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Berater aus Berufung und Leidenschaft

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Ausgabe 2/2019

18 Titelthema

18 Titelthema Zahnmedizinische Patientenberatung in Baden-Württemberg „Beratung und Behandlung im Einklang“ Dr. Konrad Bühler setzt sich stets dafür ein, sehr gute Lösungen für Patientinnen und Patienten zu finden. Als Zahnarzt, in der zahnärztlichen Berufspolitik und besonders in der Zahnmedizinischen Patientenberatung, die in Baden-Württemberg gemeinsam von Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Landeszahnärztekammer angeboten wird. Als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Zahnmedizinischen Patientenberatungsstelle (ZPB) ist es ihm ein großes Anliegen, dass die speziell geschulten Beratungszahnärzte fachlich versierte Lotsen für die Patienten sind. Das Zahnärzteblatt Baden-Württemberg hat nachgefragt. Zusätzlich unterstützt die Zahnmedizinische Patientenberatung (ZPB) kostenfrei gesetzlich Versicherte, wenn Fragen oder Unklarheiten bestehen. In Baden-Württemberg gibt es diese Beratung bereits seit den 1990er Jahren. Nirgends sonst in Deutschland wurde damals vom Berufsstand eine zahnärztliche Patientenberatung angeboten. Was waren die Beweggründe? Herr Dr. Bühler, wenn ein Patient zu Ihnen zur Behandlung kommt, wie wichtig ist das Gespräch darüber, welche Therapie möglich und optimal ist? Dr. Bühler: Behandlung und Beratung müssen in Einklang gebracht werden. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Früher war die Beratung etwas im Hintergrund gestanden, heutzutage wird sie gleichwertig mit der Behandlung angesehen. Wir wollen den Patienten für die Behandlung gewinnen, dazu muss der Patient informiert und aufgeklärt werden, er muss ertüchtigt und beteiligt werden, damit er die Behandlung mitträgt. Das ist unheimlich wichtig. Nur mit Beratung und Aufklärung wird die Behandlung erfolgreich sein. Sie streben eine optimale gemeinsame Lösung mit Ihren Patienten an. Wie sieht das genau aus, wie muss man sich das vorstellen? Dr. Bühler: Wir besprechen mit dem Patienten die Befunde, also das, was wir objektiv diagnostizieren. Das legen wir dar. Der subjektive Wunsch des Patienten kann natürlich vom objektiven Befund abweichen. Der ist vielleicht wegen etwas ganz anderem gekommen, einem verfärbten Frontzahn zum Beispiel. Und ich habe das Loch im Backenzahn entdeckt und gesagt: Da müssen wir was machen. Wenn es diese Notwendigkeit Zahnarzt. Nach dem Studium der Zahnheilkunde in Tübingen mit anschließender Promotion und der Assistentenzeit bei der Bundeswehr hat sich Dr. Konrad Bühler in eigener Praxis in Eislingen niedergelassen. gibt, spricht man darüber, man geht aber auch auf den Frontzahn ein. Als Zahnarzt stellt man die Therapieansätze vor, zeigt Vor- und Nachteile auf, informiert über Alternativen und spricht natürlich auch die Kosten an. Das Ziel ist die gemeinsame, optimale und, wichtig, auch individuelle Lösung. Foto: Kleinbach Dr. Bühler: Damals war der mündige Bürger ein Ziel der Politik. Also ein Bürger, der sich beteiligt und der für sich selbst Verantwortung übernimmt, und das auch in seiner Gesundheitsversorgung. Zu der Zeit gab es in der Zahnmedizin einen Entwicklungssprung, es gab neue technische Entwicklungen, neue Verfahren und Materialien. Damit gab es sehr viel mehr Informations- und Erklärungsbedarf. Es ist eine schöne Anekdote, dass die damalige Sozialministerin Helga Solinger gerne die Kosten, die auf einem Heil- und Kostenplan ihres Mannes ausgewiesen waren, überprüft haben wollte. Das stimmt tatsächlich, und das war ein Ausgangspunkt für die Bürgerberatung, wie es damals hieß. Und es war im Grunde der Startschuss für die Zahnmedizinische Patientenberatung. Heute ist das eine Selbstverständlichkeit. Im Jahr 2014 wurde die Patientenberatungsstelle, die von den zwei zahnärztlichen Körperschaften, der KZV BW und der LZK BW getragen wird, neu organisiert. Was gab den Ausschlag? Welche Ziele haben Sie für die Patientenberatung ausgegeben? Dr. Bühler: Im Zentrum standen weiterhin unsere Leitlinien: fach- ZBW 2/2019 www.zahnaerzteblatt.de

