10 Berufspolitik der auch die fachliche Anleitung und Überwachung noch möglich sei. Es ergeben sich dadurch bessere Chancen im Wettbewerb mit Z- MVZ, ohne jedoch einer weiteren Vergewerblichung der Zahnmedizin Vorschub zu leisten. Diskussion. Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstands der KZV Baden-Württemberg, in der Debatte. nen und Zahnärzte langsam, aber kontinuierlich sinkt, steigt die Zahl der Angestellten exponentiell. Dies entspricht einem immer weiter verbreiteten Bedürfnis, neben dem Zahnarztberuf mehr Zeit für Familie und private Interessen zu haben. Mit dieser Frage verknüpft sich wiederum die Zukunft der Standespolitik: Nur wenn in Zukunft junge Leute bereit sind, in den Gremien mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen, wird es eine handlungsfähige Selbstverwaltung geben, so die einhellige Meinung. Es gehe darum, rechtzeitig die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die jungen Leute in den Gremien tätig werden und sich engagieren, und gerade auch den Frauen eine qualifizierte Teilnahme in der Selbstverwaltung zu ermöglichen. Impulsgeber AG KZVen. Insbesondere die Delegierten der KZV Baden-Württemberg forderten zusammen mit den weiteren sechs AG KZVen (Bayerns, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe) in diversen Redebeiträgen sowie einer Reihe inhaltlicher Anträge eine Neuorientierung und mehr Mut, die Veränderungen im Berufsstand offensiv aufzugreifen, zu gestalten und im Sinne des beruflichen Nachwuchses zu handeln. Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstands der KZV Baden- Württemberg, appellierte an die Versammlung: „Öffnen Sie sich dafür, dass die Selbstverwaltung neue Wege geht, denn nur so stärken Sie die Selbstverwaltung.“ In diesem Sinne erging die von der AG KZVen initiierte Forderung an den KZBV-Vorstand, mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung auch alternative Versorgungsstrukturen zu entwickeln und neue Praxismodelle zu fördern. Ein entsprechender Antrag wurde einstimmig angenommen. Anstellungsgrenzen. Ein wesentlicher Aspekt in dieser Debatte waren die bundesmantelvertraglichen Anstellungsgrenzen für Praxen (siehe dazu auch den standespolitischen Kommentar von Dr. Hans Hugo Wilms, Seite 9). Während es für die bestehende Begrenzung auf maximal zwei angestellte Zahnärzte vormals gute Gründe gab, liege darin heutzutage ein zentraler Nachteil von Praxen gegenüber den Z-MVZ. Mit dem Ziel, „gleich lange Spieße“, also faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, diskutierte die VV die verschiedenen Optionen. Für eine Begrenzung der Anstellungsmöglichkeiten auch für MVZ fehle jedoch die Rechtsgrundlage, gleichzeitig sei eine völlige Aufhebung der Anstellungsgrenzen für Praxen nicht mit dem Prinzip der persönlichen Leistungserbringung vereinbar. Insofern plädierte die VV mit großer Mehrheit für eine moderate Ausweitung der Anstellungsgrenzen für Praxen auf maximal vier Vollzeitbeschäftige, bei Steuerungsinstrumente. Ein weiterer wegweisender Beschluss, um den Versorgungsauftrag auch unter veränderten Bedingungen flächendeckend erfüllen zu können, betrifft die Förderungs- und Steuerungsinstrumente des § 105 SGB V. So soll bei einer drohenden Unterversorgung oder bei lokalem Versorgungsbedarf die Möglichkeit eröffnet werden, Instrumente wie Strukturfonds, Eigeneinrichtungen und Sicherstellungszuschläge auch im vertragszahnärztlichen Bereich zu nutzen. Um nicht im luftleeren Raum zu agieren, ist dazu eine entsprechende Rechtsgrundlage nötig. In diesem Sinne stimmte die VV wiederum mit großer Mehrheit