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Berater aus Berufung und Leidenschaft

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Ausgabe 2/2019

Anmeldung

Anmeldung Zahnmedizinische Fachangestellte Anmeldung zur Abendveranstaltung get together (gebührenfrei) im Foyer des Confertainment-Centers des Europa-Parks in Rust Donnerstag, 9. Mai 2019 ab 18.00 Uhr Ich/Wir nehmen mit insgesamt __________ Personen teil. (Anzahl) Anmeldung zu den Seminaren für Zahnmedizinische Fachangestellte im Europa-Park in Rust Hiermit melde ich folgende Person(en) an: _____________________________________________________________________________ Kurs-Nr.:_______________________ _____________________________________________________________________________ Kurs-Nr.:_______________________ _____________________________________________________________________________ Kurs-Nr.:_______________________ _____________________________________________________________________________ Kurs-Nr.:_______________________ _____________________________________________________________________________ Kurs-Nr.:_______________________ Donnerstag, 9. Mai 2019 Kurs-Nr. Thema Ort Uhrzeit Teilnahmegebühr 1 / ZFA Aktualisierungskurs „Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV“. Bitte Geburtsdatum angeben! Hotel Colosseo, Raum Verdi 14.00 -18.00 Uhr 69,-- € 2 / ZFA Notfallseminar – „Management und Versorgung medizinischer Notfälle in der Zahnarztpraxis“ 3 / ZFA Wir verhindern die Lücke - GOZ Abrechnung in der Prophylaxe 4 / ZFA Neues Hygiene-Modul H3: „Aufbereitung von semi-/kritischen Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis“ Den jeweiligen Vortragsraum für die Kurse Nr. 2 bis 5 teilen wir Ihnen ca. 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit. 14.00 -18.00 Uhr 95,-- € 15.00 -18.00 Uhr 95,-- € 12.00 -18.00 Uhr 140,– € 5 / ZFA Die Anamnese – ein Blatt mit vielen Rätseln? 14.00 -18.00 Uhr 30,– € □ Ich bitte um Einziehung der Gebühr(en) über das von mir bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandat. □ Zahlung-SEPA-Einmallastschriftmandat: Ich/Wir ermächtige(n) die Bezirkszahnärztekammer Freiburg, einmalig eine Zahlung von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Bezirkszahnärztekammer Freiburg auf mein/unser Konto gezogenen Lastschrifteinzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattungdes belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsempfänger: Bezirkszahnärztekammer Freiburg; Gläubiger-ID: DE74ZZZ00000666482 Kontoinhaber (Name, Vorname) Kreditinstitut IBAN BIC E-Mail-Adresse für Pre-Notification (Ankündigung der Einziehung) □ Überweisung: Ich/Wir werde(n) die Gebühr(en) nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer überweisen. Datum Unterschrift Anmeldung Online-Anmeldung unter: www.fortbildung-rust.de per Fax 0761 4506-450 Tel. 0761 4506-352 oder per Post Bezirkszahnärztekammer Freiburg Sabine Häringer Merzhauser Str. 114 - 116 79100 Freiburg ZBW 2/2019 www.zahnaerzteblatt.de

Praxis 45 Foto: Adobe Stock/one, KBV; Composing J. Pfeffer Patienten mit Polypharmazie Der bundeseinheitliche Medikationsplan Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland verändert sich, die Anzahl älterer Patienten steigt stetig an. Diese Senioren bekommen häufig eine Vielzahl an Medikamenten und Wirkstoffen verschrieben, die Zahl der Patienten mit Polypharmazie (Multimedikation) nimmt deutlich zu. Wir sehen das auf den Anamnesebögen, hier reicht der vorgesehene Platz zum Eintragen der Medikamente oft nicht aus. Auch ist das Anamnesegespräch mit den Betroffenen oder deren Betreuern/innen oft nicht ausreichend zur Aufklärung geeignet. Was ist mit den Vitaminspritzen für die Knochen gemeint? Was verbirgt sich hinter der Aussage, morgens die kleinen Roten und abends die großen Blauen? Welche Medikamente warum genommen werden, ist manchmal nicht bekannt, der Überblick über die vielen Präparate nicht vorhanden. Praxis. Für uns bedeutet das, wir müssen uns bei den behandelnden Ärzten oder in der Roten Liste, dem Arzneimittelverzeichnis für Deutschland, informieren. Dies erfordert Zeit und gibt uns manchmal keine ausreichende Kenntnis und Sicherheit für die Behandlung der Betroffenen. Wie können wir therapieren oder welche Präparate anwenden, ohne den Patienten zu gefährden? Risikominimierung. Um dieses Risiko zu verringern, haben Patienten seit Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan. Dies gilt, wenn mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig eingenommen oder angewendet werden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein. Erstellung und Aktualisierung. Wer ist für die Erstellung des bundeseinheitlichen Medikationsplans zuständig, wer für die Aktualisierung? Die Erstellung erfolgt in der Regel durch den Hausarzt oder, wenn der Patient keinen Hausarzt hat, durch den die Medikation koordinierenden Facharzt. Der ausstellende Arzt ist zu einer Aktualisierung des Medikationsplans verpflichtet, sobald er die Medikation ändert oder ausreichend Kenntnis über eine Änderung hat. Es ist wünschenswert, dass auch Fachärzte den Plan ergänzen, wenn sie Arzneimittel verordnen. Auch die Apotheke kann zum Beispiel im Rahmen der Abgabe von Selbstmedikation den Medikationsplan ergänzen. Hausärzte erhalten eine Einzelleistungsvergütung (GOP 01630) für Patienten, für die sie keine Chronikerpauschale abgerechnet haben, die aber entsprechend der Regelung im neuen Paragraf 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – anwenden. Praxistipp. Wenn Patienten Ihnen mehrere Präparate in der Anamnese mitteilen, sollten Sie sie auffordern, sich diesen Medikationsplan ausstellen zu lassen. Uns gibt es einen eindeutigen Überblick und somit eine Therapiesicherheit. Weitere Informationen und Flyer gibt es z. B. bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder unter www.kbv.de. Für den Praxisführungsausschuss der LZK BW Dr. Carsten Ullrich, Mannheim www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2019

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