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ZBW 2/3 2025

30_BERUFSPOLITIKZBW_2-3/2025www.zahnaerzteblatt.deGemeinsame Gutachtertagung in MannheimEIN TAG MIT AUSGEWIESENENEXPERTENBereits zum zweiten Mal nach 2022 fand im Oktober 2024 wieder eine gemeinsameGutachtertagung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg undder Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe im Zahnärztehaus Mannheim statt. DieGutachterreferentin der KZV BW BD Karlsruhe, Dr. Gudrun Börsig, und der Gutachterreferentder BZK Karlsruhe, Dr. Bert Bauder, haben ein Programm zusammengestellt,das von den ca. 50 anwesenden Gutachterinnen und Gutachtern aus demBezirk Nordbaden interessiert aufgenommen wurde.UPDATEIm Anschluss gab Dr. Börsig unter derÜberschrift „Rückblick – Einblick –Ausblick“ ein ausführliches Updatezum vertragszahnärztlichen Gutachterwesenim Bezirk Nordbaden. Sie berichtete,dass die Anzahl der Planungsgutachtenfür Zahnersatz weitgehendstabil geblieben ist. Erfreulich ist, dassdie Anzahl der prothetischen Nachbegutachtungen(„Mängelgutachten“)im vergangenen Jahr zurückgegangenist. Die PAR-Statistik ist nun, nachdem deutlichen Anstieg im Jahr 2022(Folge der neuen PAR-Richtlinien), aufdem erhöhten Level ebenfalls nahezukonstant geblieben. Eine durch dieneue PAR-Strecke aufgetauchte Frageder Verlängerung von UPT-Fristenwird von den PAR-Gutachtern pragmatischgelöst. Hier sind im G-BA allerdingsauch Bestrebungen im Gange,das starre zeitliche Korsett im Sinneder Patient*innen und Zahnärzt*innenzu lockern. Eine Vielzahl von Fallvorstellungenaus der KZV BW BDKarlsruhe rundeten den Vortrag vorder Mittagspause ab.Foto: Stephanie Wittmann, KZV BW BD KarlsruheInteressiert. 50 Gutachterinnen und Gutachter zeigten großes Interesse an der gemeinsamen Gutachtertagungin Mannheim.Nach einer launigen Begrüßung von Dr.Gudrun Börsig, Gutachterreferentin derKZV Baden-Württemberg BD Karlsruhe,stellte Dr. Bert Bauder, Referent für Gutachterwesender LandeszahnärztekammerBaden-Württemberg, den ersten Referentenund sein Thema vor. Mit demTitel „Geeignet, die Not zu wenden …“widmete sich der in dieser Frage ausgewieseneExperte in Baden-Württemberg, Dr.Dr. Alexander Raff, der Frage, „Was istmedizinisch notwendig“. Dies wird vonden privaten Krankenversicherungen invielen Rechnungen in Frage gestellt, mitdem Hintergedanken, Geld sparen zukönnen. Dr. Dr. Raff stellte in seinem mitfundiertem Wissen vollgepackten Vortragfest, dass alles, was medizinisch anerkanntund fachlich vertretbar ist, auch alsmedizinisch notwendig zu betrachten ist.GERICHTSGUTACHTENAm Nachmittag arbeiteten sich Dr.Manfred Lieken und Dr. Bauder anGutachten ab, deren teils unglückliche,teils fehlerhafte Formulierungen zuweiteren (Gerichts-)Gutachten geführthaben. Fazit beider Referenten war,dass eine klare, präzise Sprache, ein Beschränkenauf die tatsächlichen Beweisfragendes Gerichts und ein Zurücknehmeneigener Hinweise zur Vermeidungunerwünschter Folgegutachtenbeitragen können. Ein weiteres Anliegenbeider Referenten war, dass diePrivat- und Gerichtsgutachter äußerstvorsichtig mit dem juristischen Begriff„grober Behandlungsfehler“ umgehensollten, da ein Bejahen eines groben Behandlungsfehlerseine Beweislastumkehrbei Gericht und bei entsprechenderUrteilsfindung auch schier endloseHaftungsansprüche der Klägerseiteauslösen können, die teilweise dannnicht mehr von den Haftpflichtversichererngetragen werden.Pünktlich um 15 Uhr konnten Dr. Börsigund Dr. Bauder die Kolleginnenund Kollegen mit zufriedenen Gesichternin den sonnigen Samstagnachmittagentlassen, allerdings nicht ohne aufdie landesweite Gutachtertagung am27. September 2025 in der FilharmonieFilderstadt hingewiesen zu haben.Dr. Bert Bauder

