Landeszahnärztekammer BW | Körperschaft des öffentlichen Rechts Akademie Fortbildungsangebot Juni 2023 - September 2023 Zahnärzte/-innen Kurs Nr. 9398 | 5 Punkte Online | Einzelkurs | Endodontie im Milchgebiss Referentin: ZÄ Monika Quick-Arntz Datum: 16.06.2023 | 14:00 - 18:00 Uhr Kursgebühr: 240 € Kurs Nr. 9431 | 8 Punkte Hybrid | Einzelkurs | Der Speichel – das Gute daran, ist das Gute darin Referent: Prof. Dr. Andreas Filippi Datum: 16.06.2023 Kursgebühr: 500 € ZFA Kurs Nr. 9481 Einzelkurs | Die Rezeption - das Herz der Praxis! Referentin: Brigitte Kühn, ZMV Datum: 23.06.2023 Kursgebühr: 180 € Kurs Nr. 9482 Einzelkurs | Willkommen am Telefon – der erste Eindruck zählt Referentin: Brigitte Kühn, ZMV Datum: 24.06.2023 Kursgebühr: 180 € Kurs Nr. 9449 | 6 Punkte Einzelkurs | Befundevaluation und UPT Parodontitis in Schach halten! Wie lange kann das gut gehen … Referent: Prof. Dr. Peter Eickholz Datum: 16.06.2023 Kursgebühr: 450 € Kurs Nr. 5784 Aufstiegsfortbildung | Kombinationskurs Standard Referentinnen: Nadja Pfister, ZMF, u. a. Datum: 26.06.-21.07.2023 Kursgebühr: 2100 € (inkl. 300 € Prüfungsgebühr) Kurs Nr. 9415 | 8 Punkte Einzelkurs | Traumatologie der bleibenden Dentition bei Kindern und Jugendlichen: Therapie in der Praxis Referent: Prof. Dr. Gabriel Krastl Datum: 23.06.2023 Kursgebühr: 550 € Kurs Nr. 9469 Einzelkurs | Röntgenkurs für Zahnmedizinische Fachangestellte Referent: Dr. Burkhard Maager Datum: 06.-08.07.2023 Kursgebühr: 620 € Kurs Nr. 9471 | 16 Punkte Einzelkurs | Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD): Grundlagen der Diagnostik und Therapie Referenten: Prof. Dr. Alfons Hugger, PD Dr. Daniel Hellmann Datum: 30.06.-01.07.2023 Kursgebühr: 700 € Kurs Nr. 5813 Aufstiegsforbildung | Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP) 2023/2024 Referentinnen: Prof. Dr. Bernadette Pretzl, u. a. Datum: 06.09.2023-20.01.2024 Kursgebühr: 4850 € (inkl. 550 € Prüfungsgebühr) Kurs Nr. 9451 | 10 Punkte Einzelkurs | Update Parodontologie – Neues und Bewährtes! Referent: Prof. Dr. Christof Dörfer Datum: 30.06.2023 Kursgebühr: 450 € Unser komplettes Programm mit vielen weiteren Kursangeboten finden Sie auch auf: www.za-karlsruhe.de Wir freuen uns auf Sie! Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe | Lorenzstraße 7 | 76135 Karlsruhe | Fon +49 721 9181-200 | Fax + 49 721 9181-222 | fortbildung@za-karlsruhe.de
ZBW_5-6/2023 www.zahnaerzteblatt.de 9_LEITARTIKEL WAS TUN, WENN DIE GOZ NICHT NOVELLIERT WIRD? Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde zuletzt vor mehr als zehn Jahren novelliert. Sie bildet das moderne zahnmedizinische Leistungsgeschehen in manchen Bereichen nicht mehr zutreffend ab. Daher gilt es, im wohlverstandenen Interesse der Patienten ein modernes zahnmedizinisches Leistungsspektrum auch ohne GOZ-Novellierung aufrechtzuerhalten. Dazu steht mit dem Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen eine besonders geeignete Plattform zur Verfügung. Dr. Florian Reuther Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) DEFIZITE DER GOZ 2012 Die „aktuelle“ GOZ steht in der Kritik. Seitens der Zahnärzteschaft wird die Lethargie des Verordnungsgebers, der in den letzten 35 Jahren lediglich 1988 und 2012 die GOZ (teil-)novelliert hat, bemängelt. Das hat auch Auswirkungen auf das Leistungsverzeichnis, das mit den Erkenntnissen der zahnärztlichen Wissenschaft nicht mehr Schritt halten kann. Dieser Stillstand wirkt sich auch negativ auf die Vergütungsrelationen in der GOZ aus. Förderungswürdige Leistungen wie die sprechende und beratende Zahnmedizin verharren auf niedrigem Niveau, während andere, technisch geprägte Leistungen wie die DVT unverhältnismäßig hoch vergütet werden. Hier müsste eine GOZ-Novelle deutliche Neubewertungen nach sich ziehen. In der Analyse besteht in manchen Punkten Einigkeit zwischen der Zahnärzteschaft und der Privaten Krankenversicherung, in