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Ausgabe 7/2018

20 Titelthema Gutachten

20 Titelthema Gutachten zur Legitimation des G-BA Wird der G-BA reformiert? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darf aus der Sicht von Juristen nicht so weiterarbeiten wie bisher. Das ist drei Gutachten zu entnehmen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) 2015 in Auftrag gegeben und nun veröffentlicht hat. Der G-BA ist das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung in Deutschland. Er besteht aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Kassen und der Krankenhäuser sowie drei unparteiischen Mitgliedern. Sie entscheiden unter anderem darüber, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen bezahlen müssen und legen Qualitätskriterien fest. 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung angedeutet, dass der G-BA für manche seiner Entscheidungen möglicherweise nicht die nötige rechtliche Legitimation besitzt. Das BMG gab daraufhin drei bekannten Rechtswissenschaftlern den Auftrag, ebendies zu prüfen: Professor Ulrich Gassner von der Universität Regensburg, Professor Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg und Professor Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ermächtigung. Ergebnis: Alle drei Juristen sind der Meinung, dass tatsächlich Gesetze geändert werden sollten, damit der G-BA rechtlich korrekt weiterarbeiten kann. Gassner erklärte, dem G-BA fehle unter anderem die verfassungsrechtliche Ermächtigung, darüber zu entscheiden, ob Kassen OTC-Arzneimittel oder Medizinprodukte bezahlen müssen beziehungsweise ob Medikamente Off-Label genutzt werden dürfen. Damit alles mit rechten Dingen zugehe, müssten auch Patienten organisationen über die Auswahl der unparteiischen Mitglieder im G-BA mitbestimmen dürfen. Außerdem müssten Patientenvertreter ein Vetorecht bekommen und für diese Fälle eine Schiedsstelle eingerichtet werden. Gassner schlug außerdem vor, dass das BMG künftig die Aufsicht über G-BA-Beschlüsse führt. Grundrechte. Laut Jurist Kingreen ist es ein Problem, dass G-BA-Entscheidungen die Versicherten in ihren Grundrechten betreffen. „Schränken sie Leistungen ein, die mit einer gewissen Evidenz für die Heilung und Linderung relevant sind, so greifen sie in Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) ein“, schreibt der Staatsrechtler. Derart substanzielle Entscheidungen brauchten aber die Legitimation des Parlaments. Derzeit benenne der G-BA seine parlamentsgesetzlichen Grundlagen dennoch meist nicht. Kingreen zieht daraus allerdings andere Schlüsse als Gassner. Ein stärkeres Mitwirken von Patientenorganisationen würde ihm zufolge die Arbeit des Gremiums ineffektiv machen. Er empfiehlt, den G-BA entweder als eine Bundesoberbehörde dem BMG zu unterstellen oder die G-BA-Entscheidungen zumindest vom BMG absegnen zu lassen, zum Beispiel als Rechtsverordnung. Experten. Das wiederum sieht der dritte Gutachter Kluth kritisch. Die Entscheidung in die Ministerien zu delegieren ergebe nur dann Sinn, wenn dort auch die entsprechenden Fachleute sitzen, erklärte er. Ansonsten handele es sich um eine rein formale Lösung, die dem Grundsatz widerspreche, dass wissenschaftliche Entscheidungen von Experten getroffen werden müssen. Kluth ist wie Gassner dafür, die Zusammensetzung des G-BA zu prüfen und die Sozialgesetzbücher entsprechend zu ändern. Außerdem sollte der Gesetzgeber laufend beobachten, ob die Organisation des Gremiums einzelne Leistungserbringer benachteiligt, so der Jurist. Allerdings sieht Kluth das Problem im Gegensatz zu seinen Kollegen als weniger dringlich an. Für ihn sind die Änderungen nicht zwingend notwendig, um die Arbeit des G-BA zu legitimieren. Er spricht deshalb lediglich Handlungsempfehlungen aus. Foto: G-BA Gutachten. Die Berliner FDP verbucht die Tatsache, dass die Gutachten jetzt öffentlich wurden, als eigenen Erfolg. Der liberale Abgeordnete Professor Andrew Ullmann hatte im April moniert, die Ergebnisse würden bereits seit Dezember vorliegen, aber anscheinend nicht im Bundestag, sondern – so der Abgeordnete wörtlich – „nur im Hinterzimmer des Gesundheitsministeriums“ ausgewertet. Ullmann erklärte, die Bundesregierung habe mit der Veröffentlichung der Papiere dem Druck seiner Partei nachgegeben. „Wer weiß, ob sie sonst aus ihrer dunklen Schublade geholt worden wären“. Nun müssten die Vorschläge der Gutachter geprüft werden. ap/Pharmazeutische Zeitung Online ZBW 7/2018 www.zahnaerzteblatt.de

