16 Berufspolitik Vertreterversammlung der KZV BW Mit Konsequenz für den Berufsstand Lautstark machbare Vorschläge vertreten, strategisch ergebnisorientiert die Vergütung verhandeln, positiv konsequent für den Berufsstand agieren: Nicht wenig Anspruch, den Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier in der Vertreterversammlung (VV) Ende November gegenüber den Delegierten bekräftigte. „Wir haben den klaren Auftrag, für die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg die bestmöglichen Lösungen zu erreichen“, betonte Maier im ZBW-Gespräch. Dies sei stets handlungsleitend für ihre Berufspolitik. Neben politischen Themen wie Flüchtlingsversorgung, E-Health-Gesetz und Bürokratiebelastung gab es in der VV auch Arbeitsthemen: u. a. Vertragswesen, Haushalt und Mitgliederbeiträge sowie das PNA-Projekt. Dauerproblem Bürokratiebelastung: In Zahnarztpraxen werden durchschnittlich 96 Tage im Jahr für die Erfüllung von Informationspflichten aufgewendet, hat der Normenkontrollrat (NKR) nachgewiesen. Und weiter: Bürokratiekosten entstehen in Zahnarzt- und Arztpraxen im Jahr in Höhe von sage und schreibe ca. 4,33 Milliarden Euro. Der NKR liefert aber nicht nur die Analyse, sondern auch „konkrete Handlungsempfehlungen zum Abbau von Bürokratie, diese unterstützen wir, damit die Kolleginnen und Kollegen mehr Zeit für die Behandlung bekommen“, so Dr. Ute Maier. Die Berufspolitik ist unisono gefordert: Künftig solle frühzeitig im Vorfeld der bürokratische Aufwand abgeschätzt werden, damit für die inhaltliche Beratung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) belastbare Zahlen vorliegen. Flüchtlinge. Die Bewältigung des Flüchtlingsansturms in Deutschland betrifft auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte unmittelbar. Aufgrund der zahlreichen, oft auf Unsicherheit über den Umgang mit der Problematik beruhenden Anfragen von Zahnärzten hat die KZV BW „sehr schnell einen Fragen-Antwortkatalog, eine sogenannte FAQ-Liste, erstellt und auf der Website veröffentlicht“, so Maier. Informiert wird hier u. a. über die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch eines Asylbewerbers auf zahnärztliche Behandlung. Klargestellt wird, welche Leistungen in Baden-Württemberg auf Grundlage der bestehenden Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis- und Städtetag und der KZV BW erbracht werden können. „Wir sind da schon recht weit“, so Maier. Bundesweit ist die FAQ-Liste auf große Resonanz gestoßen und selbst auf der VV der KZBV Ende Oktober vom Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer als nützlicher Leitfaden hervorgehoben worden. Maier erläuterte weiter, dass die Regelungen des § 4 Asylbewerberleistungsgesetz „im Übrigen keine Vorgaben über die Vergütungsmodalitäten“ machen. Hier bestehe zwischen KZV und Sozialhilfeträgern Gestaltungsspielraum. In Baden- Württemberg seien feste Vergütungsbedingungen vereinbart und damit „mittelbar die Vergütung des Zahnarztes für die Behandlung des Asylbewerbers geregelt“ worden. Ausgabenobergrenzen in der Art eines Budgets seien nicht vereinbart. Die Bestimmungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) der KZV BW würden nicht gelten, da dieser nur die vertragszahnärztliche ZBW 1/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 17 Statement. Da die Politik die Zahnärzte bei wichtigen Fragen oftmals nicht einbindet, „müssen wir uns mit machbaren Vorschlägen lautstark zu Wort melden“, betonte Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier. Bilanz. Die Verwaltungskostenbeiträge für 2016 werden gesenkt, „nach zehn Jahren KZV BW sind wir beim Beitragssatz unter der Schwelle von 2005“, so stellvertretender Vorstandsvorsitzender Christian Finster. Versorgung betreffe. Erbrachte Leistungen für Asylbewerber würden auch nicht in Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V einbezogen. „Das nennt man aktives vom SGB V differenziertes Vertragsmanagement“, betonte die Vorstandsvorsitzende. Gleichwohl sind elementare Probleme nach wie vor ungelöst: das Zuständigkeitswirrwarr – Integrationsministerium, Städte- und Landkreistag und Regierungspräsidien schieben sich gegenseitig die Zuständigkeiten und die Verantwortung zu – müsse endlich entflochten werden. Auch bedürfe es der Festlegung klarer Regelungen wie die Behandlung vor Ort im Zusammenspiel mit allen Beteiligten wie Zahnärzten, Mitarbeitern der LEAs, BEAs und Notunterkünfte, Sozialarbeitern und Ehrenamtlichen erfolgen könne. Und last but not least seien auch Fragen zu klären etwa hinsichtlich der Erbringung von Prophylaxeleistungen und deren Abrechnung. Dies insbesondere dann, wenn schon klar sei, dass die Aussicht auf ein Bleiberecht gegeben sei und somit sich die Frage stelle, ob Prophylaxe und Zahnerhalt langfristig nicht kostengünstiger seien, als die kurzfristig als billigste erscheinende Behandlung, z. B. die Extraktion. Maier: „Wir helfen sehr gerne, wir versorgen die Menschen, wir leisten ehrenamtlich Hilfe – es darf aber einfach nicht passieren, dass die Hilfeleistenden überfordert werden.“ E-Health. Vehement verwahrten sich die Delegierten mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution gegen die im Entwurf des E-Health- Gesetzes vorgesehenen Sanktionsregelungen bei Überschreiten der vorgesehenen Fristen für den Beginn des „Online-Rollout“ und die Anwendung des „Versichertenstammdaten-Managements“. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie bei elementaren Produkten sei bereits erkennbar, dass die gesetzlichen Fristen für den „Online-Rollout“ und der vorgesehene Starttermin für die Telematikinfrastruktur nicht einzuhalten seien. Nichtsdestotrotz hat der Bundestag in der Woche nach der VV das E-Health-Gesetz beschlossen. Projekt. Auf das Projekt „Neuentwicklung des Abrechnungssystems“, das vom „Zentrum für Informationstechnologie“ (ZIT) umgesetzt wird, machte stellvertretender Vorstandsvorsitzender Christoph Besters aufmerksam. Urteil. Über das rechtskräftige Urteil des Bundessozialgerichts v. 30.10.2013 und die Folgen informierte VV-Vorsitzender Dr. Dr. Alexander Raff. Fotos: Bamberger www.zahnaerzteblatt.de ZBW 1/2016
Laden...
Laden...
Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg (IZZ)
Haus: Heßbrühlstraße 7, 70565 Stuttgart
Post: Postfach 10 24 33, 70200 Stuttgart
Telefon: 0711 222 966 0
Fax: 0711 222 966 20
presse@izzbw.de
Eine Einrichtung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg
& der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz