22 Titelthema Statement. Auf die vehemente Kritik reagierte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede mit dem Statement, dass die Qualität „unter anderem durch die Verstärkung unseres Teams im medizinischen Bereich erreicht werden“ solle. stellt „Plusminus“ fest. Die alte UPD habe für die gleiche Position, Software und Lizenzen, „weniger als 50.000 Euro ausgegeben“, so Gregor Bornes, Mitentwickler der UPD (bis 2015) und Sprecher der BAGP. Er schließt daraus: „Deren Motiv (der Careforce GmbH; Anm. d. Red.), die UPD zu übernehmen, ist vermutlich rein monetär motiviert.“ Die Mittel der UPD waren im Zuge der Neuvergabe an Sanvartis deutlich aufgestockt worden auf über neun Millionen Euro. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde unterdessen aufgefordert, alle Fakten offenzulegen. Auch müsse ermittelt werden „wegen Verdacht auf Verschwendung von Versichertengeldern und Korruption“. Offenbar ist es selbst für Bundestagsabgeordnete aktuell nicht Anzeige möglich, „Finanzflüsse nachzuvollziehen“, so das ARD-Magazin. Optimierung. Während die öffentlich erhobenen Vorwürfe von Sanvartis zurückgewiesen wurden, will die UPD laut Presseinformation (vom November letzten Jahres) auf die ebenfalls vehemente Kritik am Beratungsangebot mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket reagieren. Wobei die Verbesserungen „sofort beginnen” sollen, wie betont wurde. So sollen die „Bemühungen zur Optimierung der Text-Qualität auf der Website“ weiter intensiviert werden. „Dies soll unter anderem durch die Verstärkung unseres Teams im medizinischen Bereich erreicht werden“, erklärte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. In einem Workshop auf Einladung Foto: UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH der Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, an dem auch Mitglieder aus dem UPD- Beirat teilgenommen hätten, sei ferner über „Verbesserungen der Beratungsqualität“ diskutiert worden, so Krumwiede. Und weiter: „Evaluationsberichte und Nutzerbefragungen bestätigen uns schon jetzt eine gute Beratungsqualität.“ Gleichwohl sei „ein weiterer Personalaufbau in der gesundheitsrechtlichen und medizinisch geprägten Fachberatung geplant.“ Mundtot. Warum ist die UPD überhaupt an einen privaten Anbieter vergeben worden? Auch diese Frage treibt die Experten und Kenner der Materie nach wie vor um. Der schlimme Verdacht: Ist die UPD vorheriger Prägung damit am Ende einfach mundtot gemacht worden? Man habe den Eindruck, dass die UPD „an ihrem eigenen Erfolg gescheitert ist“, sagte Prof. Dr. Raimund Geene dem ARD-Magazin. Wie denn das? Geene: „Genau deswegen, weil sie Patienten in so breitem Umfang eine Stimme gegeben hat und dabei auch manche kritische Stimme gegenüber der Ärzteschaft, aber vor allem auch gegenüber Krankenkassen formuliert hat.“ Konkrete Streitpunkte seien Qualitätsmängel bei Krankenhäusern und die Erstattung von Krankengeld gewesen. Mit der Privatisierung und der „faktischen Auflösung“ der bisherigen UPD war das vom Tisch. » guido.reiter@kzvbw.de © EIKON Media / So glücklich war ich noch nie, Foto: Nik Konietzny »Denkmalschutz ist oft die letzte Rettung für historische Bauten. Erhalten wir sie nicht, löschen wir einen Teil unserer Identität.« Nadja Uhl Wir bauen auf Kultur. Helfen Sie mit! Spendenkonto 305 555 500 BLZ 380 400 07 www.denkmalschutz.de ZBW 2/2019 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 23 Prof. Dr. Andreas Pitz im ZBW-Interview Selbstbestimmte Entscheidung fördern Trotz hoher Qualitätsstandards kommt es in der Medizin wie in der Zahnmedizin immer wieder zu Behandlungsfehlern. Für die Patientinnen und Patienten kann das nicht nur äußerst unangenehme Folgen haben, sondern auch langwierige und nicht selten belastende Verfahren und Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, ist eine neutrale