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Berufsbild ZFA attraktiv halten

Ausgabe 1/2016

12 Titelthema

12 Titelthema Fortbildungsordnungen für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen novelliert Fortbildungslandschaft in Baden-Württemberg komplettiert Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP), Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF) und Dentalhygienikerin (DH) im Bereich der Behandlungsassistenz sowie Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) und Dentale/r Fachwirt/in für die Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung stellen attraktive Aufstiegsfortbildungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg dar, die im Rahmen der Vertreterversammlung Anfang Dezember des vergangenen Jahres an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst bzw. neu verabschiedet wurden. Zahnmedizinischen Mitarbeiter/ innen entsprechend anzupassen. Darüber hinaus wird zeitnah eine neue Aufstiegsfortbildung im Bereich der Verwaltung die badenwürttembergische Fortbildungslandschaft sinnvoll ergänzen: Die Aufstiegsfortbildung zur/zum Dentalen Fachwirt/in. Im Rahmen mehrerer Arbeitskreissitzungen auf Bundesebene bei der Bundeszahnärztekammer wurden in der vergangenen Zeit die Musterfortbildungs- und Prüfungsregularien für Zahnmedizinische Fachangestellte inhaltlich überarbeitet. Nicht zuletzt aus diesem Grund war es notwendig, zeitnah die für den Bereich der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg geltenden Fortbildungs- und Prüfungsregularien für die Aufstiegsfortbildung von Ausschüsse. Auf Bundes- wie auf Landesebene wurden hierfür die erforderlichen Vorarbeiten geleistet und mithin die Weichen gestellt, um die nunmehr vorliegenden Ordnungen in moderner Darstellung handlungsorientiert und aktuell zu beschreiben. In Grafik: LZK BW Attraktives Berufsbild. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat die bestehende Fortbildungslandschaft für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen komplementiert. ZBW 1/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Titelthema 13 beschrieben, die eine Absolventin der Aufstiegsfortbildung zeigen muss. Dies bestätigt sich darin, dass die neuen Ordnungen offen – als Lernendziele – gehalten sind und somit den Freiraum und die Gestaltungsmöglichkeit bieten, sodass die Lerninhalte stets bedarfsorientiert ausgerichtet werden können. Die Neubeschreibungen unterstützen zudem die spätere Zuordnung der Kompetenzen auf der jeweiligen Niveaustufe des DQR. DH Professional. Der Begriff „Professional“ stellt ein Äquivalent zum akademischen Titel „Bachelor“ dar. diesem Zusammenhang war es den Beteiligten ein besonderes Anliegen, die Novellierung anhand der regelmäßig wandelnden Anforderungen und Arbeitsprozesse des Tätigkeitsbereiches von Zahnmedizinischen Mitarbeiter/ innen abzuleiten. Darüber hinaus wurden die curricularen Entwicklungen zeitgemäßer beruflicher Bildungsverläufe für lebenslanges Lernen berücksichtigt und die europäischen Impulse für einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) umgesetzt. Hierbei stellt der DQR den Bezugsrahmen bei der Entwicklung von Bildungsangeboten dar, um die Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit von Qualifikationen in Deutschland und Europa zu gewährleisten. Das Niveau einer Qualifikation wird hierbei durch Kompetenzen in Form von Lernergebnissen auf fachlichen und personalen Ebenen beschrieben. Kompetenzsicherung. Die nunmehr verabschiedeten Ordnungen haben neben dem hohen Bedeutungsgrad einer einheitlichen Außenwirkung im Sinne von Transparenz und Mobilität für die Fortbildungsteilnehmer/innen zudem bildungspolitisch die Aufgabe, Regelungskompetenzen der Kammer zu sichern und über die Beibehaltung der Definitionshoheit mögliche staatliche Eingriffe zu verhindern. Des Weiteren wurden durch die Einarbeitung aktueller beruflicher Fortbildungsstrukturen die Kompetenzen Dentale/r Fachwirt/in. Die neue Fortbildung „Dentale/r Fachwirt/in komplettiert die bestehende Fortbildungslandschaft. Fotos: Fotolia DH Professional. Neben der inhaltlichen Neubeschreibung der DH-Aufstiegsfortbildung wird mit der Bezeichnung „DH Professional“ in Baden-Württemberg verstärkt die praktische Handlungsfähigkeit herausgestellt, die eine Dentalhygienikerin im Rahmen der Aufstiegsfortbildung von der ZFA-Ausbildung über die ZMP- oder ZMF-Fortbildung erworben hat. Zudem stellt der Begriff „Professional“ innerhalb der beruflichen Aufstiegsfortbildung ein Äquivalent zum akademischen Titel „Bachelor“ dar und soll ebenfalls auf Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens verortet werden. Handlungskompetenz. Wie ein roter Faden zieht sich die „Erlernung der praktischen Handlungskompetenz“ durch die verschiedenen Aufstiegsfortbildungen. Darüber hinaus fließen weitere Grundsatzüberlegungen in die Fortbildungsangebote mit ein. So sind Finanzierbarkeit und organisatorische Umsetzbarkeit sowie die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Absolventin wichtige Kriterien; die Festlegung von Oberzielen bei den zu vermittelnden Kenntnissen und Fertigkeiten (Handlungskompetenz) sowie die stetige Steigerung der Attraktivität des ZFA-Berufsbildes finden hierbei ebenfalls eine starke Berücksichtigung. Ziel muss sein, ein Maximum an Qualität zu erzielen und jederzeit den Grundsatz „Delegation vor Substitution“ in den Neubeschreibungen zu berücksichtigen. Auch muss klar die Trennschärfe zwischen den verschiedenen Fortbildungsangeboten definiert sein. Dentale/r Fachwirt/in. Bereits seit einiger Zeit beschäftigten sich ein Arbeitskreis sowie der Ausschuss für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen mit Gedanken- www.zahnaerzteblatt.de ZBW 1/2016

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