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Berufsbild ZFA attraktiv halten

Ausgabe 1/2016

10 Titelthema

10 Titelthema Zukunftsorientiert aufgestellt. Der größte Teil der zur Abstimmung anstehenden Satzungen und Ordnungen betraf den Bereich der Zahnmedizinischen Mitarbeiter/innen, die der Referent für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen Dr. Bernd Stoll vorstellte. Angriff. Dr. Torsten Tomppert rief zu einer konsentierten Aktion auf, um die Angriffe aus Brüssel auf die Freiberuflichkeit zu parieren. GOÄ. GOZ-Referent Dr. Jan Wilz gab dezidiert Auskunft über den Stand der Gebührenordnung für Ärzte und benannte die wichtigsten Eckpunkte. zeigte den Film „Die LZK erklärt, warum die Kammerwahl uns alle betrifft…“, den die LZK mit der Agentur „Simpleshow“ realisiert hat, um die Wahlbeteiligung bei der nächsten Kammerwahl zu steigern und die junge Kollegenschaft zu animieren, sich für ein standespolitisches Amt zu engagieren. Er kündigte an, den Film im Wahljahr 2016 über die Social-Media-Kanäle der Kammer zu verbreiten und bat um Unterstützung der Kollegenschaft, die den Film auch in den Kreisvereinigungen zeigen sollen. Zukunftsorientiert. Satzungsänderungen sind exklusives Recht der Vertreterversammlung – und von diesem Recht hatte die Vertreterversammlung in diesem Jahr verstärkt Gebrauch zu machen. Der größte Teil der zur Abstimmung anstehenden Satzungen und Ordnungen betraf den Bereich der Zahnmedizinischen Mitarbeiter/ innen, die der Referent für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen Dr. Bernd Stoll vorstellte. Zur Beschlussfassung standen an: Der Erlass einer Rahmenprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Aufstiegsfortbildung, die Neufassungen der Fortbildungsordnungen fachkundlicher Nachweis für ZMP, ZMF, DH, ZMV und der Erlass von besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsordnungen fachkundlicher Nachweis für ZMP, ZMF, DH, ZMV. Die Rahmenprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Aufstiegsfortbildung bildet dabei mit den jeweiligen besonderen Rechtsvorschriften für die einzelne Aufstiegsfortbildung eine gemeinsame Rechtsgrundlage. Diese Vorgehensweise der Vernetzung von zwei Ordnungsaspekten wurde gewählt, um eine bessere Übersicht und Transparenz zu gewährleisten: In der Rahmenprüfungsordnung finden sich nun Regelungen, die für alle Fortbildungsprüfungen zum Tragen kommen, z. B. Aufgaben der Prüfungsausschüsse oder Regelungen zum Prüfungszeugnis – das heißt, die Ordnung stellt den Rahmen dar, der für alle Fortbildungsprüfungen zum Tragen kommt. In den besonderen Rechtsvorschriften sind dann die individuellen Prüfungsbesonderheiten der jeweiligen Aufstiegsfortbildungsprüfung geregelt. Darüber hinaus ist die Überarbeitung der Fortbildungsordnungen den sich wandelnden Anforderungen der Arbeitsprozesse der Praxismitarbeiterinnen sowie den curricularen Entwicklungen zeitgemäßer beruflicher Bildungswege für lebenslanges Lernen und der Umsetzung der europäischen Impulse für einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) geschuldet. Neue Aufstiegsfortbildung. Als Pendant zur Dentalhygienikerin als höchste Ebene des stufenweisen modularen Fortbildungssystems im Bereich der Behandlungsassistenz installierte die Vertreterversammlung nun für den Verwaltungsbereich eine neue Aufstiegsfortbildung oberhalb der ZMV – die/den Dentale/r Fachwirt/in. Zugangsvoraussetzung für die neue Aufstiegsfortbildung, die sich optimal in die Fortbildungslandschaft der LZK einfügt, ist die ZMV. Auch für den dentalen Fachwirt wurde die Nomenklatur des DQR berücksichtigt. Für die neue Aufstiegsfortbildung gilt die gleiche Systematik wie bei den anderen Fortbildungsordnungen: Die Rahmenprüfungsordnung und die besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Dentale/r Fachwirt/in bilden zusammen eine gemeinsame Rechtsgrundlage. Im Gegensatz zu den anderen Fortbildungsordnungen ZMP, ZMF, DH und ZMV, die lediglich einer Neufassung bedurften, musste die Fortbildungsordnung Dentale/r Fachwirt/in mit den Lehrinhalten von der Vertreterversammlung erst erlassen werden. Künftig DH Professional. Die/ der Dentalhygieniker/in wird zukünftig die Bezeichnung DH Professional tragen. Damit wird die praktische Handlungsfähigkeit, die eine DH über die ZMP- und ZMF- Ausbildung erworben hat, hervorgehoben. Zudem stellt der Begriff Professional im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung ein ZBW 1/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Titelthema 11 Äquivalent zum akademischen Titel Bachelor dar und soll ebenfalls auf Niveaustufe 6 des deutschen Qualifikationsrahmens verortet werden. Exklusives Recht. Neben den Satzungen im Bereich der zahnmedizinischen Mitarbeiterinnen standen weitere Satzungsänderungen an. Nach Einführung durch die Haushaltsausschussvorsitzende Dr. Eva Hemberger stimmten die Delegierten einer Reihe von haushalterischen Satzungen zu. Bei der Beitragsordnung ging es um die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung, dass es keinen gesplitteten BZÄK-Beitrag mehr geben soll; dies wurde nunmehr in der Satzung nachvollzogen. Das Gebührenverzeichnis wurde um weitere Gebührentatbestände ergänzt. Durch die Änderungen der Berufs- und Gutachterordnung sowie des Statuts für die Gutachterkommissionen führte der Vorsitzende des Satzungsausschusses Dr. Torsten Tomppert. Die Änderungen der Berufsordnung wurden durch die Anpassung an die Musterberufsordnung der BZÄK notwendig. Die Änderungen in der Gutachterordnung gingen auf die Musterrichtlinie für von den Zahnärztekammern bestellte Gutachter der BZÄK zurück. Haushalt. Einem früheren Beschluss der Vertreterversammlung folgend, startete die Versammlung am zweiten Tag mit dem Haushaltsund Rechnungswesen. Der gut vorbereitete und kompetent vorgetragene Bericht der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Dr. Eva Hemberger ließ keine Fragen offen und bildete die Grundlage für die sich anschließende Genehmigung der konsolidierten Bilanz 2014 sowie die einstimmige Beschlussfassung des Stellenplans, des Haushaltsplans und des Kammerbeitrags für das Geschäftsjahr 2016. Dr. Hemberger zeigte die Entwicklung der Aktiva, der Sachanlagen, der Finanzanlagen und Geldkonten, der Passiva insbesondere der Rücklagen und Rückstellungen und der Verbindlichkeiten in ihren gewohnt transparenten Grafiken. Detailliert wurden auch die Einnahmen ebenso wie die Erträge, die Gebühren aus der Fort- und Weiterbildung sowie der Patientenbehandlung der Fortbildungsinstitute und die Ausgaben der Organe, Ausschüsse und der allgemeinen Verwaltungsausgaben aufgeschlüsselt. Mit Nachdruck verwies die Haushaltsausschussvorsitzende auf die Ziele und die Bedeutung des eingeführten Controllings als Richtschnur für zeitnahes und rechtzeitiges Handeln und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen. Erfreuliches Ergebnis. In ihrer Funktion als Präsidentin der badenwürttembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte berichtete Dr. Eva Hemberger über das erfreuliche Jahresergebnis der Versorgungsanstalt, die Deutsche Rentenversicherung, mit deren Dynamisierung die berufsständischen Versorgungswerke nicht mithalten können, das Befreiungsrecht sowie die zunehmenden massiven Angriffe aus Brüssel gegenüber den Freien Berufen und dem Erfordernis, diese angemessen zu parieren. Die VA-Präsidentin erwähnte außerdem das neu installierte Wertpapiermanagementsystem im Bereich der inneren Verwaltung, das ein versicherungsmathematisches Controlling ermöglicht. » mader@lzk-bw.de Anzeige www.zahnaerzteblatt.de ZBW 1/2016

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