und kompetente Beratung hilfreich. Die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden- Württemberg ist in diesem Sinne eine wichtige Anlaufstelle, die sowohl eine allgemeine als auch eine individuelle Beratung mit einer zahnärztlichen Zweitmeinung bietet. Dieser kostenlose Service dient der Förderung der Patientenautonomie und soll das Patienten-Zahnarzt- Verhältnis stärken. Im ZBW-Interview: Prof. Dr. Andreas Pitz, Professor für Medizin- und Sozialrecht an der Hochschule Mannheim, über die rechtlichen Fragen rund um die Patientenberatung. Herr Prof. Dr. Pitz, das Leitbild des „mündigen Patienten“ ist in der Gesundheitsversorgung heutzutage nicht mehr wegzudenken. Der Patient soll eine aktive Rolle spielen und in einem Arzt-Patienten- Verhältnis auf Augenhöhe selbst Verantwortung übernehmen. Die Möglichkeit, sich kompetent zu informieren und eine auf den individuellen Fall bezogene Zweitmeinung einzuholen, ist ein wichtiger Bestandteil. Wie schätzen Sie vor diesem Hintergrund die Bedeutung einer unabhängigen Beratung in (zahn-)medizinischen Fragen ein? Der mündige Patient ist eine Idealvorstellung, die wohl nur auf einen kleinen Teil der Patienten zutrifft. Zwar ist die Bereitschaft eine medizinische Entscheidung des Arztes zu hinterfragen in den letzten Jahren gestiegen. Mit dieser kritischeren Grundhaltung oder manchmal einfach auch nur Verunsicherung der Patienten gilt es umzugehen. Aus diesem Grund spielt eine unabhängige Patientenberatung eine große Rolle, um den Patienten eine kompetente Hilfestellung, fernab der Internetrecherche zur Verfügung zu stellen. Prof. Dr. Andreas Pitz, Professor für Medizin- und Sozialrecht an der Hochschule Mannheim Jährlich nehmen mehrere tausend Menschen in Baden-Württemberg die allgemeine Zahnmedizinische Patientenberatung in Anspruch, weil sie sich eine größere Zuverlässigkeit der Informationen als bei „Dr. Google“ versprechen. Lässt sich aus dem Recht auf Mündigkeit denn auch eine größere Verantwortung des Einzelnen für die eigene Gesundheit ableiten? Die hohe Nachfrage nach unabhängiger Beratung zeigt aus meiner Sicht, dass die Patienten den Foto: Jürgen Thomas Wunsch hegen, ihre medizinischen Entscheidungen abzusichern. Das ist natürlich auch in Zeiten der Internet-Vergleichsportale irgendwie verständlich. Ich glaube nicht, dass die Patienten hierdurch zwangsläufig eine größere Verantwortung übernehmen wollen oder müssen. Vielmehr wird eine unabhängige Beratung von den Patienten als zusätzliche und vor allem kompetente Anlaufstelle gesehen. Konkret gefragt: Inwieweit steht der einzelne Versicherte in der Pflicht, sich etwa über Erhalt und Förderung der Mundgesundheit zu informieren – auch im Sinne der Solidargemeinschaft? Es wäre zwar wünschenswert, dass Patienten sich gesundheitsbewusst verhalten, eine echte Rechtspflicht hierzu besteht aber nicht. Es ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, sich auch unvernünftig zu verhalten. Eine Steuerung hin zu einem gesundheitlich sinnvollen Verhalten lässt sich letztlich nur mit Bestrafungssystemen, wie z. B. Zuzahlungen, oder mit Belohnungen für gewünschtes Verhalten erreichen. Hierzu bedarf es aber in jedem Fall einer gesetzgeberischen Entscheidung. Sind Bestrafungssysteme denn überhaupt noch zeitgemäß? Tatsächlich geht der Weg, Patienten zu einem gesundheitsbewussten Verhalten zu motivieren, weg von derartigen Systemen. Es wird eher versucht durch „sanfte Schubser“ dem Patienten die gesundheitsbewusste Entscheidung nahezulegen. Viele Zahnärzte tun dies z. B. schon, indem sie ihre Patienten über anstehende Vorsorgetermine informieren und damit den Patienten die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen vor Augen führen. Aber auch die unab- www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2019
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