20 Berufspolitik Im Bund und in den Ländern Gemeinsam stark: AG KZVen „Mitgestalten statt mitlaufen“ lautet die Devise der AG KZVen. Sieben Kassenzahnärztliche Vereinigungen bündeln in der Arbeitsgemeinschaft ihre Kräfte zum Wohl ihrer Mitglieder. Und sie verschaffen sich Gehör – im Bund und in den Ländern. Sie spricht für rund 40.000 Zahnärzte: die AG KZVen. Inzwischen sind es sieben Kassenzahnärztliche Vereinigungen, die sich in der Arbeitsgemeinschaft zusammengetan haben. Sie bilden eine starke Stimme der Vertragszahnärzteschaft, die in der Berufs- und Gesundheitspolitik gehört wird. Seit Frühjahr letzten Jahres ist auch die KZV Rheinland-Pfalz mit dabei. „In der Vergangenheit war es häufiger so, dass kleinere KZVen wie die aus Rheinland-Pfalz auf Bundesebene kaum Gehör gefunden haben. Mit Partnern an der Seite ist es für uns leichter, regionale Perspektiven in die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zu tragen und dort im Interesse unserer Mitglieder Einfluss zu nehmen“, sagt Dr. Peter Matovinovic, Vorstandsvorsitzender der KZV Rheinland-Pfalz. Die AG KZVen repräsentiert nicht nur rund zwei Drittel der Zahnärzte in Deutschland, sondern sie hat auch in der Vertreterversammlung der KZBV mit 31 Delegierten ein großes Gewicht. Sie redet mit, wenn wichtige Ausschüsse besetzt werden, bringt Themen aufs Tapet und gemeinsame, gut ausgearbeitete Anträge ein – zuletzt etwa zur Problematik von Fremdinvestoren im zahnmedizinischen Markt. Kurzum: Sie bestimmt die politische Richtung der KZBV entscheidend mit. Keine Opposition. Was die AG KZVen auf keinen Fall sein will: eine Opposition zur Bundesebene. „Wir sind kein politisches Gegengewicht zur KZBV“, betont Matovinovic. „Wir haben den Vorstand gewählt und unterstützen ihn voll und ganz.“ Man zeige nicht nur Probleme auf, sondern suche zusammen mit der KZBV nach guten Lösungen, von denen möglichst alle KZVen und Praxen in Deutschland profitieren, so der KZV-Vorstand. Beispiel EU: Die Arbeitsgemeinschaf t hat ein eigenes Strategiepapier auf Bundesebene zur Diskussion gestellt, wie den Deregulierungsbemühungen der EU- Kommission, die auch in die freie Berufsausübung der Heilberufler eingreifen, entschieden entgegengewirkt werden kann. Gegründet wurde die AG KZVen bereits 2005 auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Im selben Jahr trat die KZV Schleswig-Holstein bei, die KZV Hessen folgte 2011. Im März 2017 wurde die KZV Rheinland- Pfalz ein Teil der Arbeitsgemeinschaft. Jüngstes Mitglied ist die KZV Westfalen-Lippe, die in diesem Jahr beigetreten ist. Gemeinsam mit ihren Mitgliedern stellen die sieben KZVen die zahnärztliche Versorgung von mehr als 46 Millionen gesetzlich versicherten Patienten sicher. Übereinstimmende Interessen. Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft funktioniert. Und das obwohl Länder wie ZBW 12/2018 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 21 Grafik: KZV Rheinland-Pfalz Mitglieder der AG KZVen. Sie bilden eine Arbeitsgemeinschaft mit starker Stimme: die KZVen Baden-Württemberg, Bayerns, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Rheinland-Pfalz oder Schleswig- Holstein kaum vergleichbar sind mit Bayern oder Baden-Württemberg. Unterschiedliche regionale Strukturen erfordern Kompromisse. Und: „Wir müssen zum einen Themen finden, bei denen wir uns einig sind, und zum anderen übereinstimmende Interessen herausarbeiten. Das klappt sehr gut“, sagt Matovinovic. Als Beispiel nennt er die Kampagne „Versorgungssicherheit statt Bürgerversicherung“ im Vorfeld der Bundestagswahl 2017. Mithilfe regionaler Gutachten legten die Vereinigungen dar, welche negativen Folgen die Einführung der Bürgerversicherung für die Versorgungssicherheit in den einzelnen Ländern haben könnte. In ihrer politischen Arbeit stehen für die KZVen der Erhalt der Freiberuflichkeit und eine adäquate Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Vergütung an oberster Stelle. Zudem eint sie das Ziel, die zahnärztliche Selbstverwaltung auf Landesebene zu stärken. Das stammt aus der Überzeugung, dass Gesundheitsversorgung nur vor Ort organisiert werden kann. In Zeiten, in denen Gesundheitspolitik überwiegend von Berlin aus gesteuert wird und regionale Besonderheiten häufig außer Acht gelassen werden, wiegt das für Matovinovic besonders schwer. „Schema x funktioniert in der Gestaltung der medizinischen Versorgung nicht. Aus diesem Grund lehnen wir eine Gleichmacherei ab und setzen uns für flexible, regionale Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume ein“. Thema im Kreis der KZVen sind deshalb auch die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen. Die Bundesorganisationen der Krankenkassen greifen immer stärker in die Länder durch und forcieren eine zentrale Ausgestaltung der Honorarverträge. „Wir bündeln unsere Erfahrungen und Kompetenzen um Strategien zu entwickeln, wie wir unsere regionalen Versorgungsstrukturen in Zu- kunft in den Verträgen abbilden können“, sagt der KZV-Vorstand. Die AG KZVen denkt aber nicht nur im Großen. Sie stimmt sich auch ganz pragmatisch in konkreten Sachfragen ab, von denen die Zahnarztpraxen umgehend profitieren. Aktuelles Beispiel: Die Erweiterung der BEMA-Nummer 13 infolge der EU-Quecksilberverordnung. Da deren Abrechenbarkeit Fragen aufwirft, hat die Arbeitsgemeinschaft eine verlässliche, richtlinienkonforme Sprachregelung erarbeitet, die den Praxen Sicherheit bei der Abrechnung der geänderten Leistungsposition gibt. Starker Verbund. Die aktuelle Gesundheitspolitik stellt die Kompetenz und Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung im Bund und in den Ländern zunehmend infrage. Die Berufsvertretungen sind gefordert, die Politik vom Gegenteil zu überzeugen. Dazu braucht es auch im zahnärztlichen Berufsstand geschlossene Reihen und starke Verbünde wie die AG KZVen, denen es gelingt, gemeinsame Positionen zum Wohl der Zahnärzte selbstbewusst und deutlich wahrnehmbar zu artikulieren. Katrin Becker, KZV Rheinland-Pfalz Aktuelle Themen AG KZVen zu Gast in Speyer Am 11. und 12. September 2018 tagte die Arbeitsgemeinschaft der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Speyer. Auf der Tagesordnung der Vorstände der KZVen Baden-Württemberg, Bayerns, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe standen unter anderem der Umgang mit der erweiterten BEMA-Nr. 13, die Entwicklung und Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch Fremdkapitalgeber, die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur und die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen im Gutachterverfahren. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2018
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