26_BERUFSPOLITIK ZBW_5-6/2023 www.zahnaerzteblatt.de BMG stellt Digitalisierungsstrategie vor GESUNDHEITSDATEN FÜR ALLE Jetzt soll es schnell gehen mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens: Bis Ende 2024 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte haben (ePA) und das E-Rezept zum ersten Januar 2024 „verbindlicher Standard“ werden. So sieht es die Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, die Minister Lauterbach Anfang März präsentierte. Welche Maßnahmen sind vorgesehen? Die Digitalisierungsstrategie des BMG verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll der Behandlungsalltag mit digitalen Lösungen verbessert werden, zum anderen sollen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke interoperabel gesammelt und zugänglich gemacht werden. DIGITALGESETZ Im Digitalgesetz sind bislang unter anderem folgende Eckpunkte festgehalten: • Die Einführung einer ePA für alle gesetzlich Versicherten bis Ende 2024 als Opt-Out-Variante. Das heißt, Versicherte müssen der Einrichtung einer ePA ausdrücklich widersprechen, wenn sie diese nicht nutzen wollen (sog. Widerspruchslösung). • Ab 1. Januar 2024 soll das E-Rezept „Standard in der Arzneimittelversorgung“ werden. Das E-Rezept soll mit der Gesundheitskarte und der ePA- App eingelöst werden können. • Eine digitale Medikationsübersicht in der ePA soll ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln verhindern. • Der Bund wird alleiniger Träger der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH), die zu einer Digitalagentur umgebaut werden soll. Die gematik trifft wichtige Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur (TI). Aktuell hält der Bund 51 Prozent der Anteile der gematik. Die restlichen Anteile verteilen sich auf mehrere Gesellschafter, darunter der GKV-Spitzenverband und ärztliche Verbände sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Abbildungen: gematik GmbH „Die Zahnärzteschaft hat mehrfach klargestellt, dass sie eine Digitalisierung des Gesundheitswesens positiv sieht. Die TI-Anwendungen müssen aber einen konkreten Mehrwert für Praxen und Patienten haben und dürfen nicht zu einem Mehraufwand führen, der letztlich zu Lasten der Versorgung geht“, erklärt Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der KZV BW. Ass. jur. Christian Finster, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV BW kommentierte das Vorhaben so: „Bei der ePA soll ein Versicherter der Erstellung widersprechen können. Das ist gut und
ZBW_5-6/2023 www.zahnaerzteblatt.de 27_BERUFSPOLITIK ganz im Sinne des Schutzes von Gesundheitsdaten. Es wird allerdings sehr auf die Ausformung des Widerspruchsrechtes ankommen, damit es auch Wirkung haben kann.“ ZENTRALE DATENQUELLE Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz zielt vor allem auf der Nutzbarmachung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Die ePA wird zur zen- tralen Datenquelle. „Pseudonymisierte ePA-Daten sollen künftig zu Forschungszwecken automatisch über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) abrufbar sein“, so das BMG. Die Datenfreigabe solle „nutzerfreundlich“ in der ePA organisiert werden. Sämtliche Daten sollen dezentral gespeichert werden. Beim FDZ könne auch die „forschende Industrie“ Anträge auf Datenzugang stellen. Bei Anfragen entscheide der Nutzungszweck, nicht der Absender. Die Datenschutzaufsicht wird vereinfacht und soll künftig bei einem Landesdatenschutzbeauftragten liegen. „Die Regierung täte gut daran, die Erfahrungen aus dem Praxisalltag nicht außen vor zu lassen. Die Patientinnen und Patienten haben großes Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Unzureichender Datenschutz darf dieses hohe Gut nicht beschädi- gen“, kritisiert Dr. Peter Riedel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV BW. INFO Alexander Messmer Die Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege finden Sie hier: https://bit.ly/40ooUvU. Alternativ können Sie auch den QR-Code scannen. Lesen Sie dazu auch den untenstehenden Kommentar von Dr. Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit. KOMMENTAR Dr. Susanne Ozegowski Abteilungsleiterin Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit Wie können wir das enorme Potenzial von Gesundheits- und Pflegedaten für eine bessere Versorgung und Forschung in der Zukunft besser als bisher ausschöpfen? Denn dass wir das müssen, steht außer Frage. Der Austausch und die Nutzung von Daten sind ein entscheidender Schlüssel für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Nur mit verfügbaren Gesundheitsdaten kann Versorgung für den individuellen Patienten maßgeschneidert werden. Derzeit werden in Deutschland zwar an vielen Stellen im Gesundheitssystem Daten erzeugt – für eine mehrwertstiftende Nutzung sind allerdings die wenigsten davon zugänglich oder in geeigneter Weise aufbereitet. In der Bundesregierung wollen wir gemeinsam mit der Ärzteschaft und der Forschung die digitale Transformation vorantreiben: Wir schaffen rechtliche und institutionelle Grundlagen für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten, um international sowohl in der Forschung als auch als Innovationsstandort wettbewerbsfähig zu bleiben und medizinische Versorgung auf Spitzenniveau anbieten zu können. Ziel ist der Aufbau einer dezentralen Gesundheitsdateninfrastruktur, die auch die Anschlussfähigkeit an den zukünftigen Europäischen Gesundheitsdatenraum ermöglicht. Dazu gehört zum Beispiel der Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle, um bürokratische Hürden für Forschende abzubauen und organisatorische Aufwände zu reduzieren. Es sollen Daten aus verschieden Quellen und Sektoren verknüpfbar gemacht werden, um Informationen aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung zusammenführen zu können und Forschung und Versorgung ein vollständigeres Bild der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Dabei sollen Daten aus der Versorgung für die Forschung nutzbar sein und Daten aus der Forschung in die Versorgung fließen. Die kommenden Jahre sind essenziell, um die Gesundheitsversorgung innovativ und digital zu gestalten. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit relevanten Akteuren aus dem Gesundheits- und Pflegewesen eine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege erarbeitet, die für die zukünftige Gestaltung der digitalen Transformation eine klare Zielrichtung vorgibt und die anhand des technischen Fortschritts sowie der Bedarfe beständig fortgeschrieben wird. Jetzt gilt es, diese Strategie umzusetzen, damit Deutschland in der medizinischen Versorgung und Forschung auf Spitzenniveau mitspielen kann. Packen wir’s an!
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