28_BERUFSPOLITIK ZBW_1/2023 www.zahnaerzteblatt.de NACHWAHL Unmittelbar im Anschluss an die letzte Vertreterversammlung der Legislatur 2017 – 2022 tagte eine außerordentliche Vertreterversammlung in neuer Besetzung. Dabei wurde unter anderem ein zusätzlicher Delegiertenposten für die VV der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) besetzt, der der KZV Baden-Württemberg auf Grundlage des geltenden Verteilungsschlüssels nach der aktuellen Mitgliederanzahl zusteht. Mit großer Mehrheit wählten die Delegierten Dr. Uwe Lück- gen, Sandhausen, als weiteres Mitglied der baden-württembergischen Delegation auf Bundesebene. TERMINE Die neue Vertreterversammlung der Amtsperiode 2023 – 2028 tagt im Jahr 2023 an folgenden Terminen: Die Frühjahrs-VV findet am 16. und 17. Juni statt, die Herbst-VV am 24 und 25. November, jeweils im Hotel „Der Öschberghof“ in Donaueschingen. Dr. Holger Simon-Denoix INFO Alle Beschlüsse der Vertreterversammlung wurden im Rundschreiben der KZV BW dokumentiert und sind online unter https://bit. ly/3XMzDQn abrufbar. KOMMENTAR Baden-Württemberg für Öffentlichkeitsarbeit ALLE JAHRE WIEDER - ZAHN- ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Ein gut organisierter zahnärztlicher Notfalldienst (NFD) ist einer der Grundpfeiler der positiven Öffentlichkeitsarbeit für unseren Berufsstand. Denn auf eine Beschwerde, zum Beispiel über ein unbehandeltes Kind mit Schmerzen, reagieren die Medien unmittelbar, jedoch leider meist ohne grundlegende Recherche, aber mit entsprechenden Folgen. Deshalb müssen wir den NFD so gut aufstellen, dass er komplikationslos läuft. KZV BW und LZK BW organisieren gemeinsam einen zahnärztlichen Notfalldienst. Alle an der ambulanten Versorgung teilnehmenden niedergelassenen sowie angestellten Kolleginnen und Kollegen sind zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet. Soweit die Rechtslage. Hinzu kommt die ethische Verpflichtung, als (Zahn-)Arzt Hilfe zu leisten. Die Bereitschaft, an Wochenenden rund um die Uhr für den Notfalldienst zur Verfügung zu stehen, lässt allerdings immer mehr nach. Der Wunsch vieler junger Kolleginnen und Kollegen nach einer ungestörten Freizeit steht im Vordergrund. Des Weiteren äußern gerade Kolleginnen verständlicherweise Sicherheitsbedenken bei der Behandlung von Schmerzpatienten in der Nacht. Es gibt zudem Berichte, wonach der Notdienst über die Angabe vermeintlicher Schmerzen von Patientinnen bzw. Patienten zunehmend dahingehend missbraucht wird, sich untersuchen und behandeln zu lassen, weil man gerade Zeit hat. Manche Praxisformen nutzen über eine tägliche 24-stündige Bereitschaft den Notdienst zur Patientenakquise. Das Spannungsfeld zwischen rechtlichethischer Verpflichtung und nachlassender Dienstbereitschaft wird größer. Seit Jahren machen sich Ehrenamt, Vorstand und Verwaltung Gedanken, wie man diese Problematik zur Zufriedenheit aller Beteiligten lösen kann. Daraus ist die Idee von einem flächendeckenden Netz von Notfallpraxen entstanden. Aber die Mehrzahl der befragten Zahnärztinnen und Zahnärzte lehnte das Konzept aus vielerlei Gründen damals ab. Dessen ungeachtet gibt es seit vielen Jahren von der KZV eingerichtete Notfallpraxen in Mannheim und Heidelberg, neuerdings auch in Stuttgart. Finanziert werden sie über die Honorare aus der Notfallbehandlung und Umlagen der Mitglieder der beteiligten Kreisvereinigungen. Die Vertreterversammlung bestimmt deren Höhe anhand der erwarteten wirtschaftlichen Daten dieser Einrichtungen. Eine Belastung aller KZV-Mitglieder wird damit vermieden. Weitere Ballungszentren denken inzwischen ebenfalls darüber nach, eine durch die KZV geführte Notfallpraxis einzurichten. Kreisvereinigungen, die nicht im unmittelbaren Einzugsgebiet von Großstädten liegen, verfügen allerdings aufgrund des zu geringen Patientenaufkommens und somit einer unverhältnismäßig hohen Umlage nicht über die erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Notfalldienstpraxis. Eine Lösung für Stadt- und Landpraxen ist damit nicht verbunden. Das Thema NFD bleibt weiter virulent. Zwei Fragen seien erlaubt: Ist es wirklich von einem (Zahn-)Arzt oder einer (Zahn-)Ärztin zu viel verlangt, zwei bis drei Wochenenden im Jahr den Notdienst zu versehen? Wie hoch darf der Umlagebetrag sein, mit dem man sich von der Verpflichtung „freikaufen“ kann?
ZBW_1/2023 www.zahnaerzteblatt.de 29_BERUFSPOLITIK Langjährige Vorstandskollegen: Dipl.-Volkswirt Christoph Besters (l.) und Ass. jur. Christian Finster. VV-Delegierte Dr. Johanna Kutz (l.) und die Vorstandsreferentin für Qualitätsprüfung und -beurteilung Dr. Anke Bleicher. Beratungen in der Pause: Dr. Torsten Tomppert (l.) und Dr. Hans Hugo Wilms. Dr. Gisela Leisin-Hillebrand, Delegierte aus der Bezirksgruppe Tübingen. Bericht von Dr. Dr. Alexander Raff, Vorsitzender der Vertreterversammlung. Anstoßen auf eine langjährige Zusammenarbeit: Dr. Gudrun Kaps-Richter (l.) und Dr. Ute Maier Dr. Maria C. Antoinette Röttele und Dr. Wilfried Forschner. Dr. Sarah Verena Bühler (vorne links) und Dr. Peter Riedel. Dr. Christian Engel ist als Vorstandsreferent zuständig für Zukunftsfragen. Fotos: M. Stollberg Dr. Burkhard Maager, Dr. Conrad Gast, Dr. Peter Riedel, Dr. Hans Hugo Wilms, Dr. Silke Kuhlmann, Dipl.-Volkswirt Christoph Besters, Dr. Maria C. Antoinette Röttele, Dr. Georg Bach, Dr. Norbert Struß (v. l.) Dr. Ute Maier. Stehende Ovationen für einen langjährigen und engagierten Einsatz für die Zahnärzteschaft.
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