18 Berufspolitik Einstimmig. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber per Resolution auf, den Entwurf zum „E-Health-Gesetz“ zu ändern und keine Sanktionsmaßnahmen bei Überschreiten der vorgesehenen Fristen vorzusehen. „Nach den aktuellen Zeitplänen der gematik kann der Rollout weiterhin im Jahr 2016 beginnen, sodass die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen nicht greifen müssen“, bemerkte das Bundesgesundheitsministerium. Von der Industrie, den Ärzten und Krankenkassen erwarte man, dass „sie mit Hochdruck daran arbeiten, Arztpraxen und Krankenhäuser an das neue Netz anzuschließen, damit die Telematikinfrastruktur endlich den Patientinnen und Patienten zugutekommt“. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und kann daher Anfang 2016 in Kraft treten. Vertragswesen. Auf Basis der detailliert ausgearbeiteten Vertragsstrategie kombiniert mit der in Baden-Württemberg sehr guten Vertragspartnerschaft mit den Krankenkassen waren die Vergütungsverträge in 2015 so frühzeitig unter Dach und Fach, dass diese im Wesentlichen schon in der VV Ende Juni beschlossen worden waren. „Ute Maier leistet ganz hervorragende Arbeit, immer wieder werden sehr gute Ergebnisse erzielt“, hob Dr. Uwe Lückgen, Sprecher des Landesbeirates, in der VV hervor. Von den Delegierten mehrheitlich verabschiedet wurden nach eingehender Diskussion die „Eckpunkte in der Vertragspolitik“ des Landesbeirates. Hintergrund hierfür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.10.2013, in dem dieses die rechtliche Einordnung der Zuständigkeiten des Vorstandes und der Vertreterversammlung (VV) der KZV BW vorgenommen und der VV „einen steuernden Einfluss durch abstrak- Stabwechsel. Mit Rückgabe der Zulassung zum Jahreswechsel 2015 scheidet Dr. Renate Lüllwitz- Hoch (links) als stellvertretende VV-Vorsitzende aus dem Amt. Die Delegierten wählten Dr. Gudrun Kaps-Richter (rechts) als Nachfolgerin. Positionen. Klare Positionen vermittelte Dr. Klaus Vohrer, Delegierter der Bezirksgruppe Tübingen, in seiner letzten aktiven VV für die KZV BW. Vohrer gibt die Zulassung zum Jahreswechsel 2015 zurück. ZBW 1/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 19 te Vorgaben für den Abschluss von Verträgen“ zugewiesen hat. An diese Vorgaben sei der Vorstand im Innenverhältnis gebunden. Gleichzeitig stellte das BSG klar, dass die vom Gesetzgeber gewollte Außenvertretung der KZV durch den hauptamtlichen Vorstand nur umsetzbar sei, wenn „der Vorstand den Kern der Außenvertretung, nämlich das Vertragsgeschäft im Kollektiv- und Selektivvertragssystem, in der Hand hat“. Dies wäre nach dem Bundessozialgericht nicht mehr der Fall, wenn die vom Vorstand abgeschlossenen Verträge nur wirksam seien, wenn die Vertreterversammlung mit Mehrheit zustimmen würde. Lückgen betonte, dass man mit den Eckpunkten einen „gewissen Rahmen vorgeben“ und diese „keineswegs als ein Korsett der Vertragspolitik“ sehen wolle. „Die Eckpunkte sind nicht in Stein gemeißelt, wir werden das Papier weiterentwickeln, das muss man positiv sehen“, stellte Lückgen klar. Die Vorstandsvorsitzende dagegen betonte, dass sie „nicht glücklich“ mit manchen eher einengenden und starren Punkten sei. Die Möglichkeit für ein schnelles und flexibles Reagieren in der Vertragsverhandlung sowie eine nach vorne gerichtete Vertragsstrategie seien dadurch nicht mehr gegeben. Senkung. Solide gewirtschaftet, weniger Haushaltsmittel in 2015 aufgewendet als veranschlagt: „Die Verwaltungskostenbeiträge für 2016 können gesenkt werden, nach zehn Jahren KZV BW sind wir beim Beitragssatz unter der Schwelle von 2005“, so