ZBW_2-3/2025www.zahnaerzteblatt.de31_BERUFSPOLITIKGemeinsame Gutachtertagung in FilderstadtHÖCHSTE QUALITÄTBESCHEINIGTGerade einmal 0,07 Prozent der 2023 im Bezirk Nordwürttemberg abgerechnetenZE-Fälle wurden als mängelbehaftet beurteilt, ergab eine Auswertung der Statistikendurch die Gutachterreferenten. Diese Zahl bestätigt eindrucksvoll die qualitativhochwertige zahnärztliche Versorgung durch die Kollegenschaft. Die regionaleGutachtertagung fand im Oktober 2024 erneut im Kultur- und KongresszentrumFilharmonie in Filderstadt statt.weise Obergutachten kam. In diesemZusammenhang appellierte er an dasPublikum, bei der klinischen Untersuchungeine detaillierte Befundaufnahmeund Beurteilung jedes einzelnenZahns vorzunehmen und dies auch sozu dokumentieren. Damit ließe sich dieQualität der Gutachten weiter verbessernund die Akzeptanz gutachterlicherBewertungen erhöhen. Die vorgestelltenFälle sorgten im Auditorium füreine lebhafte Diskussion und zeigtenim Ergebnis eine überwiegende Einvernehmlichkeitin der Fallbeurteilung. Inseinem zweiten Vortrag stellte Prof.Walther zusammen mit Dr. FlorentineCarow-Lippenberger einen komplexenBehandlungsfall vor, der eindrücklichdie Tücken umfangreicher Sanierungenmit Bisslageveränderungen und derengutachterliche Bewertung im Nachhineinaufzeigte. Auch hier konnten dieKolleginnen und Kollegen einiges anHandwerkszeug für die gutachterlicheTätigkeit und für die eigene Behandlungmitnehmen. Dr. Ute Maier, stellvertretendeVorstandsvorsitzende derKassenzahnärztlichen Bundesvereinigung(KZBV), stellte in ihrem Vortragdas Wirken und die Aufgaben der KZBVvor und überzeugte sicherlich großeTeile des Publikums von der Wichtigkeitder Standesvertretung.Gutachtertagung. Dr. René Kaufhardt, Dr. Kirsten Kaltenhäuser, Dr. Florentine Carow-Lippenberger und Dr. Gerhard Cube während der Gutachtertagung in Filderstadt.Bei schönstem Herbstwetter und trotzBeginn der Herbstferien trafen sichauch im Jahr 2024 wieder über 100 Gutachterinnenund Gutachter der KassenzahnärztlichenVereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) aus dem BezirkStuttgart und der Bezirkszahnärztekammer(BZK) Stuttgart zum gemeinsamenAustausch und zur Weiterbildung.Der Einladung waren auch dieGutachterreferenten aus Mannheimund Tübingen sowie Vertreter der gesetzlichenKrankenkassen gefolgt.FALLBEURTEILUNGDen Auftakt der Fachvorträge machteProf. Winfried Walther aus Karlsruhe.Er verglich die erstgutachterlichen Beurteilungenvon Planungs- und Mängelgutachten,deren Ergebnis von einerder Parteien nicht akzeptiert wurde, mitden Ergebnissen der daraus folgendenObergutachten. Dabei legte er detailliertdie Gründe dar, warum es in einigenFällen zu einer unterschiedlichenBewertung bei dem Erst- beziehungs-Foto: KZV BW/Pedro BaptistaJURISTISCHE FRAGENMit Dr. Kirsten Kaltenhäuser, VorsitzendeRichterin der Arzthaftungskammeram Landgericht Frankenthal,konnte auch 2024 wieder eine hochqualifizierteReferentin gewonnen werden,die dem Publikum den Ablauf, die Anforderungenund die Fallstricke im Zivilprozessfür die Sachverständige bzw.den Sachverständigen aufzeigte. Sie erläutertenachvollziehbar, warum die Gerichtegewisse Fragestellungen formulieren,und „übersetzte“ juristischeFachbegriffe in allgemeinverständlicheSätze. Zuvor hatte schon Dr. Bert Bauderdie Bedeutung und die Folgen desgroben Behandlungsfehlers ausgeführtund einen sorgsamen Umgang mit dieserFormulierung angemahnt.EHRENAMTLICHER EINSATZDen Nachmittag füllten die GutachterreferentenDr. Florentine Carow-Lippenberger,Dr. Gerhard Cube und Dr.René Kaufhardt mit der Vorstellungund Diskussion von Gutachtenfällenaus und beantworteten Fragen, die sichim vergangenen Jahr im Hinblick aufdie gutachterliche Tätigkeit ergaben.Die Leiter der Tagung bedankten sichbei allen Beteiligten für die Organisationder Veranstaltung. Besonderer Dankgilt allen Gutachterinnen und Gutachternfür die verantwortungsvolle, faireund kollegiale Ausübung ihrer ehrenamtlichenTätigkeit.Dr. René Kaufhardt

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