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Blick auf die GOZ

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Ausgabe 5-6/2023

14_TITELTHEMA

14_TITELTHEMA ZBW_5-6/2023 www.zahnaerzteblatt.de Tour de Ländle „MACHEN SIE 2023 ZU IHREM GOZ-JAHR 4.0“ Der VV-Saal des Zahnärztehauses Stuttgart war bis auf den letzten Platz belegt. Wer keinen Sitzplatz mehr fand, lehnte an den Tischen auf der Seite, auf denen sonst die Verpflegung bereitsteht. Die Bezirkszahnärztekammer Stuttgart hatte zu ihrer diesjährigen Tour de Ländle geladen. Nach dem Auftakt am Montag, trafen sich am Dienstag, 28. Februar 2023, die Zahnärztinnen und Zahnärzte der Kreisvereinigung Stuttgart. Einziges Thema: 35 Jahre GOZ-Punktwert. GOZ-Referent Dr. Dr. Alexander Raff möchte mit den Kolleginnen und Kollegen die Frage diskutieren, ob sich mit einem 35 Jahre alten GOZ-Punktwert noch ein angemessenes Honorar erwirtschaften lässt. Fachkompetenz. Mit Nachdruck sensibilisierte der GOZ-Referent der Landeszahnärztekammer, Dr. Jan Wilz, die Kollegenschaft für den seit 35 Jahren eingefrorenen Punktwert und zeigte Lösungswege auf. Zwei Wochen später im Zahnärztehaus Mannheim hat GOZ-Referent Dr. Jan Wilz die Kolleginnen und Kollegen der Kreisvereinigung Mannheim zur Geburtstagsfeier geladen – obwohl es angesichts des „Sorgenkindes GOZ“ eigentlich keinen Grund zum Feiern gibt. Auch Dr. Jan Wilz tourt gerade durch die Kreisvereinigungen seines Bezirks. Nach den Kreisvereinigungen Freudenstadt und Heidelberg ist die dritte Station am Montag, 13. März 2023, Mannheim. In den Bezirken Freiburg und Tübingen finden über die kommenden Monate bis zu den Sommerferien ebenfalls Vortragsveranstaltungen und GOZ-Informationen in allen Kreisvereinigungen statt. Foto: G. Billischek/IZZ 60 PROZENT Etwa zehn Prozent der Patientinnen und Patienten in den Praxen sind privatversichert. Das sind vor allem Beamtinnen und Beamte. 25 Prozent der gesetzlich Versicherten sind zusatzversichert. Insgesamt generieren sich ca. 60 Prozent der Honorarumsätze in der Zahnarztpraxis aus Privathonoraren. Dazu gehören alle außervertraglichen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise bei Füllungen, bei endodontischen Leistungen oder bei Prophylaxemaßnahmen. „Deshalb ist die GOZ für die Praxen so wichtig“, unterstrich Dr. Dr. Raff die Bedeutung der GOZ. Aber lässt sich mit der GOZ heute noch ein auskömmliches Einkommen in der Praxis erzielen? Ein klares Nein lautete die einhellige Antwort beider GOZ-Referenten. Ein zentraler Grund dafür ist ein aus der Zeit gefallener Punktwert, der seit nunmehr 35 Jahren keine Anpassung erfahren hat, obwohl er die Funktion hat, die fixierten Punktzahlen an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Ein beispielloser Vorgang, der bisher keinem Berufsstand widerfahren sei, betonten Dr. Wilz und Dr. Dr. Raff. Wie es dazu gekommen ist, zeigten die Referenten bei einem kleinen Ausflug in die Historie der GOZ. HISTORIE Auf der Basis des Zahnheilkundegesetzes von 1952 liquidierte die Zahnärzteschaft ab 1965 nach der Bundesgebührenordnung für Zahnärzte (BUGO-Z). „Viele junge Kolleginnen und Kollegen haben heute eine Sperre im Kopf bis zum 3,5-fachen Satz zu steigern, früher konnte der Steigerungsfaktor bis zum 6,0-fachen Satz angehoben werden“, resümierte Dr. Dr. Raff die Bestimmungen der BUGO-Z. Ausdrücklich sollten die Entschädigungen in der BUGO-Z auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Fal- AUS DER STIMMEN ZAHNÄRZTESCHAFT » Ich steigere, aber über den 3,5-fachen Satz, da habe ich eine Bremse.«