Ankündigung und Bilanz des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Christian Finster. Dank Controlling und Finanzmanagement behalte man stets die Kosten sehr genau im Auge, zugleich habe man die Fusion bewältigt, Rückstellungen für die Altersversorgung gebildet, Immobilien werthaltig und wertsteigernd bewirtschaftet – dies alles bei fallendem Zinssatz. Die Zustimmung hierzu, die Entlastung des Vorstandes und die Verabschiedung des Haushaltes 2016 waren Formsache. Abrechnungsmodul. Auf ein EDV-Großprojekt machte stellvertretender Vorstandsvorsitzender Christoph Besters die Delegierten aufmerksam: das Projekt Neuentwicklung des Abrechnungssystems, kurz PNA, das vom „Zentrum für Informationstechnologie“ (ZIT) für die vier Mitglieds-KZVen Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Hessen umgesetzt wird. Besters: „Aufgrund einer Änderung der Strategie des Software-Anbieters ergibt sich die Notwendigkeit, den gesamten Bereich der zahnärztlichen Abrechnung in ein neues EDV-Programm zu fassen.“ Das Projekt selbst läuft über vier Jahre, das Finanzvolumen liegt bei über sechs Millionen Euro. Termin. Die nächste VV der KZV BW findet am 24. und 25. Juni 2016 in Donaueschingen statt. » guido.reiter@kzvbw.de Info Beschlüsse der VV der KZV BW im Internet: einfach QR-Code scannen! Link: http://bit.ly/vv-beschluesse Kommentar Weiterhin erfolgreich nommen und in zahlreichen Diskussionen untereinander wie auch gemeinsam mit dem Vorstand Eckpunkte in der Vertragspolitik erarbeitet und konsentiert, die der VV nun zur Abstimmung vorlagen. Unterschieden wurden die Eckpunkte für Kollektiv- und Selektivverträge mit einer Ergänzung für politische Forderungen wie z. B. nach Abschaffung der Budgetierung und der Degression. Es wurde sehr darauf geachtet, keine ultimativen Forderungen aufzustellen, damit der Vorstand handlungsfähig bleibt. Die VV-Mitglieder waren über die Bezirksgruppen im Vorfeld informiert worden, um größtmögli- Die Vertreterversammlung als das höchste ehrenamtlich besetzte Organ einer KZV hat ihre Aufgabe wahrgenommen, im wichtigsten Geschäftsfeld einer KZV, der Vertragsgestaltung mit den GKV-Kassen, Eckpunkte zu formulieren. Eigentlich ein „Selbstgänger“, aber offensichtlich doch nicht so ganz unproblematisch. Nachdem das Bundessozialgericht Ende 2013 eine Klage der KZV BW bezüglich Mitsprache der VV bei Vertragsabschlüssen abgewiesen und dazu die alleinige Kompetenz des Vorstandes festgestellt hatte, stellte sich die Frage, welche Einflussnahme die VV bei Vertragsverhandlungen überhaupt noch habe. In der Urteilsbegründung verwies das Gericht auf die Möglichkeit, Vertragseckpunkte als Vorgaben für Vertragsverhandlungen zu formulieren und zu verabschieden. Dieser Aufgabe hatte sich der Landesbeirat angeche Transparenz in der Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Die Diskussion in der VV bezog sich interessanterweise in erster Linie auf die Eckpunkte für Selektivverträge, die schon seit 2009 mit dem Vorstand abgestimmt und der VV bekannt gemacht worden waren. Es wurden lediglich einige Präzisierungen vorgenommen. Den erfolgreichen Vertragsabschlüssen seitens des Vorstandes haben diese Eckpunkte seitdem offensichtlich nicht im Wege gestanden. Das hat wohl auch die große Mehrheit der Delegierten so gesehen, die der Verabschiedung der Eckpunkte in der vorliegenden Form zustimmte. Gelassenheit ist also angesagt, die erfolgreiche Vertragspolitik des Vorstandes wird sich auch mit den nun vorliegenden Eckpunkten nicht ändern. Dr. Hans Hugo Wilms www.zahnaerzteblatt.de ZBW 1/2016
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