44_NAMEN UND NACHRICHTEN ZBW_2-3/2023 www.zahnaerzteblatt.de Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner an, die sich nach zwei Amtsperioden nicht mehr zur Wahl stellten. kvbw Foto: kvbw Dr. Doris Reinhardt, Dr. Karsten Braun KV BW NEUE VORSITZENDE GEWÄHLT Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KVBW haben den Orthopäden, Unfallchirurgen und Medizinrechtler Dr. Karsten Braun aus Wertheim im Main-Tauber-Kreis zum neuen Vorstandsvorsitzenden der KVBW gewählt. Seine Stellvertreterin wurde die Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. Doris Reinhardt aus Friesenheim im Ortenaukreis. Der neue Vorstandsvorsitzende forderte bessere Rahmenbedingungen für die ärztlichen und psychotherapeutischen Niedergelassenen in Baden-Württemberg. In seiner Bewerbungsrede kritisierte Dr. Braun die Abschaffung der Neupatientenregelung und plädierte dafür, auch für die Niedergelassenen die finanziellen Unterstützungspakete, die es für die Krankenhäuser gibt, bereitzustellen. Er betonte, dass er den baden-württembergischen „Sonderweg“ mit der Ausbudgetierung der Haus- und Kinderärzte und dem Ausbau der förderungswürdigen Leistungen weitergehen wolle. „Das Geld muss der Leistung folgen und deshalb brauchen wir perspektivisch ein anderes Honorarsystem, die Selektivverträge zeigen, wie es gehen könnte.“ Kritisch äußerte sich der neue KV-Chef zum eingeschlagenen Weg bei der Digitalisierung. Er forderte einen „vollständigen Neustart mit softwarebasierten Systemen statt Konnektoren“. Seine Stellvertreterin Dr. Doris Reinhardt betonte den Stellenwert der ambulanten Versorgung: „Wir sind für unsere Patienten 24/7 da, deshalb fordern wir von Seiten der Politik mehr Verlässlichkeit und die stärkere Einbindung. Für alle Entscheidungen muss gelten: Nicht ohne uns.“ Die beiden vertreten die Interessen der rund 23.500 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg. Sie treten die Nachfolge von Dr. Lea-Mittelstandspreis 2023 SOZIALES ENGAGEMENT 99 Prozent aller baden-württembergischen Unternehmen zählen zum Mittelstand – und viele davon engagieren sich selbstverständlich für die Region, für andere, für die Umwelt. Genau dafür bedanken sich Caritas, Diakonie und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg auch 2023 zum 17. Mal mit der begehrten Lea-Trophäe. Denn gemeinnütziges Engagement ist nicht nur nicht selbstverständlich. Es hält unsere Gesellschaft zusammen und bildet die Triebfeder für ein lebenswertes Baden-Württemberg von morgen. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Nicole Hoffmeister- Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst, Diözese Rottenburg-Stuttgart, Erzbischof Stephan Burger, Erzdiözese Freiburg, sowie den Landesbischöfen Ernst-Wilhelm Gohl, Evangelische Landeskirche Württemberg, und Prof. Dr. Heike Springhart, Evangelische Landeskirche Baden. Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten kostenlos bewerben. Voraussetzung ist eine Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation: z. B. einem Verein, einer Schule, einem Wohlfahrtsverband etc. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023. Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.lea-mittelstandspreis.de. Lea Deutsche Cleft Kinderhilfe 20-JÄHRIGES JUBILÄUM Foto: cleft Bereits seit 2002 setzt sich der Freiburger Verein Deutsche Cleft Kinderhilfe e. V. sich dafür ein, dass Kinder mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten („Spaltkinder“) Zugang zu einer sicheren, qualifizierten und umfassenden Behandlung bekommen. Mehr als 70.000 Operationen in 17 Ländern weltweit sind die Erfolgsbilanz der zwanzigjährigen Vereinsgeschichte. Dahinter stehen tausende Kinder- und Familienschicksale, ein verlässliches Netz einheimischer Behandlungsteams – und die Unterstützung tausender Mitstreiter*innen. Jedes Jahr werden weltweit etwa 250.000 Kinder mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte geboren. Ohne Behandlung leiden „Spaltkinder“ ein Leben lang unter den Folgen der angeborenen Fehlbildung. Die betroffenen Kinder können nicht richtig essen und trinken, wegen ihrer unklaren Aussprache werden sie stigmatisiert, wegen ihres Aussehens ausgegrenzt. Eine Operation für nur 300 Euro gibt diesen Kindern eine Perspektive – und rettet manchmal sogar Leben. Weitere Informationen unter www.spaltkinder.org. cleft/IZZ Herbert-Lewin-Preis AUSSCHREIBUNG BEGONNEN Die Ausschreibung für den