42_BERUFSPOLITIK ZBW_1/2023 www.zahnaerzteblatt.de Vertreterversammlung der BZK Stuttgart FACHKRÄFTEMANGEL EINES DER GRÖSSTEN PROBLEME Bereits wiederholt konnte die BZK Stuttgart mit ihrer Vertreterversammlung nicht im Stuttgarter Zahnärztehaus tagen, was die Vorstandschaft ausdrücklich bedauerte. Anderweitige Raumvergaben verhinderten das traditionelle Tagen an gewohnter Stelle. Auf den äußerst konstruktiven Sitzungsverlauf hatte dies jedoch keinen Einfluss: Gewohnt eloquent trug der Vorstand seine Berichte vor und gab der Vertreterversammlung in vielerlei Richtung wertvolle Impulse. „Schluss mit der Ausbeutung zahnärztlicher Praxen“, dies waren nicht nur die Anfangsworte Dr. Eberhard Montigels, Vorsitzender der BZK Stuttgart, sondern auch die des Leitantrags aus Baden-Württemberg zur Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer. Diese Forderung wurde am Ende zur Resolution der gesamten Bundesversammlung und erfuhr eine einstimmig Verabschiedung. Damit verbunden ist die deutliche Aufforderung an die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für zahnärztliche Praxen zu verbessern und nicht kontinuierlich zu verschlechtern. Dabei spielen vor allem Themen wie Inflationsraten, mangelndes Fachpersonal, ein seit 35 Jahren unveränderter GOZ-Punktwert und ein budgetierter BEMA eine wesentliche Rolle. „Ich kenne keinen anderen Gesundheitsbereich, der durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) so stark und anhaltend mit einem Spardiktat überzogen wird wie wir“, so der BZK- Vorsitzende in seiner Rede. Weiter berichtete der Vorsitzende Dr. Montigel über die sehr gut besuchten verschiedenen Veranstaltungen der BZK und die gute Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer (LZK). REFERATE Nachhaltige Praxisführung und Digitalisierung waren die Themen von Dr. Hendrik Putze, stellvertretender Vorsitzender der BZK. Zwar bezeichnete Dr. Putze den Status quo der Digitalisierung in Deutschland als „Katastrophe“, freute sich hinsichtlich der Telematik jedoch über zwei Lichtblicke – das elektronische Beantragungsverfahren und die KIM-Adressen, die er gerne mit der Vertreterversammlung teilte. Das Konnektorenproblem streifte er in seinem Referat ebenso wie die Problematik des E-Rezepts, das er als Totgeburt bezeichnete. Keiner seiner Patienten*innen habe die E-Rezept-APP auf dem Handy und zudem sei das Handling dazu unnötig kompliziert und mit PIN-Eingaben viel zu mühsam. Putze gab zudem Einblicke in die aktuellen Ansätze bei den Praxisbegehungen und sensibilisierte das Auditorium für verschiedene Aspekte hinsichtlich nachhaltiger Ansätze im Praxisalltag. Im Referat über das Gutachterwesen gab Dr. Florentine Carow-Lippenberger neben Zahlen des vergangenen Jahres vor allem Auszüge aus dem Vortrag Prof. Dr. Jens Christoph Türps wieder, der als Hauptredner im Rahmen der Gutachtertagung im Oktober über kraniomandibuläre Dysfunktionen gesprochen und hinsichtlich Diagnostik, Befundung und Therapiemöglichkeiten eine Zusammenfassung des aktuellen wissenschaftlichen Stands vorgetragen hatte. Im Rahmen der letzten VV im Vorjahr hatte Dr./Med. Univ. Budapest Edith Nadj-Papp über die Bemühungen hinsichtlich der Jugendzahnpflege und Prophylaxe gesprochen. In diesem Jahr richtete sie den Fokus auf die Altersund Behindertenzahnheilkunde und stellte dabei unter anderem die von Dr. Elmar Ludwig ausgearbeitete Internetplattform www.mund-pflege.net vor. Dort finden Interessierte umfassende Antworten und Hilfestellungen auf Fragen zur richtigen Betreuung bei Pflegebedürftigkeit und Behinderung. Dass der Mangel an zahnmedizinischem Fachpersonal derzeit nahezu allen Kollegen*innen auf den Nägeln brennt, zeigte die umfassende Diskussion zum Referat von BZK-Vorstandsmitglied Dr. Bernd Krämer. Qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, scheint der- Foto: Schwarz/IZZ Umfassend. Der Vorsitzende der BZK Stuttgart, Dr. Eberhard Montigel, gab der VV einen guten Überblick über die aktuellen Themen. zeit nahezu unmöglich. Agenturen, die das Gegenteil versprechen, entpuppen sich als Farce und letzten Endes bleibt den Praxen nur, die eigenen Arbeitsbedingungen zu überprüfen und dem Thema mit viel Engagement und Eigenregie zu begegnen, wie die verschiedenen Ansätze der einzelnen Delegierten bestätigten. GOZ-REFERAT Den Bericht aus dem GOZ-Referat hielt Dr. Dr. Alexander Raff und informierte die VV dabei umfassend und äußerst fachkundig über die Möglichkeiten zur Analogberechnung nach § 6,1 GOZ in der Parodontologie. Cornelia Schwarz
ZBW_1/2023 www.zahnaerzteblatt.de 43_BERUFSPOLITIK Zahnärztlicher Notfalldienst in Baden-Württemberg EINHEITLICHE NOTFALLDIENST- NUMMER SEIT DEZEMBER 2022 Der zahnärztliche Notfalldienst hat seit dem 9. Dezember 2022 in ganz Baden-Württemberg eine neue einheitliche Telefonnummer. Unter 0761/120 120 00 erhalten Patient*innen unbürokratisch und schnell die Information, welche Zahnarztpraxen in ihrer unmittelbaren Umgebung zum Zeitpunkt ihres Anrufes den Notfalldienst leisten. Die Zahnarztpraxen wurden von der KZV BW mit Informationsmaterialien für ihre Wartezimmer ausgestattet. EINE NUMMER FÜR ALLE Bisher gab es überwiegend kreisbezogene Rufnummern, die ausschließlich Auskunft über die Einteilung des zahnärztlichen Notfalldienstes im jeweiligen Stadtoder Landkreis gaben. Seit dem 9. Dezember 2022 gilt nun eine einheitliche Nummer für ganz Baden-Württemberg. Der Vorteil für die Patient*innen: Die Anfahrtswege werden künftig noch kürzer, da die diensthabenden Praxen aufgrund der Entfernung zum Anrufenden ermittelt werden. Durch eine einheitliche Nummer wird außerdem das Verfahren vereinfacht und somit übersichtlicher. NÄCHSTE PRAXIS „Mit unserem neuen telefonischen Ansagesystem können wir die Patienten viel besser zur nächstgelegenen notdiensthabenden Praxis vermitteln“, so Dipl.-Volkswirt Christoph Besters, bis Ende 2022 stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZV BW und zuständig für den zahnärztlichen Notfalldienst der Vertragszahnärzteschaft in Baden- Württemberg. Mit der Eingabe der Postleitzahl über die Telefontastatur bekommt der Anrufende in der Regel fünf diensthabende Praxen angesagt. Neue Notfalldienstnummer 0761/120 120 00: Wo es vorher viele Nummern gab, gilt jetzt nur noch eine Notfalldienstnummer für alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Abbildung: KZV BW IM NOTFALL VERSORGT Mit der neuen einheitlichen Notfalldienstnummer verbessert die KZV BW die Organisation im Notfalldienst, zu dem in der Regel alle Zahnärzt*innen laut Notfalldienstordnung verpflichtet sind. Für die Notfallbehandlung an Wochenenden, Feier- und Brückentagen sind die Vertragszahnärzt*innen tagsüber und auch nachts für ihre Patient*innen erreichbar. Für die Notfallversorgung nach Unfällen sind die Zahnkliniken in Baden-Württemberg sowie weitere Kliniken mit entsprechenden Fachabteilungen weiterhin Anlaufstelle. GUT INFORMIERT Flankiert wurde die Einführung der neuen einheitlichen Notfalldienstnummer von einer umfassenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Landesweit wurden die Tageszeitungen und Wochenblätter sowie sämtliche Kommunen mit entsprechenden Informationen versorgt. Darüber hinaus hat jede Zahnarztpraxis in Baden-Württemberg ein Plakat mit Informationen zur Notfalldienstnummer für das Wartezimmer sowie eine Ausstattung mit Patienteninformations-Flyern erhalten. Jenny Dusche INFO Neben der telefonischen Auskunft über die nächstgelegenen notdiensthabenden Praxen können die Patient*innen auch die Notfalldienstsuche auf der Webseite der KZV BW nutzen. Die Notfalldienstsuche ist erreichbar unter der URL www. kzvbw.de/patienten/ zahnarzt-notdienst
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