztlichen Implantologie erbracht. operativen Eingriffes können Lappenplastiken bei folgenden Risikopatienten indiziert sein: • Patienten mit erhöhten Blutungsrisiken bei offenen Wunden (Hämophilien, Antikoagulationstherapie, z. B. Marcumarisierung), • Patienten, bei denen ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko einer offen heilenden Wunde besteht wie z. B. Patienten, die im Kieferbereich bestrahlt wurden, dialysepflichtige Patienten, immunsupprimierte Patienten (Cortisontherapie, Posttransplantationstherapie, u. Ä.), Patienten mit schlecht eingestelltem Diabetes mellitus oder Bisphosphonattherapie, • Patienten mit lokal erhöhter Infektionsneigung der Wunde, z. B. nach Voroperationen, in deren Rahmen es zu größeren Defekten oder Zerreißungen der Wundränder gekommen war. Zahnärztliche Implantologie. Haut- und Schleimhautlappenplastiken nach den GOÄ-Nummern 2381 und 2382 werden häufig in der zahnärztlichen Implantologie z. B. bei der Freilegung eines Implantates (GOZ-Nr. 9040), dem Auswechseln von Aufbauelementen auf Implantaten (GOZ-Nummern 9050, 9060), Implantatinsertion (GOZ-Nr. 9010), Augmentationen (GOZ-Nr. 9100), externe und interne Sinusbodenelevation (GOZ-Nr. 9120 bzw. 9110), Bonesplitting (GOZ-Nr. 9130), intraoraler Knochenentnahme außerhalb des Aufbaugebietes (GOZ-Nr. 9140), Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (GOZ-Nr. 9160) und Entfernung im Knochen liegender Materialien (GOZ-Nr. 9170) erbracht. Nach den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt K Implantologie ist bei implantologischen Leistungen die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Wundverschluss ohne Lappenbildung, ggf. einschließlich Fixieren eines plastischen Wundverbandes) abgegolten. Hierzu gehört jedoch nicht eine Haut- und Schleimhautlappenplastik nach den GOÄ-Nummern 2381 und 2382. Denn diese Maßnahme dient primär nicht der Wundversorgung, sondern wird durch eine eigenständige Indikation notwendig. Autorenteam des GOZ-Ausschusses der LZK BW Foto: coldwaterman/Adobe Stock ZBW 12/2018 www.zahnaerzteblatt.de
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