manchen nicht. (KEIN) VERGLEICH MIT BEMA-Z So ergibt sich aus dem oft vorgebrachten Vergleich einzelner Abrechnungspositionen der GOZ mit dem Bema-Z eben kein Novellierungsbedarf, da die Leistungen wegen deutlich unterschiedlicher Abrechnungs- und Rahmenbedingungen mit erheblichen Einschränkungen im Bema-Z gerade nicht 1:1 miteinander vergleichbar sind. Zudem darf nicht verkannt werden, dass vermeintlich unterbewertete Leistungen in der GOZ, beispielsweise die Extraktion eines Zahnes, durch anschließend vorgenommene hoch bewertete Folgemaßnahmen – z. B. aus der Implantologie – nicht aussagekräftig sind. Eine isolierte Betrachtung greift daher viel zu kurz und hält einer eingehenden Prüfung des Gesamtleistungsgeschehens in Behandlungsketten oder Clustern nicht stand. Nahezu jedes zusammenhängende Behandlungsgeschehen wird nach GOZ höher abgerechnet als eine vergleichbare Bema-Z-Rechnung. Wahr ist auch, dass im Bema-Z grundlegende Bereiche der Zahnmedizin vollkommen fehlen (z. B. Funktionsanalyse und Implantologie). INNOVATIONSMOTOR Auch wenn die Einnahmen aus der Behandlung privat Versicherter und die Reinerträge je Praxis von 2011 bis 2019 laut Statistischem Bundesamt um 27 bzw. 41 Prozent gestiegen sind, muss die Privatzahnmedizin auf der Grundlage der GOZ weiterentwickelt werden. Sie muss ein modernes Leistungsspektrum der Zahnmedizin im Einklang mit § 15 Satz 3 Zahnheilkundegesetz (ZHG) fair abbilden und so in die Versorgung bringen. Solange der Verordnungsgeber seinem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommt, ist das im Jahr 2013 von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und den Beihilfestellen von Bund und Ländern gegründete Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen gehalten, Rechtsunsicherheiten und Regelungslücken zu beseitigen. Bei Untätigkeit wandelt sich der Handlungsimpuls des § 15 Satz 3 ZHG mit der Zeit in eine Kontrollkompetenz des Verordnungsgebers: Er kann die veröffentlichten Beschlüsse des Forums durch Normierung des jeweiligen Regelungsbereichs korrigieren. Wenn dies nicht geschieht, liegt die Annahme einer zumindest übergangsweisen Billigung nahe. Das Beratungsforum hat in den zehn Jahren seines Bestehens zahlreiche grundsätzliche Auslegungsfragen geklärt und dafür gesorgt, den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin in die GOZ zu überführen. Hiervon zeugen 59 Beschlüsse, die Regelungslücken geschlossen und neue, durch wissenschaftliche Studien gesicherte zahnärztliche Maßnahmen für analog berechnungsfähig erklärt haben. Es wird auch in Zukunft die Aufgabe des Beratungsforums sein, Innovationen in der Zahnmedizin mit entsprechenden Abrechnungsempfehlungen abzusichern. Kurz vor Jahresfrist 2022 gelang dem Beratungsforum mit der Regelung der Parodontitis-Therapiestrecke in der Privatzahnmedizin ein als historisch zu bezeichnender Durchbruch. Basierend auf der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ konnten sechs Beschlüsse mit jeweils gemeinsamen Analogempfehlungen vereinbart werden. Sie gewährleisten eine lückenlose Abbildung aller modernen Parodontitis-Maßnahmen in der GOZ zu leistungsgerechten Honoraren für alle Privatversicherten. Erfreulich ist, dass die BZÄK sich bei den Beschlüssen zur PAR- Behandlungsstrecke erstmalig mit der PKV/Beihilfe auf gemeinsame, konkrete Analogleistungen verständigt hat, welche die Rechtssicherheit und die Akzeptanz noch weiter steigern und den Weg für weitere vergleichbare Einigungen bahnen. Und nicht ganz unbedeutend: Die Steigerungen der Parodontitis-Therapiestrecke in der GKV sind durch weitgehende Rücknahme der Entbudgetierung faktisch wieder beseitigt worden. In der PKV/Beihilfe kann sich der Zahnarzt hingegen darauf verlassen, dass die im Beratungsforum beschlossenen höheren Vergütungen für die PAR-Behandlung dauerhaft erstattungsfähig sind.
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