Aufrufe
vor 2 Jahren

Angebote für den Praxisalltag

  • Text
  • Patienten
  • Zudem
  • Parodontitis
  • Schwangerschaft
  • Praxen
  • Foto
  • Menschen
  • Freiburg
  • Stuttgart
  • Prof
Ausgabe 2-3/2023

54_AMTLICHE MITTEILUNGEN

54_AMTLICHE MITTEILUNGEN ZBW_2-3/2023 www.zahnaerzteblatt.de WEITERBILDUNGSSTÄTTE Nach § 35 des Heilberufe- Kammergesetzes i. V. m.§§ 9 und 11 der Weiterbildungsordnung wurde folgendes Kammermitglied zur Weiterbildung ermächtigt: Oralchirurgie Dr. Eckard Kanz Talstraße 21 89584 Ehingen Die anerkennungsfähige Weiterbildungszeit beträgt gem. § 24 Abs. 1 und Abs. 3 der Weiterbildungsordnung 3 Jahre. Dr. Sabine Johann Obere St. Leonhard-Straße 26 88662 Überlingen Die anerkennungsfähige Weiterbildungszeit beträgt gem. § 24 Abs. 1 und Abs. 4 der Weiterbildungsordnung 2 Jahre. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGS- ORDNUNG DER LANDESZAHN- ÄRZTEKAMMER BADEN- WÜRTTEMBERG VOM 21.12.2022 Die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg hat am 03.12.2022 eine Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg beschlossen. Die Satzung kann auf der LZK-Webseite unter https:// lzk-bw.de unter Downloads/Satzungsänderungen aufgerufen und eingesehen werden. Hier der direkte Link: https://lzk-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Satzungsänderungen/VV_12_2022/Satzungstext_Änderung_Aufwandsentschädigungsordnung.pdf Die Satzung kann zudem während der Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen der Landeszahnärztekammer und den Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen, bis zum 13.03.2023 eingesehen werden. Die Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 12.12.2022, Az. 31-5415.3-005/0001 hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht. Stuttgart, den 21.12.2022 gez. Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER GEBÜHRENORDNUNG DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG VOM 21.12.2022 Die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg hat am 03.12.2022 eine Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg beschlossen. Die Satzung kann auf der LZK-Webseite unter https:// lzk-bw.de unter Downloads/Satzungsänderungen aufgerufen und eingesehen werden. Hier der direkte Link: https://lzk-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Satzungsänderungen/VV_12_2022/Satzungstext_Änderung_Aufwandsentschädigungsordnung.pdf Die Satzung kann zudem während der Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen der Landeszahnärztekammer und den Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen, bis zum 13.03.2023 eingesehen werden. Die Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 12.12.2022, Az.: 31- 5415.3-005/0001 hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht. Stuttgart, den 21.12.2022 gez. Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

ZBW_2-3/2023 www.zahnaerzteblatt.de 55_ZU GUTER LETZT Karikatur: Christian Möller, cloud-science.de IMPRESSUM IMPRESSUM _Herausgeber: Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg (LZK BW), Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart, und Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW), Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart, für das Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden- Württemberg Eine Einrichtung der KZV BW und LZK BW _Redaktion: Cornelia Schwarz (cos) (ChR, verantw.) E-Mail: cornelia.schwarz@izzbw.de Telefon: 0711/222 966-10 Gabriele Billischek (bi), E-Mail: gabriele.billischek@izzbw.de Telefon: 0711/222 966-14 Andrea Mader (am), Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg Telefon: 0711/228 45-29 E-Mail: mader@lzk-bw.de Dr. Holger Simon-Denoix (hsd), Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Telefon: 0711/78 77-229 E-Mail: holger.simon-denoix@kzvbw.de _Anschrift der Redaktion: Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg Heßbrühlstr. 7, 70565 Stuttgart Telefon: 0711/222 966-14 Telefax: 0711/222 966-21 E-Mail: info@zahnaerzteblatt.de _Redaktionsassistenz: Gabriele Billischek _Layout: Armin Fischer, Gabriele Billischek _Autoren*innen dieser Ausgabe: Dr. Alfred Büttner, Prof. Dr. Elmar Hellwig, Prof. Dr. Michael Korsch, Dr. Anne B. Kruse, Andrea Mader, Dr. Abdel-Karim Mamar, Alexander Messmer, Dr. Eberhard Montigel, Prof. Dr. Petra Ratka-Krüber, Guido Reiter, Cornelia Schwarz, Dr. Jan Wilz _Titelseite: Grafik: Adobe Stock/ntinai _Rubrik Titelthema: Abbildungen: Adobe Stock: DeepMeta, iiierlok_xolms; Armin Fischer _Verantwortlich für Amtliche Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg (KZV BW): Dr. Torsten Tomppert, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW), KdöR _Verantwortlich für Amtliche Mitteilungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW): Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg (LZK BW), KdöR _Hinweise: Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Bei Einsendungen an die Redaktion wird der vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung zugestimmt.Unaufgefordert eingegangene Fortbildungsmanuskripte können nicht veröffentlicht werden, da die Redaktion nur mit wissenschaftlichen Autoren vereinbarte Fort bildungsbeiträge veröffentlicht. Alle Rechte an dem Druckerzeugnis, insbesondere Titel-, Namens- und Nutzungsrechte etc., stehen ausschließlich den Herausgebern zu. Mit Annahme des Manuskripts zur Publikation erwerben die Herausgeber das aus schließliche Nutzungsrecht, das die Erstellung von Fort- und Sonderdrucken, auch für Auftraggeber aus der Industrie, das Einstellen des ZBW ins Internet, die Übersetzung in andere Sprachen, die Erteilung von Abdruckgenehmigungen für Teile, Abbildungen oder die gesamte Arbeit an andere Verlage sowie Nachdrucke in Medien der Herausgeber, die fotomechanische sowie elektronische Vervielfältigung und die Wiederverwendung von Abbildungen umfasst. Dabei ist die Quelle anzugeben. Änderungen und Hinzufügungen zu Originalpublikationen bedürfen der Zustimmung des Autors und der Herausgeber. Bei Änderungen der Lieferanschrift (Umzug, Privatadresse) wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung Ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer _Bezugspreis: Jahresabonnement inkl. MwSt. € 60,- Einzelverkaufspreis inkl. MwSt. € 7,50 Bestellungen werden von der W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Bezugszeitraumes. Für die Mitglieder der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. _Druck: W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG Augsburger Straße 722, 70329 Stuttgart Stefan Leicht, Tel. 0711 3272-232 E-Mail: stefan.leicht@kohlhammerdruck.de www.kohlhammerdruck.de ISSN: 0340-3017

Ausgaben des Zannärzteblatt BW

© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz