8 Titelthema Chronologie des zahnmedizinischen Beratungsangebots Patienten profitieren von Profis Vor fünf Jahren, am 1. Januar 2014, nahm die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg ihren Betrieb auf. Der Ursprung geht bereits in die frühen 1990er-Jahre zurück, als auf der Basis des Informationszentrums Zahngesundheit (IZZ) die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu allen Fragen rund um die Zahn- und Mundgesundheit zum bundesweiten Novum wurde. Durch konsequente Weiterentwicklung dieses Angebots ist die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle inzwischen eine landesweit geschätzte Einrichtung. Dank der Neuaufstellung vor fünf Jahren agiert die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden- Württemberg als eigenständige Institution in gemeinsamer Trägerschaft von Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW). Das zentrale Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat, der paritätisch mit je zwei Vertretern von LZK BW und KZV BW besetzt ist. Den Vorsitz nimmt derzeit Dr. Konrad Bühler ein. Die Geschäftsstelle der Patientenberatung befindet sich im Zahnärztehaus Stuttgart und wird von Simone Khawaja geleitet. Sie koordiniert das umfangreiche und leistungsstarke Netzwerk, bestehend aus Patienteninformation, Patientenberatung, zahnärztlicher Zweitmeinung, Gutachterwesen und Schlichtungsstellen. Ziel ist es, den ratsuchenden Patientinnen und Patienten einen qualitativ hochwertigen, unabhängigen und kostenfreien Beratungsservice zu bieten. Ob bei Fragen zur Mund- und Zahngesundheit, Unklarheiten vor einer anstehenden Behandlung oder Problemen nach einem Zahnarztbesuch, die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle weiß stets Rat und leitet die Patient/ innen an die richtige Stelle weiter. Pilotprojekt. Die Zahnmedizinische Patientenberatung startete in Baden-Württemberg im Jahr 1991 zunächst als Pilotprojekt mit der Bezeichnung „IZZ-Bürgerberatung“. Durch die Erfahrungen vorangegangener Telefonaktionen mit Tageszeitungsredaktionen wurden in den vier Regierungsbezirken telefonische Beratungsstunden eingerichtet. Das „Zahnarzt-Telefon“ am Mittwochnachmittag war von Anfang an erfolgreich, denn es bot einen echten Bürger- und Patientenservice auf der Basis des zahnärztlichen Sachverstands. Ab 1996 ging die Zahnmedizinische Patientenberatung in Baden- Württemberg dann offiziell an den Start. Zwei Jahre später kam mit der Zweitmeinungsberatung ein weiterer Service dazu, weil die Nachfrage nach fachlich fundierten Informationen zugenommen hatte und immer häufiger nach einer zweiten Meinung gefragt wurde. Über die vier Zahnärztehäuser konnten individuelle Beratungstermine vereinbart werden. Voraussetzung: eine konkrete Behandlungs- und/oder Honorarplanung (Heil- und Kostenplan) des behandelnden Zahnarztes. Neutrale Beratungszahnärzte erläuterten im persönlichen Gespräch Abbildung: Zahnmedizinische Patientenberatung diese Planung und beantworteten die offenen Fragen. Auch hier war die Testphase ein voller Erfolg, sodass dieses Angebot fest ins Programm aufgenommen wurde. Im Jahr 2007 wurde für die Patientenberatung die kostenlose Hotline 0800/47 47 800 eingeführt, mit der die Kommunikation für die Ratsuchenden noch einfacher geworden ist. Diese Telefonnummer gilt noch heute. Patientenberatungsstelle. Die heutige Zahnmedizinische Patientenberatung arbeitet effizienter denn je. Die vorangegangene Entwicklung sowie die jahrzehntelangen Erfahrungen mit der allgemeinen und individuellen Patientenberatung haben dazu geführt, dass Struktur und Qualität des Beratungsangebots stetig verbessert wurden. Die heutige Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle ist wesentlich professioneller aufgestellt. Sie kann auf einen Beratungspool aus über 70 hoch qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten zurückgreifen. Durch interne Fortbildungsmaßnahmen, Workshops und Berater-Trainings wird ein einheitlicher, professioneller Beratungsstandard erreicht, von dem alle Patientinnen und Patienten gleichermaßen profitieren können. Seit 2016 werden die Ergebnisse der Beratungsgespräche mittels eines elektronischen Datenerfassungssystems nach einheitlichen Kriterien erfasst, wissenschaftlich ausgewertet und bundesweit zusammengeführt. Somit kann das Serviceangebot der Zahnärzteschaft stetig weiterentwickelt werden. Die Nachfrage ist jedenfalls ungebrochen. Im Jahr 2018 gab es über 4300 Beratungsgespräche in Baden-Württemberg. » richter@lzk-bw.de Beratungstermine 2019 Terminkalender und Kartenhalter können zur Auslage im Wartezimmer kostenfrei unter info@zpbbw.de bestellt werden. ZBW 2/2019 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 9 Nachfrage nach Beratung 2018 Wer hat Beratung in Anspruch genommen? 3% Kinder (0-12 J.) Art der Versicherung: 88% Gesetzliche KV 6% Jugendliche (13-17 J.) 56% Erwachsene (18-64 J.) 6% Private KV 35% Senioren (ab 64 J.) 5% keine Angaben 0,9% Beihilfe/PKV 0,2% PKV/Basis- und Notlagentarif 0,1% Andere Absicherung 65% Frauen Kenntnis durch: keine Angaben Andere 3% andere Beratungsstelle Zahnarzt privates Umfeld 6% 9% 6% 16% 35% Männer Medien 8% 18% 34% Internet Kostenträger rundungsbedingte Differenz Wie wurde beraten und von wem? 84,3% telefonisch Beratungsthemen: rundungsbedingte Differenz 14% persönlich 1,6% E-Mail 0,1% Brief 50% Kosten/ Rechtsthemen 28% Zahnmedizinische Verfahren/ Maßnahmen 16% allgem. gesundheitlichmedizinische Informationen 5% Verbraucherinformationen, Adressen, Bonusheft Beratungsergebnisse: 78% 55% Zahnärzte 17% Verwiesen an zahnärztliche Körperschaften/Kostenträger/ Andere 5% 45% Geschäftsstelle ZPB BW Problemlösung erforderte über die alleinige Wissensvermittlung hinausgehende Unterstützung Problemlösung konnte durch Wissensvermittlung erreicht werden Quelle: Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg, Grafik: dpa/IZZ Patientenberatung. Im Jahr 2018 haben fast doppelt so viele Frauen wie Männer die Zahnmedizinische Patientenberatung in Anspruch genommen. Der größte Anteil entfiel mit 56 Prozent auf Erwachsene gefolgt von Senioren mit 35 Prozent, Jugendlichen mit 6 Prozent und Kindern mit 3 Prozent. 88 Prozent der sind gesetzlich krankenversichert und 6 Prozent sind privat versichert. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2019
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