Titelthema 19 Die Beratungen werden dokumentiert und auch evaluiert – schließlich muss die Qualität stimmen. Baden-Württemberg hatte bei der Entwicklung des gemeinsamen Erfassungssystems eine federführende Rolle. Wo war die Schwierigkeit, welche Effekte hat die einheitliche Erfassung? Dialog. Dr. Konrad Bühler, selbst Delegierter der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, erläutert Fakten und Hintergründe zur zahnmedizinischen Patientenberatung. lich und sozial kompetent, neutral, unabhängig, qualitätsgesichert, transparent, weisungsfrei, leicht zugänglich, kostenfrei. Und über allem die Maßgabe, dass die Zahnärzte beraten, weil sie die Fachleute in zahnmedizinischen Fragen sind. Das kann keiner so gut wie wir Zahnärztinnen und Zahnärzte. Es gab mittlerweile auch deutlich höhere Ansprüche an die Erfassung und Evaluation. Und nicht zu vergessen, dass damals mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands ein weiterer Player ins Spiel kam. Wir generieren keine Profite, bei uns gibt es keine Provisionen, wir sind nicht abhängig von Geldgebern. Die Unabhängigkeit in der Zahnmedizinischen Patientenberatung ist unser Alleinstellungsmerkmal, darauf muss man in aller Klarheit hinweisen. Hier bei den Zahnärzten ist das entkoppelt. Die Zweitmeinung wird nie vom behandelnden Zahnarzt abgegeben. Dr. Bühler: Nein, das ist nie der eigene, behandelnde Zahnarzt. Dazu verpflichtet uns unser Kodex. Der Patient kann sich frei orientieren und sich frei eine zweite Meinung einholen. Beratende Zahnärzte in der Zweitmeinung verpflichten sich – genauso wie die Gutachter – die Ratsuchenden nicht als Patienten anzunehmen. Wie viele Beratungszahnärzte stehen denn zur Verfügung? Und wie sind die Anforderungen? Dr. Bühler: Das sind 80 Kolleginnen und Kollegen in ganz Baden-Württemberg. Von den Beratungszahnärzten erwarten wir eine Grundkondition in der Berufserfahrung, in der Ausbildung, eventuell auch in einer gutachterlichen Tätigkeit. Sie müssen berufstätig sein als Zahnärztinnen und Zahnärzte, um ihre Erfahrungen aus dem Alltag einbringen zu können. Sie werden qualifiziert in Beratertrainings – da geht es beispielsweise um professionelle Gesprächsstrategien, aber auch um Deeskalationsstrategien, das muss man ja erst lernen, also die gemeinsame Basis herzustellen und zu sprechen und das Gleiche zu meinen. Die regelmäßigen Trainings müssen auch nachgewiesen werden. Foto: Stollberg Dr. Bühler: Die Schwierigkeit war, dass die Erfassung in allen Bundesländern komplett unterschiedlich war. Von der Strichliste bis hin zu Texten. Wichtig war, dass die Beratungsleistungen und die Ergebnisse vergleichbar werden und eine einheitliche Erfassungssystematik festlegt wird, also auch ein System entwickelt wird, eine EDV-Software, die allen geeignet erscheint. Man wollte einen angemessenen Dokumentationsaufwand, damit man das gut stemmen kann. Die Systematik konnte dann doch relativ schnell erarbeitet und in eine elektronische Erfassung überführt werden. Wir können jetzt die Dokumentationen sehr zeitnah auswerten, in Zahlen bringen, die Beratungen bewerten und die richtigen Fragen stellen und Schlüsse ziehen. Wir haben auch die Zufriedenheitswerte mit unserer Beratung und können gut dagegenhalten, wenn eine andere Organisation meint, uns pauschal kritisieren zu müssen. Das ist vor dem Hintergrund schnell entkräftet und mit Zahlen sachgerecht dargestellt, bundesweit, aber auch für ein einzelnes Bundesland wie Baden-Württemberg. Wenn durch die persönliche Untersuchung tatsächlich ein Mangel oder ein Behandlungsfehler nachweisbar ist, wie geht man damit um, wie wird das gelöst? Dr. Bühler: Der Grundansatz unserer Patientenberatung ist die Beratung vor der Behandlung. Also den Patienten vor der Behandlung aufzuklären, ihn zu informieren und zu unterstützen, eventuell eine Zweitmeinung einzuholen, damit eine gute Entscheidung getroffen werden kann. Bei strittigen Fragen, beispielsweise zu den Gebühren, oder auch bei vermuteten Behandlungsfehlern fungiert die Patientenberatungsstelle als Lotse. Das wird sehr ernst genommen, wir schalten dann die fachlich zuständigen Partner in unseren Körperschaften ein, um www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2019

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