26 Berufspolitik Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege Neue Regelungen für die vertragszahnärztliche Versorgung Foto: Shutterstock/Flavio Massari Ende November hat der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (GPVG) beschlossen. Die Regelungen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) zum Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte werden nun gesetzlich geregelt und in das Sozialgesetzbuch V überführt. Kurz vor der Verabschiedung im Parlament hatte der Ausschuss für Gesundheit zudem eine Reihe von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen beschlossen, die die vertragszahnärztliche Versorgung betreffen. Gesetzesgrundlage. Die Regelungen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) zum Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte werden nun gesetzlich geregelt. Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zum GPVG wurden § 85a des Gesetzentwurfs „Sonderregelungen für Zahnärzte aufgrund Coronapandemie“ neu gefasst und dabei verschiedene Forderungen der Vertragszahnärzteschaft aufgegriffen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung wie auch die KZVen in den Ländern hatten ihre Forderungen gegenüber der politischen Ebene seit Monaten eingebracht und sich mit Nachdruck für weitere Hilfen für die Zahnarztpraxen im Land eingesetzt. In manchen Punkten hingegen blieben die Bemühungen erfolglos. Kein Schutzschirm. Nicht erfüllt wurde die Forderung der KZBV, „die Liquiditätshilfen für den zahnärztlichen Bereich als echte finanzielle Zuschüsse unter angemessener Beteiligung der Krankenkassen aufgrund deren Pflicht zur Mitwirkung am Erhalt der ambulanten Versorgung durch die vertragszahnärztlichen Leistungserbringer auszugestalten“. Die vielfach monierte Ungleichbehandlung der Zahnärzteschaft gegenüber der Humanmedizin besteht damit weiterhin. Finanzielle Hilfen. Es bleibt bei einer zeitlichen Verlängerung der Liquiditätshilfen auf das Jahr 2021 und damit einer entsprechenden Verlängerung der Rückzahlung, die jetzt bis Ende 2023 erfolgen muss. Anstelle eines echten Schutzschirms sollen die wirtschaftlichen Einbrüche der Zahnarztpraxen aus eigener Kraft wieder aufgefangen werden, etwa durch die zu erwartenden Nachholeffekte, die der Wegfall der Vergütungsobergrenzen in 2021 und 2022 ermöglichen soll. Fördermöglichkeiten. Neu ist eine Regelung in § 105 Abs. 1a Satz 8 SGB V zur Förderung von in den Jahren 2019 bis 2021 neu niedergelassenen Praxen. Diese Regelung sieht vor, dass die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgungsstrukturen in den Jahren 2021 und 2022 aus Mitteln des Strukturfonds, der zur Hälfte von den Krankenkassen finanziert wird, diese Praxen gezielt fördern können, wenn sie durch Leistungsrückgang infolge der Coronapandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Eine Unterstützung für alle Praxen, die entsprechende Einbußen zu verkraften haben, konnte hingegen nicht im Gesetz verankert werden. Dies kann insbesondere diejenigen Zahnärzt*innen betreffen, die ihrerseits einer Risikogruppe angehören und damit ungleich stärker von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Dr. Holger Simon-Denoix Info Weitere Details zum GPVG finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums unter https://bit.ly/3oAgUVK sowie bei der KZBV unter https://bit. ly/2Li9vMq. ZBW 1/2021 www.zahnaerzteblatt.de
Fortbildung 27 Neu strukturierte Fortbildungscurricula des ZFZ Stuttgart Mehr Flexibilität und Eigenständigkeit Das Zahnmedizinische Fortbildungszentrum Stuttgart (ZFZ) hat aufgrund der Coronapandemie bereits einige Fortbildungsformate erfolgreich auf eine digitale Plattform gehoben, zuletzt die „dental 6 days“. Inzwischen hat das ZFZ eine eigene Lernplattform, den ZFZ- Online-Campus aufgebaut, der Kursteilnehmer*innen neben einem persönlichen Lernbereich viel Flexibilität bietet und die Präsenzzeit deutlich reduziert. Sowohl das Curriculum Implantologie als auch das Curriculum Parodontologie wurden auf dieser Basis komplett neu strukturiert