ZBW_5-6/2023 www.zahnaerzteblatt.de 15_TITELTHEMA STIMMEN AUS DER ZAHNÄRZTESCHAFT » Ich bin angestellte Zahnärztin, ich schließe vereinzelt abweichende Vereinbarungen ab, mein Chef macht das nie.« Foto: G. Billischek/IZZ les, insbesondere „der Vermögensund Einkommensverhältnisse des Zahlungspflichtigen sowie der örtlichen Verhältnisse“ erfolgen. „Es war damit absolut legitim, in Stuttgart höhere Honorare als in Biberach zu verlangen“, erläuterte Dr. Dr. Raff. Auch eine Entschädigung, angepasst an die Vermögensverhältnisse der Patienten ist nach Auffassung von Dr. Dr. Raff berechtigt, schließlich erhebe der Staat von Reicheren auch höhere Steuern. Am 1. Januar 1988 trat die Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft. Die BUGO-Z von 1965 wurde dabei kostenneutral auf die GOZ 1988 umgestellt. Die Gebührenberechnung für eine einzelne Leistungsposition erfolgt seither aus der Multiplikation der der Leistungsposition zugeordneten Punktzahl mit dem Punktwert und dem Steigerungsfaktor. Als Mittelwert gilt der 2,3-fache Satz. Die Anhebung des Steigerungssatzes wurde auf den 3,5-fachen Satz begrenzt. Eine abweichende Honorarvereinbarung ist aber weiterhin möglich. Der Gebührenrahmen bemisst sich jetzt nur noch durch die Schwierigkeit, den Zeitaufwand und die Umstän- de bei der Ausführung. Die eigentliche Funktion des Punktwertes – die Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung – ist nie erfolgt. „Das ist der Grund ärger, der mich antreibt“, gestand Dr. Dr. Raff. Die GOZ 1988 war vom 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 2011 gültig. Der Punktwert betrug seit 1988 elf Pfennige. Bei der Einführung des Euro wurde er zu 5,62421 Cent umgerechnet. Am 1. Januar 2012 trat die GOZ 2012 in Kraft. Im Rahmen der Aktualisierung der GOZ wurden zahlreiche Gebührenpositionen hinzugefügt und einige Gebührenpositionen weggelassen. Der Punktwert aber blieb unverändert! Das gesamte Honorar- Fehlende Anpassung. „Wenn Sie nicht über 2,3 steigern, signalisieren wir der Politik, dass es keine Anpassungsnotwendigkeit gibt“, betonte Dr. Dr. Alexander Raff. STIMMEN AUS DER ZAHNÄRZTESCHAFT » Viele meiner Patienten können sich das nicht leisten und ich möchte sie nicht verlieren, weil sie mit der gesamten Familie schon seit Jahren bei mir in Behandlung sind.« Interesse. Die Veranstaltungen zum GOZ-Jahr stoßen auf großes Interesse bei der Kollegenschaft im Land. Foto: A. Mader volumen ist um etwa sechs Prozent gestiegen, aber „durch neue Leistungen, nicht aufgrund von Honorarerhöhungen“, unterstrich Dr. Wilz. KOSTENKALKULATION Auf die Frage von Dr. Wilz nach dem individuellen Kosten-Stundensatz konnten die wenigsten in Mannheim Anwesenden eine Antwort geben. „Das ist aber wichtig“, betonte Dr. Wilz mit Nachdruck, „Sie müssen wissen, was es kostet, die Praxis betriebswirtschaftlich zu betreiben.“ Beide Referenten gaben den anwesenden Kolleginnen und Kollegen die Kennzahlen an die Hand, um ihre individuelle Kostenkalkulation für die Praxis,

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