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Ausgabe 2-3/2023

28_BERUFSPOLITIK

28_BERUFSPOLITIK ZBW_2-3/2023 www.zahnaerzteblatt.de Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland EINE FRAGE DER FINANZIERUNG Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt werden. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor. Bei der Neuausrichtung ist es ein zentrales Anliegen, die UPD in eine „dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur“ zu überführen. Darauf haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag verständigt. Verbraucherschützer*innen kritisieren das Vorhaben und zweifeln an der Unabhängigkeit. Auch die Vertreterversammlung der KZV Baden-Württemberg positionierte sich gegen den Gesetzesentwurf. Foto: UPD/Ausserhofer Eine Frage der Finanzierung. Die geplante Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland soll anteilig von den Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen finanziert werden. Verbraucherschützer*innen kritisieren die Pläne der Regierung. DEBATTE Eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland wurde schon in der letzten Legislaturperiode diskutiert. Die Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag stellte bereits im Dezember 2020 in einem Antrag (Drucksache 19/25382) die Forderung nach der Gründung einer Patientenstiftung. Sie kritisierten „die Ausschreibung und die mit Billigung der Großen Koalition und der Bundesregierung erfolgte Vergabe 2015 an ein überwiegend als kommerzielles Callcenter tätiges Unternehmen”, das der „UPD schweren Schaden zugefügt und viele Negativschlagzeilen erzeugt” habe. Patient*innen müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei. Sozialdemokraten, Grüne und Liberale haben denn auch im Koalitionsvertrag festgehalten: „Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.“ FINANZIERUNG Nicht weiter ausgeführt wurde, was unter „staatsfern und unabhängig“ zu verstehen ist und insbesondere, wie sich die Finanzierung der Struktur der künftigen Patientenberatung gestaltet. In ihrem Antrag forderten die Grünen 2020 noch „eine verlässliche und von den gesetzlichen Krankenkassen unabhängige Finanzierung der Patientenstiftung”. Im vorgelegten Referentenentwurf zur Reform der UPD des Bundesministeriums für Gesundheit ist nun jedoch eine von den Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen getragene Finanzierung vorgesehen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkas-

ZBW_2-3/2023 www.zahnaerzteblatt.de 29_BERUFSPOLITIK sen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) lehnen dies einstimmig ab. „Die politisch gewollte ergänzende Beratung durch die UPD stellt […] eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar und ist folglich aus Steuermitteln zu finanzieren“, so der GKV-SV. Der PKV-Verband sieht in der Patientenberatung eine „versicherungsfremde Leistung“ und hat ein Rechtsgutachten zur geplanten Finanzierung in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Schluss, dass die Zwangsfinanzierung verfassungswidrig sei: „Die PKV ist aber nicht verantwortlich für die Finanzierung von Kosten, die durch Beratung ggf. auch zugunsten von gesetzlich Versicherten entstehen.” Die „Zwangsfinanzierung” greife unzulässig in die Berufsfreiheit der Versicherungsunternehmen ein. Gleichzeitig jedoch erklärte sich die PKV prinzipiell zur Fortsetzung ihres seit 2011 bestehenden freiwilligen UPD-Engagements bereit. Auch beim Bundesverband der Verbraucherzentralen stößt der Vorschlag auf Unverständnis, seien es doch die GKV- und PKV-Organisationen, die häufig Auslöser von Beschwerden und Beratungsanliegen von Patient*innen seien. (UN-)ABHÄNGIGKEIT? Dem Stiftungsrat sollen laut Referentenentwurf folgende Mitglieder angehören: • die oder der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patient*innen; • vier ehrenamtliche Vertreter*innen von Patientenorganisationen, die keine Vertreter*innen als Mitglieder in den Stiftungsvorstand entsenden • zwei Mitglieder des Deutschen Bundestags; • je ein*e Vertreter*in des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und • je ein*e Vertreter*in des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. Die Verbraucherschützer*innen sehen die Unabhängigkeit der künftigen Stiftung nicht gewährleistet, wenn neben den vorgesehenen Vertreter*innen von Patientenorganisationen auch Vertreter*innen aus Politik und Krankenkassen im Stiftungsrat die Geschicke der Stiftung leiten. Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) Haben Sie Fragen zur Zahnund Mundgesundheit? Rufen Sie uns gebührenfrei an. Jeden Montag, Mittwoch und Freitag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Hotline 0800 - 47 47 800 kostenfrei Allgemeine Patientenberatung Unsere Experten freuen sich auf Ihren Anruf! Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg Albstadtweg 9 | 70567 Stuttgart Tel. 0800 -14 24 340 Individuelle Patientenberatung Mo.-Do. 08:00 -15:30 Uhr Freitag 08:00 -13:00 Uhr info@zpb-bw.de kostenfrei positionierte sich im November 2022 gegen die UPD-Reform: „Die Zusammensetzung des Stiftungsrates ist das Gegenteil von ‚staatsfern’, die Finanzierung über die GKV (15 Mio. Euro) und PKV (1 Mio. Euro) sicherlich nicht als unabhängig zu bezeichnen.“ Neutralität und Unabhängigkeit seien unabdingbar für eine effiziente und glaubhafte Patientenberatung, wie die jährlich zusammengeführten Erfahrungen und Ergebnisse in den von Kammern und KZVen getragenen zahnmedizinischen Patientenberatungsstellen in den Ländern und vor allem in Baden-Württemberg zeigten, so die Antragsteller*innen. HINTERGRUND Der Reformvorschlag wurde im Dezember vergangenen Jahres vom Bundeskabinett angenommen. Innerhalb des Übergangsjahres 2023 soll die Überführung der UPD in eine Stiftung erfolgen, das Gesetz also 2024 greifen. Nachdem 2016 der kommerzielle Gesundheitsdienstleister Sanvartis den Zuschlag für die Beratung bekommen hatte, hatte der Bundesrechnungshof im Sommer 2020 unwirtschaftliche Mittelverwendungen angemahnt. Der Vertrag mit Sanvartis lief Ende 2022 aus. Mit der gesetzlichen Neuregelung wird eine Neuausschreibung hinfällig. Alexander Messmer In allen Fragen der Zahn- und Mundgesundheit Gut beraten. Die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden- Württemberg bietet Beratungen auch online an. INFO Abbildung: Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg Über die zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg können sich die Patient*innen individuell und kostenfrei beraten lassen und eine neutrale und unabhängige Zweitmeinung (persönlich und online) einholen. Zusätzlich übernimmt sie eine Lotsenfunktion zu weiteren Ansprechpartner*innen, wenn Sachverhalte weiterer Klärung bedürfen. Als staatsferne und von den Selbstverwaltungsorganen eingerichtete Institution bewährt sich das Modell der regionalen Beratung bereits seit 30 Jahren. Zur Terminvereinbarung für eine individuelle Patientenberatung und zur Onlineberatung steht die Geschäftsstelle jeden Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr telefonisch und online zur Verfügung. Die Experten der Allgemeinen Patientenberatung zu allen Fragen der Zahn- und Mundgesundheit stehen den Patient*innen mit neuen Beratungszeiten zur Verfügung. Die Allgemeine Patientenberatung ist montags, mittwochs und freitags von 14 bis 17 Uhr telefonisch erreichbar. Ein neu gestalteter Flyer macht auf die neuen Beratungszeiten aufmerksam.

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