dafür, dass eine optionale Anwendung dieser Instrumente im Rahmen des TSVG ermöglicht werden solle, ohne jedoch die für den vertragsärztlichen Bereich vorgesehene verpflichtende Anwendung festzulegen. Fazit. Veränderung braucht häufig einen langen Atem – das gilt umso mehr in einem so komplexen, von unterschiedlichsten Interessen beeinflussten Feld wie dem Gesundheitssektor. Die Vertreterversammlung der KZBV in Frankfurt fügt sich gut in dieses Bild ein. So wurden maßgeblich durch die Initiative der AG KZVen verschiedene Beschlüsse gefasst, die eine schrittweise Transformation des zahnärztlichen Berufsbilds begleiten und fördern. » holger.simon-denoix@kzvbw.de Info Hier finden Sie sämtliche Beschlüsse der Vertreterversammlung am 7. und 8. November 2018 in Frankfurt/ Main. ZBW 12/2018 www.zahnaerzteblatt.de
Landeszahnärztekammer BaWü Körperschaft des Öffentlichen Rechts Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de Januar 2019 AKADEMIE FORTBILDUNGSANGEBOT. Kurs Nr. 8903/9 Punkte Modul H3 - Schwerpunkt „Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten“ Referent: Dr. Carsten Ullrich, Mannheim Datum: 12.01.2019 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8815/18 Punkte Die Fachkunde für die Dentale Volumentomographie (DVT) - Teil 1 und 2 Referent: Dr. Edgar Hirsch, Leipzig Datum: 19.01.2019 Teil 1 und 04.05.2019 Teil 2 Kurshonorar: 800 € Kurs Nr. 6279/16 Punkte Der implantologische Eingriff - Osseointegration, präoperative Systematik, Operationstechniken, implantologische Grundlagen Referent: Prof. Dr. Dr. Jörg Wiltfang, Kiel Datum: 18.-19.01.2019 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8818/13 Punkte Diagnostik und befundbezogene Therapie von Parodontalerkrankungen Referent: Prof. Dr. Thomas F. Flemmig, Hongkong Datum: 24.-25.01.2019 Kurshonorar: 550 € Februar 2019 Kurs Nr. 8791/18 Punkte Ästhetische Frontzahnrestaurationen mit Komposit Referent: Prof. Dr. Bernd Klaiber, Würzburg Datum: 01.-02.02.2019 Kurshonorar: 700 € Kurs Nr. 8852/4 Punkte GOZ für Fortgeschrittene - der Konflikt mit dem Kostenerstatter Referent: Dr. Jan Wilz, Mannheim Datum: 01.02.2019 Kurshonorar: 150 € Kurs Nr. 8841 Kooperation Behandlungszimmer – Steri - worauf kommt es an? Referentinnen: Kendra Bernhardt, Karlsruhe Jennifer Wollenburg, Karlsruhe Datum: 02.02.2019 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8901/9 Punkte Modul H1 - theoretische Grundlagen Referent: Dr. Carsten Ullrich, Mannheim Datum: 02.02.2019 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8835/9 Punkte Lückenschluss mit konservierenden Methoden - Theorie und praktische Übungen Referenten: Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle, Heidelberg Prof. Dr. Cornelia Frese, Heidelberg Datum: 08.02.2019 Kurshonorar: 480 € Kurs Nr. 8824/13 Punkte endo 1: Die Biologie der Pulpa und die Behandlungsprinzipien der Endodontie Referent: Prof. Dr. Edgar Schäfer,Münster Datum: 08.-09.02.2019 Kurshonorar: 650 € Start des Curriculums Endodontie Kurs Nr. 8836/4 Punkte Einbruch in der Praxis – was tun? Wie vorbeugen? Referenten: Dr. Thomas Höner, M.A., Frankenthal Hans-Joachim Rausch, Polizeibehörde Karlsruhe Datum: 09.02.2019 Kurshonorar: 150 € Save the Date: Karlsruher Konferenz 2019 Okklusion – was gibt es Neues? Datum: 05.-06.04.2019 Kurs Nr. 8853/4 Punkte Wahlleistungen abrechnen – leistungsgerecht und korrekt Referentin: Anette Lohmüller, ZMV, Karlsruhe Datum: 01.02.2019 Kurshonorar: 150 € Bei Buchung der Kurse 8852 und 8853 reduziert sich die Gebühr für beide Kurse auf 250 €.
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