10_TITELTHEMA ZBW_2-3/2023 www.zahnaerzteblatt.de Behördliche Begehungen nach dem Strahlenschutzrecht KONSTRUKTIVE GESPRÄCHE MIT DER KAMMER IM VORFELD Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Aufsichtsprogramm festgelegt, dass Zahnarztpraxen, die eine DVT-Röntgeneinrichtung betreiben, ab 2023 gemäß Strahlenschutzrecht durch das zuständige Regierungspräsidium begangen werden können. Nun ist man geneigt zu fragen, wie viele behördliche Begehung man als Praxisinhaber*in noch über sich ergehen lassen muss. So langsam reicht es an Belastungen für die Zahnarztpraxen! Wir haben mit dem Röntgenreferenten der LZK BW, PD Dr. Dirk Schulze, über die neuen behördlichen Begehungen gesprochen und ihn gefragt, ob hier tatsächlich Handlungsbedarf besteht und mit welchen Maßnahmen die Kammer die Kollegenschaft unterstützt. betreiben, eine alle sechs Jahre wiederkehrende Begehung nach Strahlenschutzverordnung vor. Fachlich gesehen besteht sicherlich ein gewisser Handlungsbedarf z. B. bezüglich der technischen Durchführung, der dabei auftretenden Strahlenexposition und auch der Dokumentation. Die genannten Punkte sind aber auch schon zu großen Teilen Gegenstand der Prüfungen durch die Zahnärztliche Stelle und daher stellt sich für mich die Frage, inwiefern die Ergebnisse dieser Begehungen einen Benefit für die Betreiber und für die Patienten darstellen. Auf der anderen Seite sollte aber auch hervorgehoben werden, dass die Aufsichtsbehörden in Baden- Württemberg im Vorfeld sehr konstruktive Gespräche mit allen Vertretern der Kammer und auch der Zahnärztlichen Stelle geführt haben. Was raten Sie Kolleginnen und Kollegen, die die Inbetriebnahme einer neuen DVT- Röntgeneinrichtung im kommenden Jahr planen? Die Kammer – Ihr Partner. Gemäß ihrem Motto ist die Kammer und insbesondere der Röntgenreferent nicht untätig geblieben und hat bereits im Vorfeld der Begehungen in Gesprächen mit den Behörden einige gangbare und pragmatische Lösungen für die Praxen erreichen können. ZBW: Wie stehen Sie zu den neuen Begehungen nach Strahlenschutzrecht? Lassen sich diese Begehungen sachlich und fachlich begründen? Dr. Schulze: Eine sachliche Begründung besteht schon allein in der Forderung der EURATOM-Richtlinie (sogenannte „Grundnorm im Strahlenschutz“), wonach die Mitgliedsstaaten ein Aufsichtsprogramm etablieren müssen. Die von den Aufsichtsbehörden vorgenommene Kategorisierung entlang des Gefährdungspotenzials sieht nun für Zahnarztpraxen, die DVT-Röntgeneinrichtungen Foto: privat Sie sollten sich von einer „drohenden“ Begehung nicht abschrecken lassen. Ganz im Gegenteil: Viele in der Vergangenheit offene oder auch ungeklärte Sachverhalte konnten für die Praxen vorteilhaft geklärt werden. Sofern sich im Vorfeld einer Beschaffung oder Installation Unklarheiten aufdrängen, sollten die Kolleginnen und Kollegen sich bei der zuständigen Zahnärztlichen Stelle oder beim zuständigen Regierungspräsidium melden. Gerade die Organisation des Strahlenschutzes in der Praxis ist je nach Konstellation ein neuralgischer Punkt. Probleme sollten daher transparent kommuniziert werden, dann liegen die Lösungen schnell auf der Hand. Ich kann als Leiter der Zahnärztlichen Stelle nur ausdrücklich betonen, dass alle Sachbearbeiterinnen und Fachreferenten gern mit Rat und Tat zur Seite stehen und damit das eigentliche Anliegen der Qualitätssicherung mit Leben füllen. „Die Kammer – Ihr Partner“. Gemäß ihrem Motto sind die Kammer und insbesondere Sie als Röntgenreferent nicht untätig geblieben. Mit wem und welchen Behörden haben Sie im Vorfeld ge-
ZBW_2-3/2023 www.zahnaerzteblatt.de 11_TITELTHEMA sprochen und was genau konnten Sie erreichen? Konkrete Gespräche habe ich zunächst mit dem Regierungspräsidium Freiburg geführt, diese haben sich hauptsächlich um die Arbeitsabläufe beim Röntgen in Zahnarztpraxen gedreht. Im Herbst 2022 wurden diese Inhalte dann in einem Workshop vertieft, dieser fand auf der gemeinsamen Fachdienstbesprechung des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der Regierungspräsidien statt. Als Ergebnis dieses Workshops wurde mit Hilfe meiner fachlichen Beratung eine Checkliste für die anstehenden Begehungen erarbeitet. Natürlich haben sich bei dieser Gelegenheit auch für mich sehr aufschlussreiche Diskussionen und Einblicke in die Denk- und Arbeitsweisen von Behörden ergeben. Einige Fragen haben mich durchaus überrascht, z. B. ob man unabsichtlich eine DVT-Untersuchung auslösen kann. Kontrovers diskutiert wurde andererseits das aus Sicht des UM erforderliche Vorliegen einer Arbeitsanweisung, was ich mit dem Verweis auf die inzwischen sehr ausführlichen