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2021 - Superwahljahr

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1/2021

22 Berufspolitik

22 Berufspolitik Imagekampagne der LZK BW Mund-Gesund ist systemrelevant! Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat eine Imagekampagne entwickelt, um das Ansehen der Zahnärzteschaft in der Öffentlichkeit zu stärken. In vier Motiven werden Aufgaben und Erfolge der Zahnmedizin dargestellt. Sie belegen den wichtigen Beitrag, den Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Mundgesundheit und die Prävention leisten – gerade in Zeiten von Corona. Den Anstoß hatte der Präsident der LZK BW, Dr. Torsten Tomppert, gegeben und er nimmt gedanklich bereits den nächsten Schritt vorweg: „Auf diesem gelungenen ersten Ansatz möchten wir in der nächsten Kammerperiode eine Fortsetzung entwickeln. Denn unser Berufsstand tut viel mehr für die Gesellschaft als die Öffentlichkeit wahrnimmt.“ Die Motive sind in ihrer Gestaltung und Farbgebung aufeinander abgestimmt und unterstreichen so auch grafisch den im Text hergestellten Bezug. Die ausgewählten Themen „dmft-Wert/ Prävention“, „Behindertenzahnheilkunde“ und „Alterszahnheilkunde“ stellen nicht die „klassische“ Zahnmedizin in den Mittelpunkt, sondern rücken eher weniger beachtete Gebiete der zahnärztlichen Tätigkeit in den Fokus, bei denen gleichwohl das verantwortungsvolle und soziale Engagement des zahnmedizinischen Heilberufs in besonderer Weise unterstrichen wird. Mit dem Motiv „Corona“ schließt die Kampagne nahtlos an die von Ende November bis Anfang Dezember 2020 geschaltete Werbekampagne von LZK BW und KZV BW an. Diese hatte mit Anzeigen in Gemeindeblättern und mit zwei Radiospots landesweit dafür geworben, Zahnarzttermine auch in Corona-Zeiten wahrzunehmen. „Mund-Gesund ist systemrelevant!“ Diese zentrale Aussage verbindet die vier Motive der neuen Imagekampagne. Sie entstand im Herbst 2020 – ursprünglich mit dem Ziel, die Delegierten des CDU-Bundesparteitags am 4. und 5. Dezember 2020 auf dem Weg vom Parkplatz an ihren Tagungsort auf der Messe Stuttgart zu begleiten. Nach der Absage des Präsenztermins wurden die Motive nun erstmals auf den LZK-Vertreterversammlungen in Stuttgart präsentiert. Fortsetzung folgt. Der weitere Einsatz der Plakatmotive und die Fortführung der Image kampagne in Form einer personalisierten Kampagne wird derzeit im Referat Öffentlichkeitsarbeit der Landeszahnärztekammer vorbereitet. Kerstin Sigle Ich beiß` mich durch und mein Zahnarzt hilft mir dabei. Wir sichern mit unseren Praxisteams die zahnärztliche Versorgung während Corona. In Baden-Württemberg teilen sich drei Zwölfjährige einen kariösen Zahn. Hausbesuche sichern die zahnärztliche Versorgung, auch im Pflegeheim. Bilder: Adobe Stock / Javen Wicklund Gesunde Zähne sind ein wichtiges Stück Lebensqualität – für alle. Bilder: Adobe Stock / Robert Kneschke, LeitnerR MUND- GESUND IST SYSTEM- RELEVANT Wir ergreifen in den Praxen umfangreiche Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen. Composing U. Pfeffer/Fotos: Adobe Stock Bilder: Adobe Stock / Sergey Novikov Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Europameister in der Prävention: Vorsorge statt Versorgen. MUND- GESUND IST SYSTEM- RELEVANT www.lzk-bw.de www.lzk-bw.de Bilder: Adobe Stock / Robert Kneschke, goldnetz Gesunde Zähne – von Anfang an und bis ins hohe Alter. Wer kauen kann, hat mehr vom Leben. MUND- GESUND IST SYSTEM- RELEVANT www.lzk-bw.de MUND- GESUND IST SYSTEM- RELEVANT www.lzk-bw.de Vier Plakate. Die Motive der neuen Imagekampagne der LZK BW. ZBW 1/2021 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 23 Bundesanzeiger Neue Corona-Testverordnung Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Corona-Testverordnung erlassen. Die neue Verordnung ist zum 2.12.2020 in Kraft getreten und ersetzt die bestehende Corona-Testverordnung vom 14.10.2020. Die neue Testverordnung klärt die bisher bestehenden Unsicherheiten auf, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Antigen-Schnelltests in Zahnarztpraxen bestanden. Neue Testverordnung. Die neue Verordnung ist zum 2.12.2020 in Kraft getreten und klärt die bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Antigen- Schnelltests in Zahnarztpraxen. Foto: Adobe Stock/Goodluz ihr eigenes Personal im Rahmen der Vorgaben durch einen PoC- Antigen-Schnelltest zu testen. Sonstige in der Praxis tätige Personen (externe Dienstleister) dürfen ebenfalls getestet werden. Den Zahnärzt*innen ist eine Testung mit Antigentests an Patient*innen nicht erlaubt. • Zahnarztpraxen können gegenüber eigenen Beschäftigten bis zu zehn PoC-Antigen-Tests pro Monat und Beschäftigten in eigener Verantwortung beschaffen und nutzen. • Zahnarztpraxen rechnen die Sachkosten für die selbst beschafften PoC-Antigen-Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung BW ab. Die Zahnarztpraxen sind auch verpflichtet, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegten Angaben in den Abrechnungsunterlagen auftragsbezogen zu dokumentieren und quartalsweise oder monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats an die Kassenärztliche Vereinigung BW zu übermitteln. • Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat aktuell ihre Homepage aktualisiert, Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich nun zur Abrechnung registrieren. • An die berechtigten Zahnarztpraxen ist für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, aber höchstens 9,00 Euro je Test, zu zahlen. Andrea Mader Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst: • Alle Zahnärzt*innen, auch ohne Zulassung bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, dürfen nunmehr Testungen durchführen. • Zahnarztpraxen sind ausschließlich zum Zweck der Testung von eigenem Personal mittels PoC- Antigen-Tests zur Leistungserbringung und Abrechnung berechtigt. Zahnärzt*innen ist es damit ausschließlich erlaubt, Info Sie finden die neue Testverordnung in Kapitel 5 „Rechtliche Vorgaben“ auf den Coronaseiten im Webauftritt der LZK BW (www. lzk-bw.de. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 1/2021

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