38 Berufspolitik Kammer intern Zuständig für die berufliche Weiterbildung Zu den gesetzlichen Aufgaben der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg (LZK) gehört es, die berufliche Weiterbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte zu regeln. Dafür sind die Ausschüsse für Weiterbildung in den Fachgebieten Kieferorthopädie und Oralchirurgie zuständig. Im Zuge der konstituierenden Vertreterversammlung der LZK, die am 5. Dezember 2020 in Stuttgart stattfand, wurden diese Ausschüsse für die 17. Wahlperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 neu gewählt. Welche Aufgaben haben diese Ausschüsse und wie sind sie personell besetzt? Ein Überblick. Kieferorthopädie. Der Weiterbildungsausschuss für Kieferorthopädie tagt während eines Jahres in mehreren Sitzungen, in denen Fachgespräche zur Anerkennung der Fachgebietsbezeichnung „Fachzahnärztin bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ durchgeführt werden. Außerdem befasst sich der Ausschuss mit Anträgen von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie zur Weiterbildungsermächtigung. Oralchirurgie. Der Weiterbildungsausschuss für Oralchirurgie führt in seinen Sitzungen die Fachgespräche zur Anerkennung der Fachgebietsbezeichnung „Fachzahnärztin bzw. Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ durch. Der Ausschuss prüft außerdem die Anträge auf Erteilung zur Weiterbildungsermächtigung. Claudia Richter AdobeStock:Anatoliy Gleb Die Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie oder der zahnärztlichen Chirurgie umfasst insgesamt vier Jahre, darunter ein allgemein-zahnärztliches Jahr sowie drei fachspezifische Jahre. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Kammerbereich der LZK tätig sind, können auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung (WBO) der LZK Fachgebietsbezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse aus dem Bereich der Kieferorthopädie, der zahnärztlichen Chirurgie oder dem öffentlichen Gesundheitswesen hinweisen. Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der LZK, die berufliche Weiterbildung zu regeln, insbesondere die Überprüfung und Erteilung • der Ermächtigung eines niedergelassenen Fachzahnarztes zur fachspezifischen Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet • die Anerkennung zum Führen der Fachgebietsbezeichnungen sowie • die Zustimmung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten. Kieferorthopädie Besetzung des Ausschusses für Weiterbildung Kieferorthopädie Vorsitzender: Dr. Wolfgang Grüner, Karlsruhe Stv. Vorsitzender: Dr. Christian Wanura, Freiburg Mitglieder: Dr. Lutz Abel, Stuttgart Dr. Johanna Kutz, Ravensburg Prof. Dr. Dr. Bernd Lapatki, Ulm Stv. Mitglieder: Dr. Sibylle Frucht, Freiburg Dr. Philipp Hahn, Mosbach Prof. Dr. Christopher Lux, Heidelberg Dr. Dieter Ruoff, Reutlingen Dr. Barbara Staub, Stuttgart Oralchirurgie Besetzung des Ausschusses für Weiterbildung Oralchirurgie Vorsitzender: Dr. Manuel Troßbach, Heilbronn Stv. Vorsitzender: Dr. Dr. Nils Weyer, Esslingen Mitglieder: Dr. Georg Bach, Freiburg Prof. Dr. Dr. Jürgen Hoffmann, Heidelberg Dr. Birgit Weyler, Konstanz Stv. Mitglieder: Dr. Achim Dilcher, Konstanz Dr. Marta Dilling, Heilbronn Dr. Georg Huber, Herrenberg Dr. Steffen Obergfell, Reutlingen- Gönningen Prof. Dr. Dr. Rainer Schmelzeisen, Freiburg Info Zuständigkeit in der LZK- Geschäftsstelle Kathrin Möller 0711/22845-22 moeller@lzk-bw.de lzk-bw.de/zahnaerzte/weiterbildung ZBW 4/2021 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 39 Kammer intern Fachsprach- und Kenntnisprüfungen In den letzten