58_PRAXIS ZBW_1/2023 www.zahnaerzteblatt.de Der GOZ-Ausschuss der LZK BW informiert ZEITGEMÄßE PAR-THERAPIE IN DER GOZ? Die im Jahr 2020 von der European Federation of Periodontology (EFP) veröffentlichte S3-Leitlinie „Treatment of Stage I – III Periodontitis“ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGPARO) an die Konditionen des deutschen Gesundheitswesens angepasst. Aufbauend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der S3-Leitlinie erging im April 2021 im Bewertungsausschuss der Beschluss über die Neubeschreibung, Bewertung und Strukturierung der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Parodontitisbehandlung nach der S 3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGPARO), die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen folgt und damit neue Qualitätsstandards setzt, muss selbstverständlich auch privatversicherten Patienten zur Verfügung stehen. Viele der neuen Gebührenpositionen im BEMA können nicht den bekannten und nun veralteten GOZ-Positionen zugeordnet werden. IMPLEMENTIERUNG IN DIE GOZ In Anlehnung an die PAR-Richtlinie und die neuen Abrechnungspositionen im BEMA hat das Beratungsforum GOZ (BZÄK, PKV und Beihilfe) am 14.12.2022 mehrere Analogpositionen konsentiert. Bei der Liquidation dieser Positionen kann eine Erstattung für den Patienten zugesichert werden. Darüber hinaus hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg beispielhaft weitere Analogpositionen zur Berechnung von PAR-Leistungen beim Privatpatienten, die nicht im Beratungsforum abgestimmt wurden, zusammengestellt. Die konsentierten Positionen von BZÄK, PKV und Beihilfe erscheinen in der Tabelle rot markiert, die Empfehlungen der LZK BW sind schwarz markiert. Die fachliche Bewertung zeigt, wie groß die Lücken in der seit 2012 gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind. Diese Aufstellung ist auch im GOZinform auf der Homepage der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg veröffentlicht unter https://bit.ly/3uOU6Xr. Foto: Adobe Stock/Марина Демешко STANDPUNKT DER POLITIK In einer Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11.5.2022 wurde vom Abgeordneten Stephan Pilsinger (CDU/ CSU) mit dem Verweis auf die neue Parodontitis-Behandlungsstrecke gefragt, aus welchen Gründen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die GOZ nicht analog zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab für Zahnärztliche Leistungen (BEMA) weiterentwickelt, obwohl dies im Sinne des Patientenschutzes und der Patientenversorgung nach Auffassung der einschlägigen zahnärztlichen Verbände und Patientenverbände dringend notwendig wäre. Das BMG gab zur Antwort, dass für die Sicherstellung einer leitliniengerechten Versorgung eine Anpassung der GOZ nicht erforderlich sei, da nicht im Gebührenverzeichnis der GOZ enthaltene Leistungen über den Weg der Analogabrechnung in Rechnung gestellt werden können. BERECHNUNGSEMPFEHLUNG Um den Privatpatienten gegenüber dem Kassenpatienten nicht einem Wettbewerbsnachteil auszusetzen, empfehlen sowohl die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als auch die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) die Analogberechnung von nicht in der GOZ beschriebenen Behandlungsmaßnahmen der parodontalen Behandlungsstrecke nach der S3-Leitlinie. Darüber hinaus sei auf die wissenschaftliche Stellungnahme der DGPARO vom Oktober 2022 zur gebührenrechtlichen Einordnung der durch die Leitlinie empfohlenen PAR-Maßnahmen in der aktuellen GOZ hingewiesen. Dies Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der BZÄK unter https://bit. ly/3FqWU1S. Autorenteam des GOZ-Ausschusses der LZK BW
ZBW_1/2023 www.zahnaerzteblatt.de 59_PRAXIS Leistung PAR Honorar GKV AOK Analogposition Honorar GOZ bei 2,3fachen Leistungsfaktor PSI mehr als 2 x jährlich BEMA 04 € 14,37 4005a € 10,35 Parodontalstatus m.Staging/Grading BEMA 4 Aushändigung Formblatt an Patient auf Wunsch € 51,70 8000a 4030a € 64,68 € 4,53 Aufklärungs- und Therapiegespräch BEMA ATG € 33,54 2110a € 41,26 Patientenindividuelle Mundhygieneaufklärung BEMA MHU € 53,90 Ä 15 a 6020 a € 40,22 € 46,57 Antiinfektiöse Therapie, einwurzelig, BEMA AIT a € 14,37 3010a € 14,23 Antiinfektiöse Therapie, mehrwurzelig, BEMA AIT b € 31,14 4138a € 28,46 Befundevaluation BEMA BEV € 38,33 5070a € 51,74 Unterstützende PAR-Therapie Mundhygienekontrolle BEMA UPT a € 21,56 1000a € 25,87 Unterstützende PAR-Therapie Subgingivale Instrumentierung, einwurzelig, BEMA UPT e Unterstützende PAR-Therapie Subgingivale Instrumentierung, mehrwurzelig, BEMA UPT f € 5,99 0090a € 7,76 € 14,37 2197a € 16,82 Unterstützende PAR- Therapie Untersuchung d. Parodontalzustandes BEMA UPT g € 38,33 6020a € 46,57 Grundlage der Aufstellung ist die Punktwerttabelle der KZV BW (Stand 4/2022), PW AOK KCH/PAR 1,1978. Hinweis: Der PW der BP/BW beträgt 1,3027, der PW der BG 1,36. rot markiert = konsentierte Gebührenpositionen von BZÄK, Beihilfe und PKV-Verband schwarz markiert = empfohlene analoge Gebührenpositionen LZK BW
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