Herbert-Lewin-Preis 2023 hat begonnen. Mit dem Forschungspreis werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, die sich mit der Aufarbeitung der Geschichte von Ärzt*innen in der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen. Die nunmehr neunte Preisvergabe wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) getragen. An der Ausschreibung teilnehmen können Ärzt*innen, Zahnärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen als Einzelpersonen. Aber auch Kooperationen oder Gemeinschaften von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen, Studierende der Zahn- oder Humanmedizin sowie Wissenschaftler an zahn- und humanmedizinischen Fakultäten oder medizinhistorischen Instituten können sich bewerben. Einsendeschluss ist der 16. Juni 2023. Weitere Informationen bei der Bundesärztekammer, E-Mail: HerbertLewin- Preis2023@baek.de. IZZ
ZBW_2-3/2023 www.zahnaerzteblatt.de 45_PRAXIS Foto: Fotolia/ibreakstock Alles Wichtige auf einen Blick! AMALGAMABSCHEIDER Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UMBW) führte die Gewerbeaufsicht im Jahr 2021 eine Fragebogenaktion zur „Überprüfung von Amalgamabscheidern“ in Zahnarztpraxen durch. In der Zwischenzeit liegen die guten Überprüfungsergebnisse vor, die die zahlreichen Anstrengungen der Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg eindeutig bestätigen. Nichtsdestotrotz weist das UMBW auf die folgenden Optimierungspunkte hin: Insbesondere bei Praxisübergaben sollte darauf geachtet werden, dass die Unterlagen zum Amalgamabscheider und der Entsorgung der Amalgam-Abfälle der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger übergeben werden. Bei der Neueröffnung von Praxen oder bei neu gekauften Behandlungseinheiten ist die Anzeige vor der ersten Inbetriebnahme der Abscheider bei der zuständigen Wasserbehörde zu beachten. Beim Versand der Amalgam-Abfälle über beispielsweise einen Paketdienst sind die Bestimmungen der AbfAEV einzuhalten. ALLGEMEINES An einem zahnärztlichen Behandlungsplatz, an dem Amalgam in der Abwasserfracht anfallen kann, ist ein Amalgamabscheider erforderlich. Der Abscheider kann einzeln in jeder Behandlungseinheit verbaut sein oder es gibt auch die Möglichkeit, das Abwasser der Behandlungseinheiten über einen zentralen „Sammel-Abscheider“ zu führen. SONDERFALL Fällt an einem oder mehreren Behandlungsplätzen kein Amalgam im Abwasser an (z. B. KFO-Praxis, Prophylaxe-Behandlungsraum), kann mit Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde im Stadt- oder Landkreis auf einen entsprechenden Amalgamabscheider verzichtet werden. ZULASSUNG Der Amalgamabscheider muss bauartzugelassen sein (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin). ANZEIGE Bauartzugelassene Amalgamabscheider müssen von der Praxisinhaberin bzw. vom Praxisinhaber bei der zuständigen unteren Wasserbehörde im Stadt- oder Landkreis angezeigt werden (z. B. Amt für Umweltschutz). Die Anzeige hat vor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen (z. B. Abscheider-Austausch) zu erfolgen. ANFORDERUNGEN Amalgamabscheider müssen einen Abscheidewirkungsgrad von mindestens 95 Prozent der Amalgamfracht aufweisen. Die Wartung an Amalgamabscheidern hat entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung und der Herstellerangaben (Gebrauchsanweisung) zu erfolgen (Dokumentation in Form eines Wartungsbuches). Vor Inbetriebnahme und in Abständen von nicht länger als 5 Jahren sind Amalgamabscheider durch eine hierfür befähigte Person (z. B. vom Hersteller, Depot) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (Dokumentation in einem Prüfbericht, der Prüfbericht wird dann im Wartungsbuch des Amalgamabscheiders abgelegt). ENTSORGUNG Das abgeschiedene Amalgam ist fachund sachgerecht gemäß Abfallrecht zu entsorgen und der Entsorgungsnachweis in Form eines Übernahmescheins ist mindestens drei Jahre lang aufzubewahren. PRAXIS-HANDBUCH Die für die Anzeige und den Betrieb eines Amalgamabscheiders erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Homepage der LZK BW in der Online-Version des PRAXIS-Handbuchs unter https:// lzk-bw.de wie folgt: „ZAHNÄRZTE“ >>> unter der Rubrik „Praxisführung“ auf das „PRAXIS-Handbuch“ >>> in der rechten Sidebar auf „PRAXIS-Handbuch (Online-Version)“ >>> Schaltfläche „3.1 Qualitätssicherung: Anhang“ >>> „3.1.5 Formulare“ >>> „3.1.5.6 Entsorgung“. Ihre LZK-Geschäftsstelle
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