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Berater aus Berufung und Leidenschaft

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Ausgabe 2/2019

SOSKD_Anzeige_IM0_Mini_92x25_4c_RZ.indd 1 22.04.15 15:5 24 Titelthema hängige Patientenberatung zählt hierzu, indem ich den Patienten ein konkretes und kostenloses Informationsangebot unterbreite. Ändert sich durch die Möglichkeit einer neutralen fachlichen Auskunft etwas an der Aufklärungsund Informationspflicht des behandelnden Zahnarztes? Nein, der behandelnde Zahnarzt darf sich nicht darauf verlassen, dass ein anderer Arzt schon ausreichend aufgeklärt oder informiert hat. Neben der allgemeinen Zahnmedizinischen Patientenberatung gibt es jährlich mehrere hundert Fälle der individuellen Beratung, wenn durch den behandelnden Zahnarzt bereits eine konkrete Behandlungs- und Honorarplanung vorliegt. Welche Vorteile hat diese Möglichkeit nicht nur für den Patienten, sondern auch für den behandelnden Zahnarzt? Im besten Fall stärkt es die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient, wenn der Patient auch von dritter Seite die Bestätigung erhält, dass sein Zahnarzt alles „richtig“ gemacht hat. Zugleich eröffnet es dem behandelnden Zahnarzt die Möglichkeit, gerade kritischen Patienten eine Anlaufstelle zu bieten und damit für Transparenz zu sorgen. Ein neutraler Beratungszahnarzt kann ggf. Alternativen zur geplanten Behandlung aufzeigen. Welche Rechtsansprüche leiten sich für den Patienten durch eine solche Beratung ab? Natürlich spielt sich eine solche Beratung nicht im rechtsfreien Raum ab, da der Beratung – unabhängig davon, ob diese kostenlos erfolgt – ein Beratungsvertrag zugrunde liegt. Das heißt, der Patient hat einen Anspruch auf eine Beratung nach dem Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft. Er ist insbesondere darüber zu informieren, welche Risiken und Chancen mit der alternativen Behandlung, insbesondere im Vergleich zur geplanten Therapie, einhergehen. Wenn sich ein Patient als Ergebnis einer individuellen Beratung für eine andere Therapiemaßnahme als die ursprünglich vorgeschlagene entscheidet, wird dennoch der eigene Zahnarzt die Behandlung durchführen. Was bedeutet es für die Haftung, wenn nach bzw. trotz einer individuellen Beratung Komplikationen auftreten oder der Patient mit der erbrachten Beratungsleistung und in der Folge mit der Behandlungsleistung unzufrieden ist? Die Beratung als solche soll den Patienten lediglich in die Lage versetzen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Das heißt solange die Beratung ordnungsgemäß war, haftet weder der beratende Arzt noch die Beratungsstelle. Für die auf der Beratung basierende Entscheidung ist der Patient selbst verantwortlich. Im Übrigen wird der Patient ja auch nochmal von seinem behandelnden Arzt beraten und aufgeklärt. Der übliche Weg bei einer Unzufriedenheit wird dann eher zum Behandler denn zum Berater gehen. Welche Erfahrungen gibt es aus der bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich dieser komplizierten Haftungsfragen? Mir ist keine Entscheidung bekannt, die sich explizit mit der Haftung einer unabhängigen Patientenberatung befasst. Dies zeigt, dass der Patient sich – wenn überhaupt – an seinen behandelnden Arzt hält. Sehen Sie bestehende Regelungslücken oder – positiv gefragt – Möglichkeiten, um die Ziele einer höheren Zufriedenheit mit der Behandlung wie der Vermeidung von Konflikten zwischen Arzt und Patient noch besser erreichen zu können? Die Ärzteschaft hat in diesem Bereich schon sehr viel getan, z. B. durch die Einrichtung von Schlichtungsstellen oder eben der Beratungsstelle, sodass die Patienten heute schon verschiedene niederschwellige Angebote erhalten. Dies geschah schon lange bevor diese Ideen in anderen Bereichen aufgegriffen wurden. Ich glaube daher nicht, dass man mit gesetzgeberischen Initiativen in diesem Bereich tätig werden sollte. Aus meiner Sicht liegt der Schlüssel das Arzt-Patienten-Verhältnis weiter zu verbessern darin, sich den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen, also auf die neuen Bedürfnisse der Patienten einzugehen. Denkbar sind hier z. B. digitale Patientenberatungssysteme – Stichwort: künstliche Intelligenz oder digitale Serviceangebote. Herzlichen Dank für dieses Gespräch! Die Fragen stellte Dr. Holger Simon-Denoix Anzeige „Man muss Glück teilen, um es zu multiplizieren.“ Marie von Ebner-Eschenbach 2015/1 www.sos-kinderdoerfer.de ZBW 2/2019 www.zahnaerzteblatt.de

Kommunikation 25 FDP-Landesparteitag in Fellbach Kontinuierlicher Dialog Im Mai werden die Abgeordneten zum Europäischen Parlament gewählt. Beim FDP-Landesparteitag Anfang Januar wurden die Kandidatinnen und Kandidaten nominiert, Anträge diskutiert und abgestimmt. Es fiel auf, dass sich mehr und mehr junge Delegierte in die Parteiarbeit einbringen, bemerkenswerte Reden hielten und zukunftsweisende Anträge stellten. Die FDP verjüngt sich, konnte der Beobachter feststellen, wenn er die zahlreichen Diskussionsbeiträge und Anträge der Julis, der jungen Liberalen, Revue passieren ließ. Rückmeldungen. Zu Beginn des neuen Jahres war das Forum Zahngesundheit wieder Anlaufpunkt auf dem Landesparteitag der FDP in Fellbach am 5. Januar 2019. Politiker, Delegierte und Journalisten führten Gespräche mit Spitzenvertretern der zahnärztlichen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg. So informierten sich junge Politikerinnen und Politiker ebenso wie erfahrene Delegierte über das Spektrum der Aufgaben und die Herausforderungen von Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg. Erfahrene Freiberufler unter den Politikerinnen und Politikern verstanden, warum der zahnärztliche Berufsstand angesichts europäischer Bestrebungen, die Dienstleistungsrichtlinien zu novellieren, wachsam und skeptisch sein muss. Dank und Anerkennung. Bemerkenswert war das Statement des FDP-Landesvorsitzenden, Michael Theurer MdB, der „Dank und Anerkennung Ärzten und Pflegekräften, die sich für das Gemeinwesen einsetzen“, zollte. „Bildung zur Humanität, Bildung des Herzens“, seien nicht Aufgaben des Staates, sondern der Gesellschaft, fügte er hinzu. Zudem erinnerte er an 70 Jahre Grundgesetz. Jetzt sei es an der Zeit, die soziale Marktwirtschaft in der Verfassung zu verankern. „Wir wollen die soziale Marktwirtschaft ins Grundgesetz schreiben“. Darüber hinaus sprach er sich für eine „freiwillige Länderneuordnung“ aus, indem er an Theodor Heuss und Reinhold Maier erinnerte, „die maßgeblich daran mitgewirkt haben“, dass die Länderneuordnung verwirklicht werden konnte. Leitbild. „Mehr Chancen durch mehr Freiheit“ lautet das Leitbild der FDP auf Bundes- und Landesebene. Wichtig ist, dass die Menschen gehört werden. Die Politikerinnen und Politiker der demokratischen Parteien müssen jedoch auch Flagge zeigen und sich für die Berufsfreiheit – ohne Reglementierungen, die eines Freien Berufes unwürdig sind, auch nach einer Wahl einsetzen. Daran werden sie heute und morgen gemessen. Der politische Dialog wird kontinuierlich weitergeführt werden. Gerade weil Politik und Gesellschaft ständig im Wandel sind. Die Spitzenvertreter von KZV BW und LZK BW, Dr. Ute Maier, Dr. Torsten Tomppert, Dr. Gudrun Kaps-Richter und Dr. Eberhard Montigel setzen auf den kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog. Weitere Informationen finden Sie unter www.zahnaerzteblatt.de. » johannes.clausen@izz-online.de Politischer Dialog. Dr. Ute Maier (Mitte), Dr. Torsten Tomppert (2. v. r.) und Dr. Gudrun Kaps-Richter (r.) führten Gespräche mit Jochen Haußmann MdL, Gesundheitspolitischer Sprecher (l.), und der Nürtinger Bundestagsabgeordneten Renata Alt (2. v. l.). Begegnung. Dr. Eberhard Montigel (links) im Gespräch mit dem Landesvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Michael Theurer (rechts) sowie Nico Weinmann MdL (Mitte). Fotos: Franziska Kraufmann www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2019

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