Jahren hat die Zuwanderung von Zahnmediziner*innen aus anderen Ländern stark zugenommen. Viele von ihnen möchten auch in Deutschland die Zahnheilkunde ausüben. Die Approbation oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde können sie jedoch nur erhalten, wenn sie durch eine erfolgreich abgelegte Fachsprach- und Fachkenntnisprüfung die erforderlichen Qualifikationen nachweisen. Die Durchführung der Prüfungen übernimmt die LZK BW. Unterstützt wird sie dabei von Zahnärzt*innen, die ehrenamtlich für die Kammer tätig sind. Prüfung. Auch für 2021 setzte die LZK BW drei Prüfungskommissionen ein und berief je drei Mitglieder sowie ihre Stellvertreter*innen (siehe Infokasten). Die Kommissionen wählen ihre Vorsitzenden in der konstituierenden Sitzung und tagen mehrmals im Jahr in Stuttgart. Coronabedingt mussten jedoch 2020 mehrere Prüfungstermine abgesagt werden. Immerhin 21 Kandidat*innen konnten trotzdem alle Prüfungen erfolgreich abschließen und so die Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Kenntnisse mit der deutschen Ausbildung nachweisen. Kerstin Sigle Foto: AdobeStock/pathdoc Seit 2015 nimmt die LZK BW im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart Fachsprachprüfungen vor. Die Prüfungen werden in Stuttgart von ehrenamtlich tätigen Zahnärzt*innen durchgeführt. 2020 konnten trotz Corona 161 Bewerber*innen geprüft werden, davon 105 erfolgreich. Für das Jahr 2021 haben sich 13 Zahnärzt*innen bei ihren BZKen für dieses Ehrenamt gemeldet. Nach Vorgesprächen wurden sie Anfang des Jahres durch die LZK BW zu Prüfer*innen bestellt (siehe Infokasten). Prüfer*innen gesucht. Die Zahl der Prüfungen steigt ständig – und damit auch der Bedarf an ehrenamtlichen Prüfer*innen. Bei Interesse an dieser vergüteten Tätigkeit wenden Sie sich bitte an Ihre BZK oder direkt an Kathrin Möller in der LZK-Geschäftsstelle. Kenntnisprüfung. Seit Oktober 2020 wird die Kenntnisprüfung nach der neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung durchgeführt. Dem neu hinzugekommenen schriftlichen Teil folgen nun die mündliche und die praktische Fachsprachprüfung Zahnärztliche Prüfer*innen Dr. Karl-Wilhelm Beisel, Bad Wimpfen Dr. Eva Faiß, Reutlingen Dr. Andreas Geist, Tübingen PD Dr. Martin Groten, Reutlingen Dr. Martin Hairass, Tübingen Dr. Dagmar Hascher, Geislingen Dr. Paul Huber, Schorndorf Dr. Ulrike Jenkner, Pforzheim Dr. Erich Kleinknecht, Stuttgart Dr. Karin Langsch, Frankenhardt Dr. Thomas Pittermann, Göppingen Dr. Thomas Rauh, Benningen Dr. Jürgen Zeuch, Balingen Zuständigkeit in der LZK Kathrin Möller, 0711/22845-22 moeller@lzk-bw.de https://lzk-bw.de/ zahnaerzte/auslaendische-berufsausbildung/fachsprachenpruefung Kenntnisprüfungen Prüfungskommission 1 Dr. Jutta Vischer, Gärtringen (Vorsitzende) Prof. Dr. Sebastian Zingler, Heidelberg (stv. Vorsitzender) Dr. Iris Knoblauch, Freiburg Prüfungskommission 2 Dr. Martin Braun, Pfullingen (Vorsitzender) Prof. Dr. Bernadette Pretzl, Heidelberg (stv. Vorsitzende) Dr. Volker Bracher, Karlsruhe Prüfungskommission 3 Prof. Dr. Karl-Thomas Wrbas, Freiburg (Vorsitzender) Dr. Thomas Schilling, Tuttlingen (stv. Vorsitzender) Dr. Christine Droste, Wiesloch Stellvertreter Kommission 1, Kommission 2 und Kommission 3 Prof. Dr. Ralf Kohal, Freiburg Dr. Anke Bleicher, Tübingen Dr. Andreas Volk, Heilbronn Zuständigkeit in der LZK Kathrin Möller, 0711/22845-22 moeller@lzk-bw.de https://lzk-bw.de/ zahnaerzte/auslaendische-berufsausbildung/gleichwertigkeitspruefung www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2021
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