Betriebshandbücher kategorisch abgelehnt habe. Natürlich war die Erstellung dieser Checkliste kein Wunschkonzert, jedoch ist erkennbar, dass die aus der Perspektive der Aufsichtsbehörden prioritären Aspekte deutlich hervortreten. Und an dieser Stelle sei daher noch einmal klar betont: Die innerbetriebliche Organisation des Strahlenschutzes steht absolut im Vordergrund. Als weitere Hilfestellung hat die Kammer mit Ihnen als Referent vier kostenlose Online-Webinare angeboten. Wie lautet Ihr Resümee der Online-Webinare? Straffe Organisation, gute Koordination und technische Durchführung durch die Abteilung Praxisführung der LZK, dafür gebührt den Verantwortlichen noch einmal ein herzlicher Dank. Zwischen dem Tag, an dem wir die Veranstaltungen geplant haben, und dem ersten Webinar lagen fünf Wochen, das kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Begehung. Zahnarztpraxen, die eine DVT-Röntgeneinrichtung betreiben, können ab 2023 durch das zuständige Regierungspräsidium begangen werden. war enorm und viele Teilnehmer haben sich für die Informationsveranstaltung bedankt. Denken Sie, die Kollegenschaft ist jetzt optimal vorbereitet oder bedarf es weiterer Schulungsmaßnahmen im kommenden Jahr? Da schlagen schon zwei Herzen in meiner Brust. Natürlich würde ich mir wünschen, dass mittels der Webinare schon ein Maximum an Informationen transportiert werden konnte und für viele teilnehmende Praxen trifft dies bestimmt auch zu. Aber man muss das auch realistisch betrachten: Bildgebung ist nur ein kleiner Teil der zahnmedizinischen Berufsausübung, wenngleich wir ohne dieses diagnostische Tool kaum arbeiten könnten. Deshalb ergeben sich ja so häufig organisatorische Defizite, auch wenn ich immer wieder betone, dass man die erforderlichen Strukturen nur einmal richtig aufsetzen muss. Dies wird jedoch auch durch die vorherrschende Personalfluktuation erheblich beeinflusst, und daher denke ich, dass es in etlichen Praxen einfach mehr Zeit, Schulung, Beratung und anderer Hilfestellungen bedarf, um diese Herausforderung zu meistern. Letztlich kann ich jedoch resümieren, dass die erfolgten Schulungen zu einer auch positiven Sensibilisierung geführt haben und dies eingedenk des doch eher unangenehmen Hintergrunds. Welche Hilfsmittel wurden der Kollegenschaft seitens der Kammer noch zur Verfügung gestellt und wo sind diese abzurufen? Eine ausführliche Übersicht zu den von den Aufsichtsbehörden genannten Punkten findet sich im PRAXIS-Handbuch, dort wird auch auf diverse hilfreiche Formulare und Vorlagen verwiesen. In Abhängigkeit vom Kenntnisstand werden diese Inhalte angepasst und entsprechend erweitert. Hervorzuheben ist auch die fachliche Beratung durch die Landeszahnärztekammer (Abteilung Praxisführung) und die Bezirkszahnärztekammern (Zahnärztliche Stellen). Wie würden Sie deren Part beschreiben? Der Abteilung Praxisführung der LZK obliegen ja alle personenbezogenen Fragen, also wer braucht welche Nachweise (Fachkunde, Kenntnisse) und sind diese überhaupt aktuell. Das ist natürlich ein ganz wichtiger Punkt und der sollte ganz oben auf meiner persönlichen Liste zur Vorbereitung stehen (Unter uns: der steht auf allen Listen ganz oben). Bei allen gerätebezogenen Fragen wendet man sich an die Zahnärztlichen Stellen in den Bezirkszahnärztekammern. Alle Sachbearbeiterinnen stehen in den Startlöchern, sind auf Fragen zu erforderlichen Unterlagen vorbereitet und werden Ihnen gern weiterhelfen. Foto: Prof. Dr. Schulze Wie war die Resonanz und wie viele der betroffenen Praxen konnten Sie erreichen? Unter Berücksichtigung des o. g. Zeitfensters haben wir mit insgesamt 631 aktiven Teilnehmern eine tolle Resonanz erzielt und es konnte etwa die Hälfte aller betroffenen Praxen erreicht werden. Es wurden natürlich viele Fragen gestellt, die meisten habe ich – sofern möglich – direkt live beantwortet. Das Feedback Erwägen Sie ein ähnliches Angebot wie die Hygiene-Beratung – eine DVT-Strahlenschutz-Beratung, die vor Ort bzw. online in den Praxen die Kolleginnen und Kollegen informiert und gezielt vorbereitet? Darüber wurde und wird diskutiert, eine Beratung vor Ort kann ich mir derzeit noch nicht vorstellen, online ist das sicherlich wesentlich leichter zu realisieren. Was passiert mit den Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Online-Webinaren? Derzeit werden die Fragen analysiert und gebündelt, danach werde ich alle verbliebenen Fragenkomplexe so präzise wie möglich beantworten und schließlich werden diese dann als FAQ auf der LZK- Webseite veröffentlicht. Die Fragen stellte Andrea Mader
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