FORTBILDUNGSFORUM Eine Initiative der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg Kursprogramm März/April 2016 Zahngesund Essen und Trinken Ann-Kristin Knop, Kirchzarten Kurs-Nr. 16FKM31207 € 125,– (für Zahnmedizinische Fachangestellte) Faires Miteinander im Team: Davon profitieren alle Petra C. Erdmann, Dresden Kurs-Nr. 16FKT21004 € 255,– (Zahnärztin/Zahnarzt) (für das Praxisteam) € 225,– (ZFA/Mitarbeiter/-in) 7 Fortbildungspunkte Gute Mitarbeiterinnen finden, gewinnen und halten Petra C. Erdmann, Dresden Kurs-Nr. 16FKZ21011 € 295,– (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 6 Fortbildungspunkte Gestern Kollegin – heute Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) Iris Karcher, Freiburg Kurs-Nr. 16FKM20409 € 225,– (für Zahnmedizinische Fachangestellte) Reparaturen im Festzuschuss-System Monika Barth, Freiburg Kurs-Nr. 16FKT10805 € 59,– (für das Praxisteam) 4 Fortbildungspunkte Der perfekte Neustart – Fit für den Wiedereinstieg Andrea Geugelin, Efringen-Kirchen Iris Karcher, Freiburg Kurs-Nr. 16FKM30408 € 195,– (für Zahnmedizinische Fachangestellte) 5 Tage-Intensiv-Workshop – Die richtige Honorarabrechnung für Einsteiger Manuela Hackenberg, Edingen-Neckarhausen Kurs-Nr. 16FKT19906 € 925,– (für das Praxisteam) 40 Fortbildungspunkte Der richtige Ton an der Rezeption Brigitte Kühn, Tutzing Kurs-Nr.: 16FKM20110 € 225,– (für Zahnmedizinische Fachangestellte) Die organisierte Rezeption Brigitte Kühn, Tutzing Kurs-Nr.: 16FKM20511 € 225,– (für Zahnmedizinische Fachangestellte) Die qualifizierte Assistenz in der Chirurgie und der Implantologie Marina Nörr-Müller, München Kurs-Nr.: 16FKM30512 € 235,– (für Zahnmedizinische Fachangestellte) März 9. März 11. März 12. März 14. März 16. März 17. April 18.-22. April 22. April 23. April 27. Infos: Fortbildungsforum Freiburg, Merzhauser Straße 114 –116, 79100 Freiburg Telefon 07 61 45 06 -1 60 oder -1 61, Telefax 07 61 45 06-4 60 www.ffz-fortbildung.de
Leitartikel 7 Begeistern für die Niederlassung Die Trends verfestigen sich: Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte nutzen die vielfältigen Optionen der Niederlassung und der flexiblen Berufsausübung. Sie favorisieren ein längerfristiges Angestelltenverhältnis, bevor sie eine Praxis gründen oder übernehmen. Lage und Größe des Objekts sind die wichtigsten Auswahlkriterien. Die Auslandstätigkeit erscheint vielen interessant. Gespräche in der Niederlassungsberatung belegen dies. Die Fragen sind gestellt: Was bedeutet das für die zahnmedizinische Versorgung in den Städten, in den Mittelzentren, auf dem Land? Vor welche Herausforderungen sehen sich die zahnärztlichen Körperschaften gestellt? Die Niederlassung ist der bedeutendste Schritt für jede junge Zahnärztin und jeden jungen Zahnarzt. Mit dem Examen in der Tasche sowie der notwendigen zweijährigen Vorbereitungszeit als Assistent stehen zur Existenzgründung wichtige Entscheidungen an: Praxisneugründung oder Übernahme einer bestehenden Praxis, Wahl des Niederlassungsortes, Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit, individuell bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeitwünschen, Selbständigkeit oder Anstellung. Die Zeit der jährlich steigenden Praxisgründungen ist Vergangenheit. Die absolute Anzahl der Praxen stagniert bzw. sinkt sogar leicht, dafür besteht der Trend zu größeren Einheiten, von vornherein verbunden mit der gedanklichen Option, sich bei wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmensführung personell durch Kolleginnen bzw. Kollegen zu verstärken. Auch hinsichtlich Zuschnitt und Lage müssen die Räumlichkeiten modernen wettbewerblichen Anforderungen genügen. Die zahnärztliche Praxisgründung in sehr kleinen Gemeinden hat an Attraktivität eingebüßt, zumal wenn größere Ortschaften mit schulischen und kulturellen Angeboten in erreichbarer Distanz gelegen sind. Gefährdet ist die flächendeckende zahnärztliche Versorgung aber nicht, da für die Bevölkerung in zumutbarer Entfernung ein umfassendes zahnmedizinisches Angebot zur Verfügung steht. Gerade die Einzelpraxen mit Assistenten bzw. Angestellten oder kleinere Berufsausübungsgemeinschaften sind ein Garant dafür, während größere Einheiten, wie z. B. die medizinischen Versorgungszentren, sich eher auf städtische Ballungszentren konzentrieren werden. Es ist unbestritten, dass sich viele ältere Praxisinhaber schwertun, einen Nachfolger zu finden, der später einmal ihre Praxis übernimmt. In ländlichen Regionen trifft dies noch eher zu. Die Gründe für das Nachwuchsproblem liegen auf der Hand: Die Gesetze bzw. Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, so stellten es auch die Teilnehmer des Bayerischen Fachärztetages fest, bieten dem Nachwuchs keine Verlässlichkeit. Die Politik der Regulierungen führt dazu, dass man bereits heute haarscharf an der Staatsmedizin entlangschrammt. Die zunehmenden Bürokratielasten sowie die Sanktionsmechanismen im Hinblick auf Budget und Degression spielen bei der Entscheidung gegen die eigene Praxisgründung ebenso eine entscheidende Rolle. Hinzu kommt der Mangel an qualifiziertem Assistenzpersonal. Medizinischen Versorgungszentren werden durch den Gesetzgeber gegenüber freiberuflichen Praxen ein- Foto: Corbis deutige Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Aufgabe der zahnärztlichen Körperschaften muss es sein, die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Niederlassung in eigener Praxis zu motivieren oder sie sogar zu begeistern. Die Chancen und Vorteile der freiberuflichen Praxistätigkeit müssen herausgehoben werden, wie z. B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Verdienstmöglichkeiten, die freie Einteilung der Arbeitszeit, die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Man kann hiermit nicht früh genug beginnen – und so vermitteln unsere zahnärztlichen Körperschaften bereits in ihrer Berufskundevorlesung für Examenssemester diese Botschaft, die in allen nachfolgenden Beratungsangeboten immer wieder aufgegriffen wird. Daneben dürfen wir nicht nachlassen, alle Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, welche die freie Berufsausübung in eigener Praxis behindern, sowie das Vertrauen, die Kreativität und die Individualität zerstören, vehement zu bekämpfen. Dipl.-Volkswirt Christoph Besters ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV BW. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 3/2016
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