Landeszahnärztekammer BaWü Körperschaft des Öffentlichen Rechts AKADEMIE FORTBILDUNGSANGEBOT. Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de Juli 2018 Kurs Nr. 8749 Der richtige Ton an der Rezeption... ist der Anfang einer guten Praxis Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 06.07.2018 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8682/14 Punkte Dentale Traumatologie und die Stiftversorgung Referenten: Prof. Dr. Michael Hülsmann, Göttingen Prof. Dr. Thomas Wrbas, Freiburg Datum: 20.-21.07.2018 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8733/8 Punkte Update Parodontologie 2018 Referenten: Prof. Dr. Christof Dörfer, Kiel PD Dr. Christian Graetz, Kiel, Dr. Anke Bräuning, M.A., M.Sc., Karlsruhe Datum: 20.-21.07.2018 Kurshonorar: 700 € für ZÄ 350 € für ZFA Nr. 8771/9 Punkte Praxishygiene-Update Modul H2 Referent: Dr. Carsten Ullrich, Mannheim Datum: 28.07.2018 Kurshonorar: 160 € September 2018 Kurs 8726/10 Punkte Chirurgische Parodontitistherapie - Hands-on-Kurs: Indikation, Techniken, Organisation Referent: Dr. Christoph Becherer, Karlsruhe Datum: 21.09.2018 Kurshonorar: 550 € Kurs Nr. 8730 Den Patienten gewinnen mit motivierender Gesprächsführung in der Prophylaxe Referenten: Dr. Johan Wölber, Freiburg Manuela Klaube, Freiburg Datum: 22.09.2018 Kurshonorar: 250 € Save The Date Herbstkonferenz und Master’s Day 2018 “Der Behandlungserfolg – Plan oder Zufall? Freitag, 28. September 2018 Veranstaltungsort: Kongresshaus Baden-Baden Oktober 2018 Kurs Nr. 8779/14 Punkte Praxisgerechte individuelle CMD-Therapie mit der modularen Rehabilitationsschiene: Arbeitskurs mit neuem Schienenkonzept Referenten: Prof. Dr. Hans-Jürgen Schindler, Karlsruhe PD Dr. Daniel Hellmann, Würzburg Datum: 05.-06.10.2018 Kurshonorar: 700 € Kurs Nr. 8686/13 Punkte Einfach kommunizieren auch bei schwierigen Patienten Referentin: PD Dr. Anne Wolowski, Münster Datum: 12.-13.10.2018 Kurshonorar: 600 € Kurs Nr,. 8807 Die Rezeption - das Herz der Praxis! Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 12.10.2018 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8808 Willkommen am Telefon - der erste Eindruck Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing Datum: 13.10.2018 Kurshonorar: 180 € Kurs Nr. 8697/8 Die Toronto-Technik Referenten: Dr. Manfred Schüßler, Heidelberg Dr. Christof Georg Metz, Rastatt Datum: 19.10.2018 Kurshonorar: 550 € Kurs Nr. 8753/9 Punkte Treating the Untreatable! Neue Hoffnung für hoffnungslose Zähne durch Extrusion und Reimplantation Referent: Prof. Dr. Gabriel Krastl, Würzburg Datum: 19.10.2018 Kurshonorar: 450 € Kurs Nr. 8800/9 Punkte Die hohe Schule des mechanischen Scaling - Erfolg durch eine systematische Arbeitsweise Referent: PD Dr. Christian Graetz, Kiel Datum: 20.10.2018 Kurshonorar: 350 € Kurs Nr. 8732/8 Punkte Der effektive Einsatz der Elektromyographie in der zahnärztlichen Praxis Referenten: Prof. Dr. Marc Schmitter, Würzburg PD Dr. Daniel Hellmann, Würzburg Datum: 26.10.2018 Kurshonorar: 450 €

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