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Berufsbild ZFA attraktiv halten

Ausgabe 1/2016

20 Berufspolitik

20 Berufspolitik Gutachtertagung im Zahnärztehaus Freiburg Die Macht der Sprache im Gesundheitswesen Einer festen Tradition folgend, finden im jährlichen Wechsel Gutachtertagungen einmal landesweit und im Folgejahr in den körperschaftlichen Untergliederungen statt – 2015 nun stand die „kleine“ südbadische Gutachtertagung im Zahnärztehaus Freiburg an. Erneut wurde diese körperschaftsübergreifend von der Bezirksdirektion Freiburg der KZV BW und der Bezirkszahnärztekammer Freiburg gestaltet. Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer füllten den großen Hörsaal des FFZ. Entwicklungen. Als „Filmriss“ bezeichnete der Gutachterreferent der beiden zahnärztlichen Körperschaften im Zahnärztehaus Freiburg die Kündigung der Vereinbarung zu den Gutachterstellen in den vier Bezirksdirektionen der KZV Baden-Württemberg zum 1.1. bzw. zum 1.4. des Jahres 2015. Seither beauftragen die Krankenkassen die Vertragsgutachter direkt. Dieses Prozedere birgt für die Gutachter jedoch einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand z. B. bei der Beschaffung der für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen. Ferner führt dies auch zu Verschiebungen bei der Frequenz der Gutachtenauftragsvergabe durch die Krankenkassen und zu einer fehlenden Rückkopplung zwischen den Gutachtern und ihrer Körperschaft. „Uns ist da etwas ganz Wesentliches verloren gegangen“, so der Kommentar des Gutachterreferenten zu diesem Thema. Neuerungen. Mit aktuellen Neuerungen aus der Gutachtervereinbarung zwischen KZBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen begann die Vorstandsvorsitzende der KZV BW, Kollegin Dr. Ute Maier, ihren Bericht. Sie erläuterte wesentliche Änderungen bei der Benennung von Gutachtern und bei der Betreuung von Neugutachtern. Jeder KZV ist es seither freigestellt, gesamtvertraglich zu vereinbaren, ob als zweitinstanzliches Verfahren im Prothetikbereich das Obergutachtenverfahren oder der Prothetikeinigungsausschuss eingesetzt werden soll. Auch die Bereiche Qualitätsverbesserungen und PEA- Vereinbarung stießen auf großes Interesse des Auditoriums, haben doch beide wesentliche Auswirkungen auf die gutachterliche Tätigkeit im Vertragszahnarztwesen. Sicht des Juristen. „Die Macht der Sprache“ – das Tagungsmotto wurde von Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht, aufgegriffen, der gutachterliche Aussagen und Wertungen aus Gerichtsgutachten aus juristischer Sicht – und aus der des vornehmlich mit der Vertretung von Patienteninteressen Betrauten – kommentierte. Rechtsanwalt Liebold legte den Fokus seiner Ausführungen auf die Definition des allgemein anerkannten fachlichen Standards mit den damit verbundenen Auswirkungen Behandlungsfehler und haftungsrechtliche Relevanz bei Pflichtenverstoß gegen diesen Standard. Seine zentrale Forderung an die Gutachter zielte auf Klarheit und Eindeutigkeit gutachterlicher Wertungen. Wichtig hier seine Ausführungen zum missverständlichen Gebrauch der Sprache, den er u. a. an dem Wort „unverständlich“ festmachte: Ein „unverständliches Vorgehen bei einer Behandlung“ ist nur für den Zahnarzt aus zahnmedizinischer Sichtweise unverständlich, für den Juristen indes ist dieses Wort ein Ansatz für eine Beweiserleichterung – auch hier: Macht der Sprache! Macht der Sprache. Wie mächtig Sprache in der Tat sein kann, stellte Vanessa Siegel, M.A. unter Beweis, in dem sie mit einem fu- Macht der Sprache. Dr. Dirk Liebold stellte das Thema aus Sicht des Juristen dar. Auditorium. Gut einhundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer füllten den großen Hörsaal des FFZ. ZBW 1/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 21 Sprachwissenschaftlerin. Sprache kann die Welt verändern – dies zeigte Vanessa Siegel mit ihrem Beitrag. Fallpräsentationen. Die Privat- und Gerichtsgutachter Dr. Markus Denzel, Dr. Gert Krieg und Dr. Conrad Gast (v. l.) stellten Fallpräsentationen vor. Fotos: Dr. G. Bach riosen, fünfundvierzigminütigen Parforceritt Beispiele präsentierte, in denen Sprache tatsächlich die Welt veränderte. Dies gelang der Freiburger Sprachwissenschaftlerin unterhaltsam und überzeugend zugleich, die mit einem humorvollen Exkurs in die Reduktion der Sprache durch Mitbürger mit Migrationshintergrund und in die sogenannte Kiezsprache die Teilnehmer in die Mittagspause entließ. Privat- und Gerichtsgutachter. Den zweiten Teil der Gutachtertagung bestritten Privat- und Gerichtsgutachter der Bezirkszahnärztekammer Freiburg, die mit interessanten Fallpräsentationen zum Gelingen der Veranstaltung wesentlich beitrugen. Aus dem Bereich GOZ stellte Kollege Dr. Gert Krieg, der auch das Amt des GOZ-Referenten der BZK Freiburg innehat, den in der Tat außergewöhnlichen Fall „das teure Provisorium“ vor, welcher die Vorstellungskraft zahlreicher Teilnehmer forderte. Dr. Conrad Gast berichtete über „den eskalierten GA-Fall“ und zeigte auf, wie trotz einwandfreiem körperschaftlichen Vorgehens ein Mängelgutachten sich negativ weiterentwickeln kann. Dr. Markus Denzel stellte einen Fall aus seiner gerichtsgutachterlichen Tätigkeit vor, den einer „Bisshebung mittels Zahnersatz“, ein Thema, das das Zeug zum Dauerbrenner hat. Wie sehr die drei Referenten den „gutachterlichen Nagel auf den Kopf getroffen“ haben, zeigte die rege Diskussion im Anschluss an die Kurzreferate. Ausblicke. 2016 wird es wieder eine „große“, landesweite Gutachtertagung geben, ebenso wie die diesjährige in Freiburg körperschaftsübergreifend organisiert und inhaltlich bestückt. Mit einem Hinweis auf diese Veranstaltung und einem Ausblick auf die nächste Gutachtertagung im Zahnärztehaus Freiburg am ersten Oktobersamstag 2017 fand eine mit relevanten Informationen prall gefüllte Veranstaltung für die südbadischen Gutachterinnen und Gutachter ihren Schlusspunkt. Dr. Georg Bach Anzeige Freude schenken! Es gibt viele Anlässe, Kindern zu helfen. www.tdh.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 1/2016

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