und feiern im Jahr 2021 Premiere. ZFZ Online-Campus. Die Kursteilnehmer*innen können sich hier mit sämtlichen Lerninhalten eigenständig und strukturiert auseinandersetzen. Abbildung: ZFZ ZFZ Online-Campus. Für die Konzeption, den Aufbau und die Betreuung dieser digitalen Lernplattform ist die Medienpädagogin Petra Kärner zuständig. Zusätzlich unterstützt sie die Referent*innen bei der mediennun die grundlegende Änderung. Geplant war sie von Dr. Ketabi schon im Jahr 2019, nachdem er sich intensiv in das Thema Didaktik eingearbeitet und mit der neuen Approbationsordnung befasst hatte. Die praktische Umsetzung wurde durch das Coronavirus lediglich beschleunigt. Das neue Konzept beginnt im März 2021 und umfasst insgesamt zehn Module. Die Theorieanteile werden als Live- Online-Seminare gestaltet und vor den jeweiligen Präsenzmodulen als Online-Unterricht abgehalten. Für den praktischen Teil werden jeweils zwei Präsenztage zusammengelegt und finden an einem Freitag und Samstag statt. Die Teilnehmer*innen müssen nur an fünf statt bisher an acht Wochenenden in Stuttgart sein. Dies bietet laut Dr. Ketabi besondere Vorteile: „Durch die Live-Online- Seminare wird die Präsenzzeit in Stuttgart reduziert. Diese kann dann gezielt für die praktischen Übungen genutzt werden. Das neue Fortbildungskonzept ist somit nachhaltiger und kommt auch der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegen.“ Die neu strukturierten Curricula Implantologie und Parodontologie verbinden Präsenztage und flexible Online-Lernphasen. Der Schwerpunkt der Präsenztermine, die im ZFZ Stuttgart stattfinden, liegt auf dem Erlernen praktischer Fertigkeiten in modernen Kurs- und Phantomräumen. Ergänzend dazu gibt es zeit- und ortsunabhängige Selbstlerneinheiten, die im ZFZ Online-Campus organisiert werden. Jede*r kann selbst entscheiden, wann welche theoretischen Kursinhalte wo und wie erlernt werden. Die Präsenzzeit in Stuttgart wird für die Teilnehmer*innen deutlich reduziert. technischen Aufbereitung ihrer Materialien und der Entwicklung der digitalen Lernpfade. Das ZFZ bietet im Online-Campus nicht nur Skripte an, sondern bereitet die Inhalte interaktiv auf. Zusätzlich gibt es vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten. Bei der Konzeption der digitalen Kursräume waren Petra Kärner sowohl didaktische als auch gestalterische Gesichtspunkte sehr wichtig. „Eine übersichtliche Struktur und eine intuitive Navigationsführung ermöglichen einen einfachen Zugang zu den Kursinhalten. Curriculum Implantologie. Die strukturierte Fortbildung auf dem Gebiet der Implantologie gibt es beim ZFZ Stuttgart inzwischen seit 20 Jahren. Dr. Ali-Reza Ketabi M. Sc. hat das Curriculum fachlich geleitet und immer wieder angepasst. Pünktlich zum 20-jährigen Jubiläum kommt Curriculum Parodontologie. Für die inhaltliche Neustrukturierung des Fortbildungscurriculums Parodontologie ist Dr. Steffen Rieger M. Sc. verantwortlich. Er ist u. a. Teletutor des innovativen Masterstudiengangs Parodontologie und Implantattherapie an der Universität Freiburg. Dadurch bringt er wertvolle Erfahrungen mit hybriden Lernarrangements mit. Die Vorteile sieht er ebenfalls in der Flexibilität des Lernens: „Die Anzahl der Präsenztermine wird reduziert und diese können speziell und intensiv für die Vermittlung von praktischen Kompetenzen genutzt werden. Durch die Lernplattform erfolgt weniger „Frontalunterricht“ und mehr eigenständige, praktisch orientierte und interaktive Auseinandersetzung mit den Inhalten.“ Das Curriculum Parodontologie besteht aus sieben Modulen und startet im Februar 2021. Weitere Infos unter www.zfz-stuttgart.de. Claudia Richter www.zahnaerzteblatt.de ZBW 1/2021
Laden...
Laden...
Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg (IZZ)
Haus: Heßbrühlstraße 7, 70565 Stuttgart
Post: Postfach 10 24 33, 70200 Stuttgart
Telefon: 0711 222 966 0
Fax: 0711 222 966 20
presse@izzbw.de
Eine Einrichtung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg
& der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz